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Einteilung des Bürgerlichen Rechtes (Zivilrecht) nach dem Institutionensystem
Die Gliederung des Zivilrechtes nach dem Institutionensystem, das nach dem Hauptwerk des klassischen römischen Juristen Gaiusbenannt ist, ist eine Einteilung nach Römischem Recht, die in der Zeit der ersten großen Kodifikationswelle – französischer Code Civil, österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – aufgenommen wurde.
Die Einteilung gliedert sich grundsätzlich folgendermaßen:
§ personae: Personen- und Familienrecht
§ res: Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht
§ actiones: Klagen
Das österreichische ABGB folgt diesem Schema, jedoch ohne das Prozessrecht einzubeziehen:
§ Einleitung
§ Personenrecht: Personenrecht (vgl. Allgemeiner Teil), Familienrecht
§ Sachenrecht
§ Dingliches Sachenrecht: Sachenrecht, Erbrecht
§ Persönliches Sachenrecht: Schuldrecht
§ Gemeinsame Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte
Die österreichische Rechtswissenschaft betrachtet diese Einteilung als historisch und gliedert das Zivilrecht nach dem Pandektensystem. Das Institutionensystem ist damit nur für die inhaltliche Orientierung bei der praktischen Arbeit mit dem Gesetz sowie ggf. für Auslegungsfragen maßgeblich.
Дата добавления: 2015-08-20; просмотров: 84 | Нарушение авторских прав
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Aufgabe 2. Referieren Sie den Text „Das Privatrecht“ auf Deutsch und auf Russisch (das Referat soll 25 % des Originaltextes umfassen). | | | Handelsrecht |