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II. Lesen. Lesen Sie den Text “Umsatzsteuer“ übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche Bestätigungen

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  5. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  6. Aufgabe 2. Lesen Sie den Text und markieren Sie Zellbestandteile.
  7. Aufgabe 3. Lesen Sie den Text, sehen Sie sich die Tabelle an.

Lesen Sie den Text “Umsatzsteuer“ übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche Bestätigungen zum Text mit den Bezeichnungen “R” oder “F”.

Jeder Verbrauch von Waren und Dienstleistungen ist mit Umsatzsteuer belastet. Das heißt: Wenn der Kunde in einem Geschäft oder in einem Lokal eine Rechnung bezahltest der Staat an den Einnahmen beteiligt. Das Finanzamt erhebt die Umsatzsteuer bei den Unternehmen als sogenannte "Mehrwertsteuer". Die Unternehmen geben die Belastung jedoch über den Preis an den Endverbraucher weiter. Einige Waren, zum Beispiel Mineralöl, Tabak und Branntwein, sind außer mit der Umsatzsteuer noch mit besonderen Verbrauchsteuern belastet.

Die Umsatzsteuer wird in der Umgangssprache auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnen. Sie wird auf alle Waren, Güter und Dienstleistungen erhoben. Die Umsatzsteuer gehört mit einem Anteil von 29 Prozent an den Steuereinnahmen zu den aufkommenstärksten Steuern. Bei der Umsatzsteuer gibt es zwei Steuersätze: den allgemeinen Steuersatz von 15 Prozent und den ermässigten von 7 Prozent. Die meisten Umsätze unterliegen dem allgemeinen Steuersatz. Der ermässigte Steuersatz gilt für fast alle Lebensmittel, ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze. Außerdem gild der ermäsigte Steuersatz zum Beispiel für die Umsätze von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und von bestimmten Kunstgegenständen.

Die Umsatzsteuer (USt) in Österreich

Die Umsatzsteuer (USt) ist in Österreich eine Bundessteuer, d. h. der Bund hat die Steuerhoheit. Eine Aufteilung auf die Bundesländer wird jeweils neu verhandelt.

In Österreich gilt das im Zuge des EU-Beitrittes beschlossene Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994). Es setzt zum Großteil das von der EU mittels Richtlinien vorgegebene Umsatzsteuerrecht in nationales Recht um.

In Österreich sind alle Unternehmer mit einem Jahresumsatz höher als 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt. Alle darunter liegenden Umsätze sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung steuerfrei, es sei denn der Kleinunternehmer optiert zur Umsatzsteuerpflicht. Für Unternehmen bestehen jedoch Ausnahmen z. B. für Banken und Versicherungen, Ärzte, verschiedene Kultureinrichtigungen, die weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuerabzugsberechtigt sind ("unechte Steuerbefreiung" § 6 Abs 1 UStG).

Die Umsatzsteuer für Lieferungen aus den übrigen EU-Ländern, für die Steuerpflicht im Inland besteht, wird als Erwerbsteuer bezeichnet. Für Waren aus anderen Ländern fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Für beide Steuern gelten die Steuersätze der USt.

Auch gemeinnützige Vereine (ausgenommen Sportvereine) unterliegen prinzipiell der Umsatzsteuerpflicht. Werden allerdings längere Zeit keine Gewinne erzielt erlischt die Steuerpflicht und das Recht auf Vorsteuerabzug. Es gibt hier aber sehr viele Ausnahmeregelungen.

Test:

1. Jeder Verbrauch von Waren und Dienstleistungen ist mit Verbrauchensteuer belastet.

2. Das heißt: Wenn der Kunde in einem Geschäft oder in einem Lokal eine Rechnung bezahltest der Staat an den Einnahmen nicht beteiligt.

3. Das Finanzamt erhebt die Umsatzsteuer bei den Unternehmen als sogenannte "Mehrwertsteuer".

4. Die Unternehmen geben die Belastung jedoch ünter den Preis an den Endverbraucher weiter.

5. Einige Waren, zum Beispiel Mineralöl, Tabak und Branntwein, sind außer mit der Umsatzsteuer noch mit besonderen Verbrauchsteuern belastet.

6. Die Umsatzsteuer wird in der Umgangssprache auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnen.

7. Sie wird auf alle Waren, Güter und Dienstleistungen erhoben.

8. Die Umsatzsteuer gehört mit einem Anteil von 129 Prozent an den Steuereinnahmen zu den aufkommenstärksten Steuern.

9. In Österreich gilt das im Zuge des EU-Beitrittes beschlossene Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1998 - UStG 1994).

10. In Österreich sind alle Unternehmer mit einem Jahresumsatz höher als 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt.


Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 95 | Нарушение авторских прав


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