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Text A. Zivilprozessrecht

II. Setzen Sie die Verben korrekt ein. | Wortschatz | I. Bilden Sie aus den nachstehenden Nomen Komposita. | Text A. Das Strafgesetzbuch | IV. Setzen Sie die Nomen korrekt ein. | Text B. Die Straftaten | IV. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Deutsche. | IX. Setzen Sie die 16 Nomen korrekt ein. | I. Raten Sie. | THEMA 8. ZIVIL- UND STRAFPROZESSRECHT |


Unter Zivilprozessrecht versteht man die Summe aller gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache).

Der Zivilprozess ist das gerichtliche Verfahren zur Verwirklichung bürgerlich­rechtlicher Ansprüche, also das bürgerlich-rechtliche (im Gegensatz zu dem öffentlich-rechtlichen) Streitverfahren. Im Zivilprozess streiten zwei oder mehrere Parteien, der Kläger und der Beklagte. Auf jeder Stufe des Verfahrens werden die beiderseitigen Rechte und Pflichten durch eine Fülle von Verfahrensvorschriften genau festgelegt.

Im so genannten Erkenntnisverfahren entscheidet das Gericht über das Bestehen eines Anspruchs oder ein sonstiges Rechtsbegehren (z. B. Ehescheidung, Auflösung einer GmbH). Das Verfahren wird durch Klage (im Urteilsverfahren) oder durch einen Antrag (z. B. auf Erlass eines Mahnbescheides, Ehescheidung) eingeleitet und von Parteien (Kläger und Beklagter) betrieben. Es endet ‑ gegebenenfalls nach Durchlaufen von zwei oder mehr Instanzen ‑ durch gerichtliches Urteil oder eine diesem gleichstehende Entscheidung (z. B. Vollstreckungsbescheid).

Ein anderer Ausgang des Zivilprozesses ist möglich, wenn ein Prozessvergleich geschlossen oder die Klage zurückgenommen wird. Nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung kann sich das Vollstreckungsverfahren anschließen, in dem der festgestellte Anspruch vom Gläubiger durchgesetzt wird.

Die wichtigsten Rechtsquellen des deutschen Zivilprozessrechts sind die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Diese beiden Gesetze stammen vom Ende des 19. Jahrhunderts, wurden aber vielfach überarbeitet.

I. Was passt? Markieren Sie.

1. über das Bestehen eines Anspruchs a. betreiben
2. ein Verfahren b. schließen
3. ein Verfahren c. einleiten
4. eine Klage d. durchsetzen
5. einen Prozessvergleich e. entscheiden
6. den Anspruch f. zurücknehmen

Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 153 | Нарушение авторских прав


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II. Finden Sie die russischen Entsprechungen.| Text B. Strafprozessrecht

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