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Wenn der Mensch einen Mangel verspürt, muss er eine Entscheidung treffen. Die Entscheidungen werden nicht nur von privaten Personen getroffen, sondern auch von Organisationen. Nach der Anzahl der Entscheidungsträger unterscheidet man Individualentscheidungen und Kollektiv- oder Gruppenentscheidungen. Der Struktur nach unterscheidet man Gesamtentscheidungen und Teilentscheidungen. Für private Unternehmungen sind Entscheidungen lebensnotwendig. Für öffentliche Verwaltungen sind Entscheidungen ein Zeichen ihrer Daseinsberechtigung.
Die Entscheidung steht an der Schnittstelle zwischen gedanklicher und realisierender Phase, sie filtert aus mehreren Handlungsmöglichkeiten eine optimale Handlung heraus. Die gedankliche Phase umfasst Auswahl, Wahl und Selektion einer Alternative aus einer Menge möglicher Alternativen. Die realisierende Phase bedeutet Willensdurchsetzung der gewählten Alternative.
In der Regel trifft man die Entscheidungen nicht spontan. In der Verwaltungslehre unterscheidet man folgende Phasen des Entscheidungsprozesses:
1. Problemformulierung(Was soll gelöst werden?);
2. Zieldefinition (Woran soll die Lösung gemessen werden?);
3. Suche nach Handlungsmöglichkeiten;
4. Bewertung der Handlungsmöglichkeiten (Wie gut oder schlecht sind einzelne Maßnahmen?);
5. Auswahl der optimalen Handlungsmöglichkeit.
6.
Дата добавления: 2015-08-20; просмотров: 120 | Нарушение авторских прав
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