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eröffnen • erheben • verkünden • mitteilen • untersuchen • gegenüberstehen
1. Im Strafprozess..... sich nicht gleichberechtigte Prozessparteien......
2. Der Verletzte..... selbst eine Privatklage.
3. Das Gericht..... dem Angeschuldigten die Anklageschrift......
4. Das Gericht..... das Hauptverfahren.
5. In der Hauptverhandlung..... das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist.
6. Nach geheimer Beratung..... der Vorsitzende des Gerichts den Urteilsspruch.
IV. Um welchen Abschnitt des Strafprozesses geht es?
im Ermittlungs-verfahren | im Zwischen-verfahren | in der Hauptverhandlung |
1. untersucht das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist.
2. erforscht die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt.
3. teilt das Gericht dem Angeschuldigten die Anklageschrift mit.
4. befragt die Staatsanwaltschaft Zeugen.
5. sichert die Staatsanwaltschaft Spuren.
6. nimmt der Angeschuldigte Stellung.
7. verkündet der Vorsitzende des Gerichts den Urteilsspruch nach geheimer Beratung.
8. vernimmt die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten.
9. halten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Schlußvortäge nach der Beweisaufnahme.
10. trägt die Staatsanwaltschaft Belastungs- oder Entlastungsmaterial zusammen.
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 66 | Нарушение авторских прав
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