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II. Lesen. Lesen Sie den Text “Die Geschichte der Entwicklung des Steuersystems in der BRD”, übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und

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  6. Aufgabe 2. Lesen Sie den Text und markieren Sie Zellbestandteile.
  7. Aufgabe 3. Lesen Sie den Text, sehen Sie sich die Tabelle an.

Lesen Sie den Text “Die Geschichte der Entwicklung des Steuersystems in der BRD ”, übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche Bestätigungen zum Text mit den Bezeichnungen “R” oder “F”.

Steuern gibt es schon sehr lange. Bereits in der Bibel finden sich Hinweise auf die Erhebung von Steuern. Im Neuen Testament, Lukas 20, Vers 25, heißt es: „So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!“ Unter Berufung auf das Alte Testament erhob die Kirche bereits im 6. Jahrhundert den Zehnt. Der Zehnt diente der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen. Die Zehntabgaben wurden durch ein Gesetzesgebot Karls des Grossen in erzwingbare Kirchensteuern umgewandelt.

Die Anfänge des heutigen Steuersystems gehen auf die von Reichsfinanzminister Matthias Erzberger durchgeführte Finanzreform von 1919/20 zurück. Diese Reform brachte ein einheitliches Steuerrecht in Deutschland. Die großen direkten Steuern der Länder wurden in Reichssteuern umgewandelt. Es handelte sich neben der Umsatzsteuer vor allem um die Einkommensteuer sowie um die neue Körperschaftsteuer. Dieses in der Weimarer Republik vereinheitlichte deutsche Steuersystem blieb in seinen Grundzügen bis in die Zeit der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Die Finanzreform von 1969 brachte eine Neuverteilung der Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Eine wesentliche Neuerung war die Schaffung eines großen Steuerverbundes (Gemeinschaftssteuern). Dazu gehören die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Durch dieses Verbundsystem bei den ertragreichsten Steuern soll eine möglichst ausgewogene Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden gewährleistet sein.

Die Steuergeschichte der Bundesrepublik Deutschland ist seit den fünfziger Jahren eng mit der Entwicklung der Europäischen Union verknüpft. Im Mittelpunkt steht das Bemühen um eine Harmonisierung der nationalen Abgaben. Die Steuerharmonisierung hat insbesondere bei der Umsatzsteuer und den „übrigen Verbrauchsteuern Fortschritte gemacht“. Erreicht wurde eine weitgehende Vereinheitlichung bei den Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer. Die Harmonisierung ist aber noch lange nicht abgeschlossen.

Test:

1. Bereits in der Bibel finden sich Hinweise auf die Erhebung von Steuern. Im Neuen Testament, Lukas 20, Vers 25, heißt es: „So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!“

2. Unter Berufung auf das Neue Testament erhob die Kirche bereits im 16. Jahrhundert den Zehnt.

3. Der Zehnt diente der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen.

4. Die Zehntabgaben wurden durch ein Gesetzesgebot Franz des Kleinen in erzwingbare Kirchensteuern umgewandelt.

5. Diese Reform brachte niemals ein einheitliches Steuerrecht in Deutschland.

6. Die großen undirekten Steuern der Länder wurden in Reichssteuern umgewandelt.

7. Die Finanzreform von 1969 brachte eine Neuverteilung der Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

8. Eine wesentliche Neuerung war die Schaffung eines großen Steuerverbundes.

9. Die Steuergeschichte der Bundesrepublik Deutschland ist seit den zwanziger Jahren eng mit der Entwicklung der Europäischen Union verknüpft.

10. Die Harmonisierung dauert jetzt weiter und ist aber noch lange nicht abgeschlossen.


Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 128 | Нарушение авторских прав


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