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Arten und Zustandekommen der Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte sind Geschäfte, aus denen sich Rechtsfolgen ergeben.Beispiel: Der Verkäufer hat sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu übertragen. Rechtsgeschäfte entstehen hauptsächlich durch Willenserklärungen von Personen. Willenserklärungen. Wer ein Rechtsgeschäft tätigen will, muss dazu seinen Willen äußern. Dies kann geschehen durch
- mündliche Äußerung,
- schriftliche Erklärung,
- schlüssiges Handeln, d.h. durch eine Handlung, aus der man auf einen bestimmten Willen schliessen muss.
Beispiele: Hinzeigen auf ein Buch in einer Buchhandlung; Handheben bei der Versteigerung; Einsteigen in einen Bus.Rechtsgeschäfte entstehen hauptsächlich durch Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, Rechtsverhältnisse zu begründen, zu ändern oder aufzuheben.Man unterscheidet:a) Einseitige Rechtsgeschäfte. Sie entstehen durch Willenserklärungen einer Person.
1. Empfangsbedürftige Willenserklärungen müssen in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen, um rechtswirksam zu werden.Beispiel: Eine Kündigung muss zum Kündigungstermin im Briefkasten oder auf dem Schreibtisch des Empfängers angekommen sein.
2. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen werden bereits mit ihrer Abgabe rechtswirksam. Beispiel: Erben sind häufig von der Erstellung eines Testaments unterrichtet.
a) Mehrseitige Rechtsgeschäfte. Es können sein:
1. Verpflichtungsgeschäfte (Verträge), die den Vertragspartnern Verpflichtungen auferlegen. Beispiel beim Kauvertrag: Verpflichtungen des Verkäufers zur Übergabe und Eigentumsübertragung, Verpflichtungen des Käufers zur Annahme und Zahlung.
Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehr Personen zu Stande. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt Antrag. Er kann von jedem Partner ausgehen. Die zustimmende Willenserklärung heißt Annahme. Ein Vertrag ist mit der Annahme des Antrags abgeschlossen. Beispiel: Bei Vermietung einer Wohnung kann der Vermieter durch Angabe der Mietbedingungen die Wohnung „antragen“; der Mieter bringt durch Annahme dieses Antrags den Mietvertrag zu Stande. Der Mieter kann aber auch dem Vermieter gegenüber den Mietantrag stellen; dann wird durch Annahme des Antrags seitens des Vermieters der Mietvertrag abgeschlossen. Je nachdem, ob sich aus einem Vertrag Leistungsverpflichtungen nur für eine der Parteien oder für beide ergeben, spricht man von einseitig verpflichtenden Verträgen (Bürgschaft, Schenkung) und mehrseitig verpflichtenden Verträgen (Kauf, Miete, Pacht, Gesellschaftsvertrag).
Verfügungsgeschäfte, durch die unmittelbare Rechtsänderungen an Gegenständen bewirkt werden (Eigentumsübertragungen). Sie kommen durch Willenserklärungen (Einigung) und Handlungen (Übergabe, Grundbucheintragung) zu Stande.
Дата добавления: 2015-08-17; просмотров: 103 | Нарушение авторских прав
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