Студопедия
Случайная страница | ТОМ-1 | ТОМ-2 | ТОМ-3
АвтомобилиАстрономияБиологияГеографияДом и садДругие языкиДругоеИнформатика
ИсторияКультураЛитератураЛогикаМатематикаМедицинаМеталлургияМеханика
ОбразованиеОхрана трудаПедагогикаПолитикаПравоПсихологияРелигияРиторика
СоциологияСпортСтроительствоТехнологияТуризмФизикаФилософияФинансы
ХимияЧерчениеЭкологияЭкономикаЭлектроника

II. Lesen. Lesen Sie den Text “Das deutsche Steuerrecht”, übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche

Читайте также:
  1. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text, indem Sie Passiv, Perfekt Aktiv, Infinitivgruppen, erweiterte Attribute beachten.
  2. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  3. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  4. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  5. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  6. Aufgabe 2. Lesen Sie den Text und markieren Sie Zellbestandteile.
  7. Aufgabe 3. Lesen Sie den Text, sehen Sie sich die Tabelle an.

Lesen Sie den Text “Das deutsche Steuerrecht”, übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche Bestätigungen zum Text mit den Bezeichnungen “R” oder “F”.

Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.

Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der Legaldefinition in § 3 Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die

· nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und

· von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde)

· zur Erzielung von Einnahmen

· allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Zölle und Abschöpfungen der EU gehören ebenfalls zu den Steuern.

Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand.

Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO) - als Rahmengesetz regelt sie, welche Behörden für die Erhebung der Steuern zuständig sind, wer eine Steuer schuldet oder für sie haftet, welche Rechte und Pflichten der Steuerpflichtige und die Finanzbehörden haben, wie man sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden zur Wehr setzen kann, wie und unter welchen Voraussetzungen Steuern eingetrieben werden können und wann Steuerstraftaten vorliegen.

Das materielle Steuerrecht für die verschiedenen Steuerarten wird in den Einzelsteuergesetzen (z. B. EStG, UStG, etc) hinsichtlich Steuerpflicht oder Steuervergünstigung, Bemessungsgrundlagen und Steuersatz geregelt.

Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Gesetze, die für alle besonderen Einzelsteuergesetze als gleichsam vor die Klammer gezogen gelten, wie etwa:

· Abgabenordnung

· Bewertungsgesetz

· Finanzgerichtsordnung

· Finanzverwaltungsgesetz

Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen, z.B.

· Einkommensteuergesetz

· Körperschaftsteuergesetz

· Umsatzsteuergesetz

Steuern können in vielfachster Weise unterschieden werden, u. a. hinsichtlich

· Steuerträgerschaft - bei direkten Steuern ist der wirtschaftlich belastete Bürger der Steuerpflichtige; bei indirekte Steuern führt ein Dritter die Steuer für den wirtschaftlich belasteten Bürger ab

· Steuergesetzgebungshoheit - nur der Bund und die Bundesländer sind zur Steuergesetzgebung berechtigt.

· Steuerertragshoheit - hinsichtlich der Frage, wem die Erträge zustehen, werden Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern unterschieden

· Steuergegenstand - es können der Besitz, der Ertrag, der Umsatz und der Verbrauch besteuert werden

· volkswirtschaftlicher Abgrenzung in Produktions- und Importabgaben, in einkommens- und vermögenswirksame Steuern.

Test:

1. Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die verwaltende und ordnete Tätigkeit des Staates regelt.

2. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen.

3. Dennoch sind diese Rechtnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.

4. Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Altniederdeutschen stiura und bedeutet soviel wie Stutzer, Substanz oder auch nur Suche.

5. Zölle und Abschöpfungen der EU gehören ebenfalls zu den Steuern.

6. Das deutsche Steuerrecht gilt als nicht kompliziert und interresant, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird.

7. Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO).

8. Das materielle Steuerrecht für die verschiedenen Steuerarten wird in den Einzelsteuergesetzen (z. B. EStG, UStG, etc) hinsichtlich Steuerpflicht oder Steuervergünstigung, Bemessungsgrundlagen und Steuersatz geregelt.

9. Das besondere Steuerrecht setzt sich aus den Einzelsteuergesetzen zusammen, z.B. Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz.

10. Steuern können in vielfachster Weise ähnlichtn werden …


Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 120 | Нарушение авторских прав


Читайте в этой же книге: II. Lesen | II.Lesen | II.Lesen | II. Lesen | II. Lesen | Angebot und Nachfrage | Die Lohnbildung | II. Lesen | Preisbildung | Währungsrelationen |
<== предыдущая страница | следующая страница ==>
II. Lesen| II. Lesen

mybiblioteka.su - 2015-2024 год. (0.006 сек.)