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II. Lesen. Lesen Sie den Text „Die Finanzhaushalt der Europäischen Union“ und übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen

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  5. Aufgabe 1. Lesen Sie den folgenden Text.
  6. Aufgabe 2. Lesen Sie den Text und markieren Sie Zellbestandteile.
  7. Aufgabe 3. Lesen Sie den Text, sehen Sie sich die Tabelle an.

Lesen Sie den Text „Die Finanzhaushalt der Europäischen Union“ und übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche Bestätigungen zum Text mit den Bezeichnungen „R“ oder „F “.

Zur Finanzierung der Ausgaben verfügt die Europäische Union über so genannte Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus an die EU abzuführenden Import-Zöllen an den Außengrenzen zusammensetzen.

Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus an die EU abzuführenden Umsatzsteuern. Die notwendigen zusätzlichen Einnahmen werden proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt. Eine diesbezügliche Ausnahme stellt wegen seines vergleichsweise wenig ergiebigen Agrarsektors bis auf weiteres das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet bekommt (Britenrabatt).

Der Finanzhaushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge hierzu sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und mühsamer Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der Gemeinschaft in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. So stehen einander im Europäischen Rat die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfängerstaaten gegenüber. Während letztere bemüht sind, ihren Status zu halten, versuchen die Nettozahler, ihre Zahlungen wenigstens zu verringern. Der status quo ist für Außenstehende mitunter schwer nachvollziehbar. Irland zum Beispiel ist Nettoempfänger, obwohl es nach Luxemburg das zweithöchste Durchschnittseinkommen der EU aufweist. Spanien, Portugal und Griechenland wiederum erhalten pro Einwohner zum Teil deutlich höhere EU-Mittel als die ärmeren Neumitglieder. Deutschland wiederum trägt netto deutlich höhere Belastungen als viele andere Mitglieder, wenn man die Leistungsfähigkeit des Landes (gemessen am Bruttoinlandsprodukt) betrachtet.

Für die Eigenmittel im EU-Haushalt gilt eine Gesamtobergrenze von 1,24 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2008 werden sich wie folgt verteilen (Angaben laut Verpflichtungsermächtigungen): 33 % auf die Landwirtschaft; 44 % auf Struktur- und Kohäsionsfonds sowie Wettbewerbsfähigkeit (interne Politikbereiche wie Forschungspolitik, transeuropäische Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze); 11 % für ländliche Entwicklung (u. a. Umweltschutz); 5 % auf externe Politikbereiche wie Entwicklungsmaßnahmen, humanitäre Hilfen oder Maßnahmen zugunsten von Demokratie und Menschenrechten; 1 % auf Sicherheit, Bekämpfung von Kriminalität und die Wahrung unionsbürgerschaftlicher Rechte. Der Rest bleibt für Verwaltungsausgaben (32.000 Bedienstete) und Reserven.

Die Grundlage für den jährlichen EU-Haushalt bildet ein Finanzplanungsinstrument, der sogenannte mehrjährige Finanzrahmen. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 975 Mrd. €.

In einer kürzlich ins Leben gerufenen Haushaltsüberprüfung durch die Kommission (angeregt vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat) steht die gesamte Haushaltspolitik derzeit zur Debatte. Die öffentliche Konsultationsphase, die noch bis April 2008 andauert, soll dazu beitragen, Reformvorschläge zu konkretisieren mit dem Ziel, den EU-Haushalt für zukünftige Herausforderungen fit zu machen. Vorschläge dazu können auf einer Webseite[47] eingereicht werden, auf der auch das Konsultationspapier eingesehen werden kann. Auf Grundlage der Konsultation wird die Kommission im kommenden Jahr ihre Vorschläge für eine Haushaltsgestaltung nach 2013 einreichen.

Test:

1. Zur Finanzierung der Ausgaben verfügt die Europäische Union über so genannte Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus an die EU abzuführenden Import-Zöllen an den Außengrenzen zusammensetzen.

2. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus an die EU abzuführenden Einkommensteuer.

3. Die notwendigen zusätzlichen Einnahmen werden nicht immer proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt.

4. Der Finanzhaushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge hierzu sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und mühsamer Kompromisse…

5. Während letztere bemüht sind, ihren Status zu halten, versuchen die Nettozahler, ihre Zahlungen meistens zu verringern.

6. Irland zum Beispiel ist Nettoempfänger, obwohl es nach Luxemburg das zweithöchste Durchschnittseinkommen der EU aufweist.

7. Für die Eigenmittel im EU-Haushalt gilt eine Gesamtobergrenze von 1,24 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten.

8. Die Grundlage für den jährlichen EU-Haushalt bildet ein Finanzplanungsinstrument, der sogenannte mehrjährige Finanzrahmen.

9. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 875 Mrd. €.

10. Auf Grundlage der Konsultation wird die Kommission im kommenden Jahr ihre Vorschläge für eine Haushaltsgestaltung nach 2013 einreichen.


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ДОГОВОР| III. Grammatische Aufgabe

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