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Was ist von dem Angebot zu halten?

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  1. Die Preise steigen, das Angebot nicht

Um das herauszufinden, untersuchen wir einfach, wie sich das Goldsparbuch in den letzten zehn Jahren entwickelt hätte. Unterstellen wir eine Anlage von 10.000 Euro, für die es derzeit 0,8% Basiszins p.a. gibt beim Goldsparbuch und lassen der Einfachheit halber Zinsveränderungen außen vor; es geht uns ja besonders darum, den Gold-Bonus zu hinterfragen.

Nehmen wir das Ergebnis vorweg: Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre waren mit dem Goldsparbuch nur im Schnitt 2,2 Prozent pro Jahr zu verdienen – und das inklusive Basiszins und Goldbonus, obwohl sich der Goldpreis versechfacht hat seit 2001. Dabei haben wir die “Deckelung” von maximal 4 Prozent Bonus p.a. sogar außen vor gelassen. Tatsächlich dürfte also die Bonusverzinsung noch etwas niedriger ausgefallen sein als die im Schnitt 1,4 Prozent für die Entwicklung des Goldpreises.

Konkret betrug der Goldpreisanstieg im Schnitt 20,1 Prozent pro Jahr. Davon wären aber in keinem Jahr auch nur zwei Prozent “Gold-Bonus” beim Sparer angekommen – und das selbst in Jahren wie 2003 oder 2010 nicht, als der Goldpreis um knapp 30 Prozent zulegen konnte.

Basis unserer Rückrechnungen war stets der dritte eines Monats (weshalb es u.U. leichte Abweichungen zu anderen Rückrechnungen geben kann).

Sehen wir uns exemplarisch das Jahr 2003 an, wie es “passieren” kann, dass von größeren Goldpreisanstiegen am Ende so wenig übrig bleibt: Am 3. Dezember 2002 notierte die Feinunze Gold bei 319 Dollar. Am 3. Dezember 2003 notierte sie bei 403 Dollar. Macht rund 26 Prozent Zugewinn. Aus den Monatsveränderungen errechnet sich aber nur ein Bonus von gerade mal 1,5 Prozent. Nun gibt es den “Bonus” in Form der Hälfte der Monatsveränderung und dieser wiederum “pro Jahr”.

Die Rechnung also für den Januar: 8,54 Prozent durch 2 = 4,27 Prozent. (wie erwähnt, wir lassen die Kappung auf 4 Prozent großzügig außen vor). Macht, heruntergebrochen auf den Monat (die 4,27 Prozent sind ja der Zins “pro Jahr”) näherungsweise 0,355 Prozent in diesem Monat. Für eine Anlage von 100 gäbe es also rund 35 Cent Zinsen. Im Februar ist die Rechnung dann genauso: 6,4 Prozent Goldpreisveränderung, durch zwei = 3,2 Prozent, heruntergebrochen auf den Monat = näherungsweise 0,27 Prozent. Für die zuvor aufgelaufenen 100,35 Euro gäbe es also inkl. Zinseszinseffekt 27 Cent Goldbonus.

Die gesamte Bonusverzinsung beträgt also per Ende Februar 0,35 + 0,27 = 0,62 Prozentpunkte. Obwohl der Goldpreis einmal 8,5 und dann noch mal 6,4 Prozent gestiegen ist. In den Monaten März und April fiel sie dann aber aus. Im Mai bleiben dann von den 4,3 Prozent Goldpreisanstieg 0,18 Prozent Monatsverzinsung übrig…. ehe sich die Bonusverzinsung bis zum Jahresende 2003 auf 1,49 Euro je 100 Euro oder 1,49 Prozentpunkte summiert. Hinzu käme natürlich im Rechenbeispiel noch die Basiverzinsung von 0,8 Prozent.

Die Rechnung wirkt verwirrend – wie kann von solchen Anstiegen des Goldpreises so wenig übrig bleiben, wo doch die Monate mit Verlusten nicht zählen? Der Grund ist, dass unter dem Strich die tatsächliche Veränderung des Goldpreises in nur wenigen Monaten über die Bühne geht. Von diesem starken Monat profitiert der Sparer aber eben auch nur bruchstückhaft den einen Monat - anschließend liegt das Geld mit Blick auf den Bonus ja wieder unverzinst herum. Und schlimmer noch: Bei ganz starken, ja panikartigen Anstiegen greift dann die Kappung von vier Prozent Bonuszins.

Fairerweise muss man sagen, dass zwar der Goldpreis seit Jahresbeginn im Rückwärtsgang ist, aber die “Bonusverzinsung” in unserer Rückrechnung dank nur zwei starker Monate immerhin auch auf Kurs für 0,8 Prozentpunkte wäre.

Dennoch: Ein Sparer, der vor zehn Jahren 96 Prozent seines Vermögens auf ein Sparbuch gepackt hätte und für vier Prozent Gold erworben hätte, hätte am Ende eine höhere Rendite erzielt als ein Halter eines Goldsparbuchs in dieser vereinfachten Rückrechnung. Die Chancen auf eine Verzinsung von mehr als drei Prozent sind verschwindend gering auf Basis der Kursmuster selbst in einem langjährigen Bullenmarkt.

Für einen risikoaversen Anleger, der Wert auf Einlagensicherung und absolute Sicherheit legt mit ein bisschen Lust auf Spielerei mag es sich indes dennoch lohnen, zu einem “Goldsparbuch” zu greifen. Sinnvoller und rationaler ist aber, lieber eine kleine Portion physisches Gold im Banksafe dem Sparvermögen beizumischen und beim Sparbuch auf eine möglichst hohe Verzinsung zu achten – hier sind derzeit bei einem hausinternen Konkurrenzprodukt der Postbank (Postbank Sparcard 3000 plus direkt) 1,6 Prozent pro Jahr drin.

№ 30

Die Exportkreditversicherung durch Hermes

Die Hermes-Kreditversicherungs-AG11 und die Treuarbeit AG fuhren die Exportkreditversicherung des Bundes im Rahmen eines Mandatarauftrages durch. Die Hermes ist dabei federführend. Eine spezielle Bedeutung hat die Hermes-Ex-portkreditversichening deshalb, weil die Vergabe eines Ausfuhrkredits durch die Ausfuhrkredit-GmbH im allgemeinen davon abhängig gemacht wird, ob Hermes die Versicherung übernimmt. Hermes-Versicherungen können also als ein Instru­ment der „indirekten" staatlichen Exportförderung angesehen werden.

Es sind zu unterscheiden Ausruhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften. Aus­fuhrgarantien werden gewährt, wenn ein Exporteur der BRD das Geschäft mit ei­ner privaten ausländischen Firma abwickelt. Ausfuhrbürgschaften werden bei Exportgeschäften mit ausländischen Regierungen bzw. Körperschaften des öf­fentlichen Rechts gewährt.

Gegenstand der Deckung ist bei Ausfuhrbürgschaften die Geldförderung, die sich aus der mit dem ausländischen Kreditnehmer vereinbarten Exportliefe­rung bzw. - leistung ergibt. Wurde ein Kompensationsgeschäft vereinbart, über­nimmt Hermes die Deckung nur, wenn die Forderung aus dem Exportvertrag rechtlich unabhängig ist von der Erfüllung des Importvertrags. Der Kompensati­onscharakter eines Geschäfts darf also grundsätzlich im Kauf - bzw. Exportver­trag nicht erwähnt werden.

Das durch Ausfuhrbürgschaften gedeckte Risiko der Uneinbringlichkeit der Geldforderung wird nicht - wie im Falle einer Ausfuhrgarantie - als ein wirt­schaftliches, sondern als ein politisches Risiko verstanden. Uneinbringlichkeit in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn der ausländische Schuldner: die Forderung sechs Monate nach der Fälligkeit nicht erüllt hat, die Dokumente sechs Monate nach Ankunft der Ware nicht ange­nommen hat, die Konvertierung und Transferierung der bei einer Bank hinterlegten Landeswährungsbetrräge vier Monate nach der Hinterlegung nicht er­bracht hat, die Ware aufgrund politischer Ereignisse beschädigt oder gar nicht erhält. Eine Selbstbeteiligung des BRD - Exporteurs am Ausfall wird in jedem Fall verlangt. Sie beträgt-je nach Art des eingetretenen Risikos - zwischen 10 und 20 %.

Bis zur Auszahlung der Versicherungssumme müssen bestimmte Karenzfri­sten verstreichen. Sie betragen im Falle einer nicht erfolgten Konvertierung und Transferierung vier Monate und in allen anderen Risikofällen sechs Monate.

" Die Hermes-Kreditversicherung-AG, Hamburg, und die Treuarbeit AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Flamburg, waren schon 1926 als Mandatare des Reichs tätig. Sie sind von der Bundesregierung beauftragt und ermächtigt, die Gewährung von Ausfuhrgarantien und Bürgschaften betreffen­de Erklärungen namens, im Auftrag und für Rechnung des Bundes abzugeben.

 

 

Die Staatliche Ausfuhrkreditversicherung

Um den Wünschen der Exportindustrie gerecht zu werden, sind verschie­dene Vertragsformen für die Deckung der Exportgeschäfte entwickelt worden.

Die Grundform der Bundesdeckungen ist die Einzelgarantie oder - bürg­schaft. Jeder Deckungsnehmer wird am Risiko dadurch beteiligt, daß er im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz des Verlustes selbst tragen muß. Die­ser Prozentsatz wird „Selbstbeteiligungssatz" genannt. Die Selbstbe­teiligungssätze sind Mindestquoten, die im Einzelfall, z. B. bei schlechter Bonität des Käufers, erhöht werden können. Für die Bestimmung der Höhe der Selbstbe­teiligungssätze gelten verschiedene Grundsätze. Der wichtigste Grundsatz lautet: Die Haftung des Versicherers soll nur den Kostenanteil des Exportgeschäfts um­fassen und den Gewinn des Exporteurs ungedeckt lassen. Neben der Ge­winnspanne soll auch ein Bruchteil der Selbstkosten ungedeckt bleiben, so daß der Exporteur einen geringen Verlust riskieren muß. Diese Grundregel bezweckt, den Exporteur zur einer vorsichtigen Krediteinräumung, auch im Hinblick auf die Kreditlaufzeit, zu veranlassen. Indem ihm klargemacht wird, daß er in jenem Fall an möglichen Verlusten beteiligt ist.

Nach einem weiteren Grundsatz hat der Exporteur bei politischen Risiken eine geringere Selbstbeteiligung zu tragen als bei wirtschaftlichen Risiken, zumal sich der Exporteur gegen wirtschaftliche Risiken besser schützen kann als gegen politische Risiken, indem er Auskünfte über Zahlungsfähigkeit und Geschäftsgefahren des Kunden einholt und gegebenenfalls die Stellung der Sicherheiten verlangt.

Bei den politischen Risiken und dem Risiko der Zahlungsunwilligkeit haftet die BRD für den eingetretenen Schaden nicht sofort, sondern mit dem Ende einer bestimmten Frist, während der sich herausstellen soll, ob das eingetretene Risiko von Dauer ist oder vorübergeht. Diese Wartefrist wird „Karenzfrist" genannt. Erst mit dem Ende der Karenzfrist gilt der Schadensfall als eingetreten. Es läßt sich nämlich selten sofort feststellen, ob der ausländische Staat die abgenommene Ware tatsächlich nicht bezahlen will. Die Karenzfristen betragen mehrere Monate und sind bei den einzelnen Risiken verschieden lang.

 


Дата добавления: 2015-07-08; просмотров: 136 | Нарушение авторских прав


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