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Text B. Organe der Rechtsprechung

Text B. Strafprozessrecht | III. Setzen Sie die Verben korrekt ein. | V. Beantworten Sie die folgenden Fragen. | Text C. Der Instanzenzug im Zivilrecht | Die erste Instanz | II. Beantworten Sie die folgenden Fragen. | IV. Setzen Sie die Nomen korrekt ein. | I. Bilden Sie aus den nachstehenden Nomen Komposita | Text A. Aufbau der Gerichtsbarkeit | III. ________________________________ |


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  1. Lektion 4.2. DIE VERFASSUNGSORGANE

I. Ordnen Sie die Absätze in der richtigen Reihenfolge an.

A. Landgerichte haben meist einen Sprengel, der aus mehreren Amtsgerichtsbezirken besteht. Sie sind teils erstinstanzliche Gerichte, teils Berufungsgerichte. Die Zivilkammern der Landgerichte sind in erster Instanz für alle nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten (also namentlich Ehescheidungen) und für alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5000 Euro zuständig.

B. Das unterste Gericht ist das Amtsgericht. Es ist ein erstinstanzliches Gericht. Das Amtsgericht entscheidet über vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu 5000 Euro Streitwert. Außerdem sind die Amtsgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert für einige besonders eilige Rechtsstreitigkeiten zuständig. In den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Amtsgericht nur durch den Einzelrichter tätig.

C. Die Oberlandesgerichte sind Gerichte für größere Bezirke, wenn nicht für ein Bundesland. Ihre Senate entscheiden in Zivilsachen in einer Besetzung mit drei Richtern, in Strafsachen in einer Besetzung mit fünf Richtern. In Zivilsachen sind die Oberlandesgerichte zuständig zur Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die Endurteile der Landgerichte.

D. Ordentliche Gerichte in der BRD sind die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.

Richtige Reihenfolge:

__ __ __ __


Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 62 | Нарушение авторских прав


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VI. Beantworten Sie die folgenden Fragen.| Text C.

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