Aufgaben und Wirkungskreis
In der Völkerrechtswissenschaft haben sich zwei Klassifizierungen der Internationalen Organisationen durchgesetzt: zum einen nach Aufgaben und zum anderen nach Wirkungskreis.
Klassifizierung nach Aufgaben:
- Einige Organisationen widmen sich der Verhinderung von Krieg und damit der Gewährleistung der Grundvoraussetzung für Frieden. Sie verfolgen hierbei eine umfassende und langfristige Strategie. Daneben übernehmen sie aber in erheblichem Maße weitergehende Funktionen wie die Bekämpfung der Armut, Förderung der Menschenrechte, langfristige Stabilisierung von Regionen nach Konflikten und Neu- bzw. Wiederaufbau lokaler Verwaltungsstrukturen. Die Vereinten Nationen (UN), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Afrikanische Union (AU) sind solche Friedensorganisationen.
- Sicherheitspolitische Organisationen wie die Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) und die Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) garantieren ihren Mitgliedern militärische Sicherheit, z. B. durch gegenseitige Beistandsverpflichtungen oder spezielle Mechanismen zur Konfliktlösung.
- Organisationen mit wirtschaftspolitischen Aufgaben stellen die größte Zahl der Internationalen Organisationen. Die bedeutendsten von ihnen sind die Welthandelsorganisation (WTO) und die Organisationen der Weltbankgruppe. Auf allen Kontinenten haben die Staaten überdies regionale Wirtschaftsorganisationen geschaffen, in Europa z. B. die Europäische Gemeinschaft (EG), in Südamerika den Mercosur, in der arabischen Golfregion den Golf-Kooperationsrat und in Afrika die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS).
- Zunehmende Bedeutung erlangen solche Organisationen, die allein mit rechtsprechenden Aufgaben betraut sind. Dies sind insbesondere der Internationale Seegerichtshof (ISGH) und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist keine solche Organisation, da er ein Hauptorgan und damit einen integralen Bestandteil der Vereinten Nationen darstellt; die beiden Tribunale für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und für Ruanda (ICTR) sind Nebenorgane des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Klassifizierung nach Wirkungskreis:
Verteilung einiger Regional- und Wirtschaftsorganisationen.
- Organisationen mit einem räumlich bestimmten Wirkungsbereich agieren entweder weltweit oder regional. Weltweit tätig sind solche Organisationen, die potentiell allen Staaten offen stehen. Dies sind insbesondere die Vereinten Nationen und der größte Teil ihrer Sonderorganisationen. Regionale Organisationen sind häufig auf Kontinente zugeschnitten, so z. B. die Afrikanische Union (AU) und die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), beschränken sich aber auch auf kleinere Gebiete, wie im Falle der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Es sind auch Organisationen denkbar, die allein innerhalb nationaler Grenzen tätig sind, z. B. als Verwaltungsorganisationen für ein von einer Grenze umschlossenes Territorium, einen Flusslauf bzw. Kanal oder ein Hafenbecken. Die zahlreichen regionalen Fischereiorganisationen agieren überwiegend auch außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete.
- Ferner verfügen Internationale Organisationen über einen sachlich bestimmten Wirkungsbereich: entweder generell oder speziell. Eine generelle Zuständigkeit ist eher selten. Die Vereinten Nationen (UN) sind derzeit die wohl einzige derartige Organisation, wenngleich z. B. die Europäische Gemeinschaft (EG) und die Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN) ebenfalls über umfassende Zuständigkeiten verfügen. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon würde die dann neu gegründete Europäische Union (EU) wohl ebenfalls als Organisation mit genereller Zuständigkeit anzusehen sein. Organisationen, die sich auf einen bestimmten sachlichen Bereich beschränken, sind z. B. Eurocontrol, das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) und die internationalen Rohstoffkartelle.
- Weiterhin lassen sich die Internationalen Organisationen nach der Art der ihnen gegenüber ihren Mitgliedstaaten zustehenden Befugnisse unterscheiden. Der weitaus größte Teil der Organisationen übt eine koordinierende Funktion zwischen den Mitgliedern aus. Einige wenige Organisationen sind aber auch berechtigt, ihre Mitglieder unmittelbar und verbindlich zu verpflichten. Solche subordinierenden Organisationen werden auch als Supranationale Organisationen bezeichnet. Prominentestes Beispiel ist hier die Europäische Gemeinschaft (EG), aber auch andere Organisationen wie der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Andengemeinschaft (CAN) sind – wenn auch in weit geringerem Umfang – zu solchen Maßnahmen befugt.
Wortschatz. Definieren Sie!
sich widmen Dat
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in erheblichem Maße
eine Funktion übernehmen
agieren
verfügen über Akk
Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 107 | Нарушение авторских прав
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