Студопедия
Случайная страница | ТОМ-1 | ТОМ-2 | ТОМ-3
АвтомобилиАстрономияБиологияГеографияДом и садДругие языкиДругоеИнформатика
ИсторияКультураЛитератураЛогикаМатематикаМедицинаМеталлургияМеханика
ОбразованиеОхрана трудаПедагогикаПолитикаПравоПсихологияРелигияРиторика
СоциологияСпортСтроительствоТехнологияТуризмФизикаФилософияФинансы
ХимияЧерчениеЭкологияЭкономикаЭлектроника

II. Lesen

Читайте также:
  1. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text, indem Sie Passiv, Perfekt Aktiv, Infinitivgruppen, erweiterte Attribute beachten.
  2. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  3. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  4. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  5. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  6. Aufgabe 2. Lesen Sie den Text und markieren Sie Zellbestandteile.
  7. Aufgabe 3. Lesen Sie den Text, sehen Sie sich die Tabelle an.

Lesen Sie den Text “Das Steuerrecht der Republik Österreich ”, übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche Bestätigungen zum Text mit den Bezeichnungen “R” oder “F”.

Das Steuerrecht der Republik Österreich ist der Teil des Rechts, das sich der Summe der Vorschriften zur öffentlichen Finanzwirtschaft widmet. Neben dem materiellen Steuerrecht zählen das Finanzausgleichsrecht, das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht mit den Vorschriften über das Kassenwesen, die Vermögens- und Schuldengebarung und das Monopolrecht dazu. Systematisch ist das Steuerrecht dem öffentlichen Recht und hier dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Daneben bestehen systembedingte enge Beziehungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Das Steuerrecht in Österreich ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.

Einkommensteuer (Österreich)

Die Einkommensteuer (ESt.) in Österreich ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Historisch beruht das österreichische Einkommensteuerrecht auf dem Einkommensteuergesetz des früheren Deutschen Reiches, dessen Geltungsbereich 1938 durch den Anschluss Österreichs ausgedehnt wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz wiederverlautbart und in den Jahren 1967, 1972 und 1988 neu gefasst. Die derzeit gültige Version ist das Einkommensteuergesetz 1988, das am 7. Juli 1988 kundgemacht wurde, mit zahlreichen Novellen.

Einkunftsarten

Das österreichische Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

7. Sonstige Einkünfte Steuersätze.

Seit 2005 gibt es nur noch drei Progressionsstufen mit den Grenzsteuersätzen 38,333 % (für Einkommensteile zwischen 10.000 und 25.000 Euro), 43,596 % (für Einkommensteile zwischen 25.000 und 51.000 Euro) sowie 50 % (für Einkommensteile über 51.000 Euro jährlich).

Von hoher Praxisrelevanz ist die Bestimmung, dass Sonderzahlungen (das sind im Wesentlichen das 13. und 14. Monatsgehalt) bis zum einem Sechstel der "normalen" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit pauschal mit nur 6 % besteuert werden, ohne betragliche Obergrenze (Jahressechstel). Ähnliche Bestimmungen gelten für Abfertigungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Von Kapitalerträgen werden (im Regelfall) 25 % als Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) von den Banken einbehalten. Dies stellt eine Endbesteuerung mit Abgeltungswirkung dar. Auf Antrag können Kapitaleinkünfte auch mit einem niedrigeren Tarifsteuersatz besteuert werden. Ausländische Kapitaleinkünfte ohne KESt-Abzug sind ebenfalls nur mit 25 % steuerpflichtig. Dividenden unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Halbsatzverfahren.

Das vormalige Ehegatten- oder Familiensplittung wurde abgeschafft. Die steuerliche Unterstützung von Familien beschränkt sich auf einen Absetzbetrag für Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener.

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei einer Entfernung bis 20 km für nichtselbständig Beschäftigte im Regelfall nicht abzugsfähig, sondern werden durch einen pauschalen „Verkehrsabsetzbetrag“ steuerlich berücksichtigt.

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind nur ausnahmsweise abzugsfähig.

Test:

1. Das Steuerrecht der Republik Österreich ist der Teil des Rechts, das sich der Summe der Vorschriften zur öffentlichen Finanzwirtschaft widmet.

2. Neben dem materiellen Steuerrecht zählen das Finanzausgleichsrecht, das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht mit den Vorschriften über das Kassenwesen, die Vermögens- und Schuldengebarung und das Monopolrecht dazu.

3. Systematisch ist das Steuerrecht dem privaten Recht und hier dem Verwaltungsrecht zuzuordnen.

4. Das Steuerrecht in Österreich ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.

5. Die Einkommensteuer (ESt.) in Österreich ist eine Steuer, die auf das Einkommen juridischen Personen erhoben wird.

6. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz wiederverlautbart und in den Jahren 1967, 1972 und 1988 neu gefasst.

7. Seit 2005 gibt es nur noch vier Progressionsstufen mit den Grenzsteuersätzen…

8. Von Kapitalerträgen werden (im Regelfall) 25 % als Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) von den Banken einbehalten.

9. Die steuerliche Unterstützung von Familien beschränkt sich auf einen Absetzbetrag für Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener.

10. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind bei einer Entfernung bis 50 km für nichtselbständig Beschäftigte im Regelfall nicht abzugsfähig…


Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 161 | Нарушение авторских прав


Читайте в этой же книге: II.Lesen | II. Lesen | II. Lesen | Angebot und Nachfrage | Die Lohnbildung | II. Lesen | Preisbildung | Währungsrelationen | II. Lesen | II. Lesen |
<== предыдущая страница | следующая страница ==>
II. Lesen| Еритропоетин альфа

mybiblioteka.su - 2015-2024 год. (0.006 сек.)