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— Bis zum 9. Lebensjahr bestimmen die Eltern unbeschränkt über die Religion des Kindes.
— Ab 10 gilt es, dass bei Uneinigkeit der Eltern über Religionsfragen ein Kind Recht auf Anhörung durch das Vormundschaftsgericht hat.
— Ab 12 ist ein Bekenntniswechsel nur mit Zustimmung des Kindes möglich. Wenn es also katholisch war, dürfen die Eltern es nicht plötzlich «umtaufen».
— Ab 14 ist man voll religionsmündig, d. h. Jugendliche können selbst frei entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen.
Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten
— Mit der Geburt wird ein Kind Träger der Grundrechte und erwirbt die Staatsangehörigkeit.
‑‑ Ab 10 Jahren gibt es einen Ausweis mit Passbild.
— Mit 13 Jahren sind Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot von Kindern möglich (z. B. in der Landwirtschaft).
— Ab 14 haben Jugendliche das Recht auf Erteilung eines Führungszeugnisses.
— Ab 16 muss jeder Jugendliche einen Personalausweis oder einen Pass besitzen und ihn auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen.
— Mit 18 Jahren ist man volljährig. Zugleich erwirbt man aktives und passives Wahlrecht zum Bundestag und zu den Länderpalmenten.
— Alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an sind wehrpflichtig.
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 59 | Нарушение авторских прав
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