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Die polizeiliche Verbrechensbekämpfung umfasst die Prävention von Straftaten und deren Verfolgung. Sie erfolgt auf politischer und auf taktischer Ebene.
Die Verbrechensbekämpfung auf politischer Ebene wird in den nationalen Gremien der Innenministerkonferenz (IMK), dem Arbeitskreis II (AKII), dem die zivilen Spitzenbeamten der Ministerien angehören, und dem Unterausschuss der Leitenden Exekutivbeamten (UA-L Ex), den Landeskriminaldirektoren und den Inspekteuren der Schutzpolizei, wahrgenommen.
Hier werden die kriminalpolitischen Grundentscheidungen getroffen. Durch Gesetzesvorlagen sollen die Landesparlamente und das Bundesparlament den rechtlichen Rahmen bestimmen. Durch Verwaltungsanweisungen wird ein möglichst gleichartiges Handeln in allen Bundesländern und im Bund angestrebt. Dies erfolgt mit Verordnungen oder Erlassen.
Auf internationaler politischer Ebene finden Ministertreffen statt und es tagt der Ausschuss der hohen zivilen Beamten. Die Bekämpfungsbereiche sind im TREV ‑ Abkommen festgelegt. Es sind Terrorismus, Rassismus, Extremismus und Violence (Gewalt). Hier werden übernationale Abkommen angestrebt, die eine effektive Verbrechensbekämpfung über die eigenen Grenzen hinaus ermöglichen. Ähnliche Bemühungen finden auf dem Gebiet der internationalen Rauschgiftbekämpfung statt.
Die Verbrechensbekämpfung auf taktischer Ebene erfolgt national durch die Kreispolizeibehörden (KPB), die Kriminalhauptstellen (KHST), die Landeskriminalämter (LKA) und durch das Bundeskriminalamt (BKA). Die Leiter der LKA und des BKA sind außerdem in der Arbeitsgemeinschaft der Kriminalpolizei (AG Kripo) zusammengeschlossen. Je schwerwiegender die Tat, je größer die Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bürger und je komplizierter die Aufklärung sich gestaltet, desto zentraler wird die Verbrechensbekämpfung vorgenommen. So ist gewährleistet, dass qualifiziertes und spezialisiertes Personal und eine aufwendige Technik effektiv eingesetzt werden können.
Die Verhütung von Straftaten erfolgt durch die Kriminalpolizeiliche Vorbeugung (Kapitel 21). Sie wird durch die Projektleitung für das Kriminalpolizeiliche Vorbeugungsprogramm des Bundes und der Länder (PL KPVP) und durch die Kommission Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung (KVK) organisiert.
Die taktische internationale Verbrechensbekämpfung nimmt das BKA mit seinem Nationalen Zentralbüro (NZB) und als Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO) wahr. Damit wird der internationale Straftäter bekämpft und der Dienstverkehr mit ausländischen Polizei- und Justizdienststellen aufrechterhalten. Zur weltweiten Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität unterhält die IKPO die Ständige Arbeitsgruppe Rauschgift (STAR), der auch das BKA angehört. Neben einem umfassenden Informationsaustausch werden auch Verbindungsbeamte in Rauschgiftherstellerländer entsandt, um so die Verteilerringe und – routen besser kennen zu lernen.
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1. auf politischer Ebene | a. treffen |
2. Grundentscheidungen | b. ermöglichen |
3. den rechtlichen Rahmen | c. kennen lernen |
4. eine effektive Verbrechensbekämpfung | d. erfolgen |
5. die Verteilerringe und – routen | e. bestimmen |
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