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Staatsbürgerschaft • Rechtsfähigkeit • Fähigkeit • Vermögensrecht • Gesetz • Pflicht • Geburt • Recht • Erbe
Das _______ 1) begleitet einen Menschen buchstäblich von der Wiege bis zum Tode. Mit der _______ 2) des Menschen beginnt seine Rechtsfähigkeit, d.h. die _______ 3), Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen erwirbt man mit der Geburt die _______ 4) eines oder auch mehrerer Staaten. Man kommt als eheliches oder nichteheliches Kind zur Welt und erwirbt damit unterschiedliche Rechte und Pflichten gegenüber den biologischen Eltern.
Mit dem Tod des Menschen endet seine ______ 5). Das Recht sorgt jedoch dafür, dass seine ______ 6), mit ihnen aber auch seine Schulden, auf andere, also auf die _______ 7), übergehen. Auch den gezeugten, aber noch nicht geborenen Menschen stattet das Recht mit der Fähigkeit aus, an einer Erbschaft teilzuhaben. Die _______ 8) schützen das werdende Leben gegen die rechtswidrige Abtreibung. Ein mit Gesundheitsschäden geborener Mensch hat Anspruch auf Schadenersatz. Auch das Andenken Toter genießt strafrechtlichen Schutz.
Die meisten Rechte und ______ 9) der deutschen Bürger entstehen bis zum 21. Lebensjahr.
Text C. Rechte und Pflichten der natürlichen Personen.
Teil II.
Abschluss von Verträgen
— Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ab 6 besteht jedoch für sie die Schulpflicht.
— Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen Entscheidungen, die auch Verpflichtungen mit sich bringen, nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter treffen. Sie können auch ohne Zustimmung ihrer Eltern Schenkungen annehmen und Einkäufe machen, die sie von ihrem Taschengeld bezahlen. Sie können von ihrem gesetzlichen Vertreter ermächtigt werden, einen Arbeitsvertrag zu schließen.
— Ab 16 ist in Ausnahmefällen Heirat möglich (Ehefähigkeit). Der künftige Ehepartner muss volljährig sein. Vor einem Notar kann ein Testament errichtet werden (beschränkte Testierfähigkeit).
‑‑ Ab 18 ist man voll geschäfts-, prozess- und testierfähig. Gleichzeitig erwirbt man die Ehemündigkeit, d. h. man darf jederzeit eine Ehe abschließen.
Verantwortung für Schäden
— Kinder unter 7 Jahren sind für einen Schaden nicht verantwortlich.
— Kinder über 7 sind für einen Schaden, den sie anrichten, nur dann verantwortlich, wenn sie dabei die nötige Einsicht hatten.
— Ab 18 ist man für den angerichteten Schaden voll verantwortlich.
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 68 | Нарушение авторских прав
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