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Текст № 4. Soziale Sicherheit(1).

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Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat — so steht es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet(2), jeden Bürger vor sozialer Unsicherheit zu schützen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Der Staat garantiert seinen Bürgern verschiedene Sozialleistungen(3). Das sind ver­schiedene Arten von Versicherungen(4), Renten(5), Kindergeld und Sozialhilfen. Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfasst: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze(6) verpflichtet. Alle anderen können zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beiträge(7) werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Durchschnittlich(8) sind es 12,5 % des Bruttoeinkommens.

Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutter­schaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a. Bis zu б Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall(9) seinen Lohn(10) oder sein Gehalt(11)vom Arbeitgeber. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld, etwa 80 % des Lohnes. Die Mutterschaftshilfe umfasst die bezahlte Mutterschutzfrist(12) 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach u.a.

Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes(13) eines Familienangehörigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld (600, -DM monatlich in den ersten 6 Monaten des Lebensjahres des Kindes), den Erziehungsurlaub für jedes Kind (max. 3 Jahre), während dessen die Eltern nicht gekündigt werden dürfen(14).

Außerdem erhält jede Familie das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren. Das Kindergeld beträgt monatlich mindestens 70, -DM (das 1. Kind). 130, -DM (das 2. Kind), 220, -DM (das 3. Kind) und für jedes weitere Kind 240,-DM.

Die Arbeitslosenversicherung(15) gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68 % des Nettolohnes (das Arbeitslosen­geld — 1 Jahr) und bis zu 58 % alle weiteren Jahre (die Arbeitslosen­hilfe). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen — sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen im Durchschnitt 17,5 % und werden auch je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Viele Unternehmen garantieren ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Betriebsrente.

Die Sozialhilfe umfasst das Wohngeld (ein Zuschuss zur Miete(16)), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw. und 490, - DM bar monatlich pro Person.

1)социальная обеспеченность; 2) обязан; 3) социальные услуги; 4) страховки; 5) пенсии; 12) дородовой и послеродовой отпуск; 13) в случае смерти; 14) не могут быть уволены; 15) страхование от безработицы; 16) доплата к квартплате.

3.Deutschsprachige Länder.

a) Österreich.

Die Republik Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa. Österreich grenzt an Deutschland, die Tschechsche Republik, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz, Liechtenstein. Die Fläche beträgt83849 km2, die Bevölkerungszahl — etwa 7,5 Millionen Einwohner. Österreich hat einen föderativen Aufbau und besteht aus 8 Bundesländern und der bundesunmittelbaren Stadt Wien. Wien ist die Hauptstadt. Amtssprache ist Deutsch. Die Flagge ist rot-weiß-rot.

Die Republik wurde im November 1918 nach dem Zerfall(1) der Monarchie Österreich — Ungarn gegründet. Im März 1938 wurde sie durch Hitlerfaschisten okkupiert und im April 1945 durch die Sowjetarmee und westalliierte Truppen befreit.

Am 26.10.1955 nahm das österreichische Parlament das Verfassungsgesetz über die Neutralität des Landes an. Bis Ende September 1955 wurden alle Besatzungstruppen aus Österreich abge­zogen(2). Im Dezember 1955 trat das Land der UNO bei.

Österreich ist eine parlamentarische Bundesrepublik. An der Spitze steht der Bundespräsident, der den Bundeskanzler ernennt. Das höch­ste gesetzgebende Organist das Parlament, das aus 2 Kammern be­steht: dem Nationalrat und dem Bundesrat.

Jedes Bundesland hat sein Parlament — den Landtag. Das Bundes­land wird von der Landesregierung verwaltet, an deren Spitze der vom Landtag gewählte Landeshauptmann(3) steht.

Zu den größten politischen Parteien gehören: die Sozialistische Partei Österreichs, die Österreichische Volkspartei, die Freiheitliche Partei Österreichs und andere.

Österreich ist ein hochentwickelter Industriestaat. Eine bedeutende Stellung nimmt die verstaatlichte Industrie ein, die Eisen- und Buntmetallurgie sowie Kohle- und Erdölförderung nahezu vollständig, Elektroindustrie, Maschinenbau und Metallverarbeitung zu 10-20 % beherrscht. Innerhalb der Industrie sind kleine und mittlere Betriebe vorherrschend. In der Landwirtschaft gehören etwa 50 % des Boden- und Waldfonds Großgrundbesitzern. Wichtigste Zweige sind Milcherzeugung und der internationale Fremdenverkehr (Tourismus).

(Aus Weltlexikon)

1)распад; 2) выведены; 3) глава правительства земли.

Задания: Finden Sie im Internet 1) Wie heisst der Präsident der Schweiz 2) Wie sehen die Flagge und das Staatswappen Österreichs aus.


Дата добавления: 2015-07-20; просмотров: 733 | Нарушение авторских прав


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Текст № 3. Das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik.| B ) Schweiz.

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