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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist Oberes Bundesgericht für Zivil- und Strafsachen. Er wurde mit dem Ziel errichtet, die Rechtseinheit in der Bundesrepublik zu wahren. Seine Entscheidungen sind, ähnlich wie die des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig, richtungweisend für die Rechtsprechung der übrigen Gerichte.
Die Mitglieder des Bundesgerichtshofs (Präsident, Vorsitzender Richter und Richter) werden durch den Bundesminister der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss gemäß dem Richterwahlgesetz berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. Die beim Bundesgerichtshof bestehenden Zivil ‑ und Strafsenate, deren Zahl der Bundesminister der Justiz festsetzt, entscheiden in der Besetzung von fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Daneben gibt es besondere Senate für Patentsachen (Patentsenat), für Kartellangelegenheiten (Kartellsenat), für Anwalts- und Notar ‑ Sachen usw.
Der Bundesgerichtshof ist im wesentlichen Revisionsinstanz, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist er zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Revision gegen Endurteile der Oberlandesgerichte sowie in Sonderfällen gegen Urteile der Landgerichte (Sprungrevision), in Strafsachen obliegt dem Bundesgerichtshof die Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der großen Strafkammern der Landgerichte und der großen Strafsenate der Oberlandesgerichte.
Grundsätzlich entscheidet der Bundesgerichtshof durch seine erkennenden Zivil- und Strafsenate. Für besondere Fälle sind je ein Großer Senat für Zivil- und Strafsachen errichtet. Sie sind mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs und acht Richtern besetzt, die jeweils auf zwei Jahre bestellt sind. Die Zuständigkeit der Großen Senate ist gegeben, wenn ein Zivil ‑ oder Strafsenat in einer Rechtsfrage von einer früheren Entscheidung, eines, Senats oder Großen Senats, abweichen will. Außerdem kann ein Zivil ‑ oder Strafsenat eine Entscheidung des Großen Senats herbeiführen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Wenn ein Zivilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats (oder umgekehrt) abweichen will, muss darüber der Vereinigte Große Senat entscheiden. Dieser Senat setzt sich aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs sowie sämtlichen Mitgliedern der beiden Großen Senate zusammen.
I. Kombinieren Sie die passenden Satzhälften.
1. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist | a. richtungweisend für die Rechtsprechung der übrigen Gerichte. |
2. Er wurde mit dem Ziel errichtet, | b. je ein Großer Senat für Zivil- und Strafsachen errichtet. |
3. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind | c. muss darüber der Vereinigte Große Senat entscheiden. |
4. Der Bundesgerichtshof | d. die Rechtseinheit in der Bundesrepublik zu wahren. |
5. Für besondere Fälle sind | e. ist im wesentlichen Revisionsinstanz. |
6. Ein Zivil ‑ oder Strafsenat kann eine Entscheidung des Großen Senats herbeiführen, | f. Oberes Bundesgericht für Zivil- und Strafsachen. |
7. Wenn ein Zivilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats abweichen will, | g. wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. |
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 48 | Нарушение авторских прав
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