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IV. Setzen Sie die Nomen korrekt ein. I. Verhandlung - Verteidiger - Berufung - Obergericht

IX. Setzen Sie die 16 Nomen korrekt ein. | I. Raten Sie. | THEMA 8. ZIVIL- UND STRAFPROZESSRECHT | II. Finden Sie die russischen Entsprechungen. | Text A. Zivilprozessrecht | Text B. Strafprozessrecht | III. Setzen Sie die Verben korrekt ein. | V. Beantworten Sie die folgenden Fragen. | Text C. Der Instanzenzug im Zivilrecht | Die erste Instanz |


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I. Verhandlung - Verteidiger - Berufung - Obergericht

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?

Antwort: Bei einer __________ 1) wird der Strafprozess in der nächsten Instanz noch einmal ganz neu «aufgerollt», es gibt also eine weitere vollständige Beweisaufnahme (Zeugenvernehmungen etc.), es sei denn, Sie oder Ihr ____________ 2) hätten die Berufung ‑ wie es heißt ‑ «auf das Strafmaß beschränkt». Bei einer Revision hingegen wird das zuständige __________ 3) (der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht) nur prüfen, ob ein wesentlicher Verfahrensfehler vorliegt oder auf Grundlage des schriftliches Urteils das materielle Recht verletzt worden ist. Die meisten Revisionen werden schriftlich entschieden (ohne mündliche_________ 4)) und bleiben ‑ statistisch gesehen ‑ erfolglos.

II. Revision - Verurteilung - Landgericht

Frage: Weshalb legt man dann überhaupt Revision ein, wäre eine Berufung nicht viel aussichtsreicher?

Antwort: Das mag im Einzelfall so sein, aber gegen erstinstanzliche Urteile des __________ 1) (also einer Strafkammer) ist eine Berufung nicht statthaft, dagegen kann man nur____________ 2) einlegen. ‑ Anders ist es bei einer __________ 3) durch das Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht). Hier haben Sie die Wahl zwischen einer Berufung (dann entscheidet das Landgericht) oder einer Revision (dann entscheidet das Oberlandesgericht).

V. Rollenspiel «Die Hauptverhandlung».

Die Mitwirkenden sind:

Dr. Hubert Lehnert

der Vorsitzende

die Verteidigerin

Als nächster Zeuge kam der Chemiker des Gerichtsmedizinischen Instituts, Dr. Hubert Lehnert, an die Reihe. Er wollte zu einer langatmigen Erklärung ansetzen, warum er nicht pünktlich zur Eröffnung der Hauptverhandlung erschienen war, aber der Vorsitzende schnitt ihm das Wort ab.

«Wir wollen annehmen, dass Sie gute Gründe hatten. Wenn Sie jetzt zu Ihrer Aussage kommen wollen... Ich nehme an. Sie sind mit dem Angeklagten weder verwandt noch verschwägert?»

«Nein», sagte Dr. Lehnen. «Aber ich kenne Stefan Thörwang recht gut. Wir haben zur gleichen Zeit studiert.»

«Wollen Sie damit sagen, dass Sie sich für befangen erklären?»

«Das nicht. Selbst wenn ich es wäre... die Ergebnisse der chemischen Analyse sind eindeutig.»

Der Chemiker begann sich nun umständlich darüber auszulassen, wie er die Analyse der ihm von Dr. Hausner überbrachten Proben vorgenommen hatte, bis er schließlich auf Thalliol gestoßen war... in einer absolut tödlichen Menge.

«Wie sieht denn dieses Gift aus?» fragte der Vorsitzende interessiert.

«Es ist ein grauweißes, harmlos aussehendes Pulver. Allerdings schmeckt es äußerst bitter.»

Der Vorsitzende nickte. «Wie lange braucht das Gift, um im menschlichen Körper zu wirken?»

«Das kommt vor allem auf den Mageninhalt an.»

«Nun ich nehme an, Sie kennen den Mageninhalt der Verstorbenen. Wie lange, schätzen Sie, hat es bei ihr gedauert, ehe das Gift zur Wirkung kam?»

«Etwa zwanzig Minuten. Vielleicht etwas weniger.»

«Es ist also nicht möglich, dass Elisabeth Thörwang es gegen sechs Uhr beim Abendessen zu sich genommen hat?»

«Ausgeschlossen.»

«Wann aber auch immer sie es genommen hat… der Angeklagte hätte genug Zeit gehabt, danach das Haus zu verlassen?»

«In aller Ruhe...»

Thea erhob sich und fragte den Sachverständigen: «Gesetzt den Fall, die Verstorbene hätte das Gift freiwillig und aus eigenem Antrieb zu sich genommen... dann wäre ihr auch noch Zeit geblieben, die Spuren ihres Tuns zu beseitigen?»

«Ja, natürlich.»

Landgerichtsdirektor Derflinger blickte die Verteidigerin an. «Wie stellen Sie sich das vor? Wie, glauben sie, könnte die Verstorbene an das Gift gekommen sein? Und wie könnte sie seine Wirkung gekannt haben?»

Thea entschloss sich, die Katze aus dem Sack zu lassen.

Sie erwiderte: «Für das Labor gab es zwei Schlüssel. Einer war im Besitz des Angeklagten, den anderen hatte seine Frau. Keiner der Hausangestellten hat das Labor je betreten. Frau Thörwang war es, die persönlich von Zeit zu Zeit dort aufräumte und für Ordnung sorgte. Sie hat sich von Anfang an bis in die letzten Krisenjahre ihre Ehe immer sehr für die Arbeit ihres Mannes interessiert- Dadurch versuchte sie, ihn an sich zu binden...»

Thea schwieg einige Sekunden, blickte die Geschworenen an und fuhr dann mit erhobener Stimme fort: «Elisabeth Thörwang kannte die Wirkung der Stoffe, mit denen der Angeklagte arbeitete. Sie hat dieses Wissen dazu benutzt, um auf eine Weise aus dem Leben zu scheiden, dass der Verdacht unweigerlich auf ihren Mann fallen musste. Ihr Tod war nicht allein die Verzweiflungstat eines kranken Menschen. Er war ein Racheakt...»


Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 53 | Нарушение авторских прав


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II. Beantworten Sie die folgenden Fragen.| I. Bilden Sie aus den nachstehenden Nomen Komposita

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