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Die Güter können in verschiedenen Währungen (z. B. in Euro, US-Dollar oder Yen) angeboten werden. Die Umrechnung eines Gutes in die jeweilige Landeswährung kann zu einem Preisvorteil führen, der das Gut für den Nachfrager besonders attraktiv macht. Damit kann sich ein Arbitragevorteil realisieren lassen. Allerdings wird dieser Vorteil kleiner, wenn die Nachfrage nach Gütern aus einem bestimmten Währungsraum zu einer starken Devisennachfrage führt und sich damit der Preis der Devise verteuert.
Der Anbieter / Verkäufer beziehungsweise Nachfrager / Käufer in einem Währungsgebiet (beispielsweise Europäische Union) kann Preisvorteile durch unterschiedliche Selbstkosten je Region realisieren, wenn die Währungsrelation außer Kraft gesetzt worden ist. Eine Abpufferung von Kostenunterschieden durch nationale Währungen entfällt in diesen Fällen.
Beispiel: In der Europäischen Union sind die Relationen der nationalen Währungen untereinander zeitpunktabhängig festgeschrieben worden, so dass die unterschiedlichen Selbstkosten je Gut dem Nachfrager einen unmittelbaren Preisvorteil einbringen können, wenn der Anbieter den Preisvorteil weitergeben würde. Der Nachfrager gibt weniger Geld aus und kann damit zusätzlichen Bedarf decken. Auch der Anbieter kann Ersparungen realisieren, die er anderweitig anlegen kann, wenn der Wettbewerb dies zulässt (Arbitragevorteil).
Allerdings provoziert die Festschreibung der Währungsunterschiede in der EU dann Anpassungssubventionen aus Steuermitteln, wodurch die Ersparnis beim Kauf durch Steuererhöhungen abgeschöpft werden kann.
Besondere Preisbezeichnungen im Handel
· Die unverbindliche Preisempfehlung (UPE oder UVP) ist der dem Handel vom Hersteller, Importeur oder Großhändler empfohlene Verkaufspreis. Wenn UPEs für viele Artikel in einer Preisliste zusammengefasst werden, spricht man auch von Listenpreis.
· Der Straßenpreis ist der ungefähre aktuelle durchschnittliche Verkaufspreis an Endverbraucher in Geschäften bzw. bei Versandhändlern. Bei Nennung eines Straßenpreises in Produktvergleichen werden erfahrungsgemäß nur die niedrigsten Angebote berücksichtigt.
· Der Einzelpreis ist bei Stückgut der Preis für ein Stück in der kleinsten erhältlichen Menge (hier auch Stückpreis); bei lose verkauftem Stückgut der Preis für eine Mengeneinheit einer Ware wie z. B. Liter.
· Der Gesamtpreis wird meist auf eine einzelne Rechnungspostion bezogen und ergibt sich aus dem Einzelpreis multipliziert mit der berechneten Menge. Wenn er auf die gesamte Rechnung bezogen wird, entspricht er der Summe der Gesamtpreise der Rechnungspositionen zzgl. ggf. weiterer Beträge wie Umsatzsteuer, Anlieferung, Montage usw.
· Der Nettopreis ist ein Preis exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; ist die zu zahlende Umsatzsteuer enthalten, so spricht man vom Bruttopreis (siehe auch Netto/Brutto).
Test:
1. Die Güter können in verschiedenen Währungen (z. B. in Euro, US-Dollar oder Yen) angeboten werden.
2. Die Umrechnung eines Gutes in die jeweilige Landeswährung kann zu einem Preisvorteil nicht führen, der das Gut für den Nachfrager besonders attraktiv macht.
3. Damit kann sich ein Arbitragevorteil realisieren lassen.
4. Allerdings wird dieser Vorteil großer, wenn die Nachfrage nach Gütern aus einem bestimmten Währungsraum zu einer schwachen Devisennachfrage führt und sich damit der Preis der Devise verteuert.
5. Eine Abrechnung von Kostenunterschieden durch nationale Währungen entfällt in diesen Fällen.
6. Der Nachfrager gibt weniger Geld aus und kann damit zusätzlichen Bedarf decken.
7. Allerdings provoziert nicht die Festschreibung der Währungsunterschiede in der EU dann Anpassungssubventionen aus Steuermitteln.
8. Der Straßenpreis ist der ungefähre aktuelle durchschnittliche Verkaufspreis an Endverbraucher in Geschäften bzw. bei Versandhändlern.
9. Der Einzelpreis ist bei Stückgut der Preis für ein Stück in der kleinsten erhältlichen Menge (hier auch Stückpreis)…
10. Der Nettopreis ist ein Preis exklusive der gesetzlichen Einkommensteuer.
Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 120 | Нарушение авторских прав
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