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Der Bundespräsident wirkt staatsrechtlich bei der Gesetzgebung (Legislative) und bei der Verwaltung (Exekutive) nach dem Grundgesetz wie folgt mit:
Funktionen bei der Gesetzgebung: ‑ Ausfertigung der Gesetze, d. h. Unterzeichnung der Originalurkunde des Gesetzes nach Gegenzeichnung des zuständigen Ministers, ‑ Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt, d. h. amtliche Bekanntmachung in dem dafür bestimmten Organ, in der Praxis aber Aufgabe der Bundesregierung, ‑ Die vorzeitige Einberufung des Bundestages, ‑ Die Auflösung des Bundestages, wenn der Bundeskanzler bei seiner Wahl nicht die absolute Mehrheit erhielt und wenn der Vertrauensantrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der absoluten Mehrheit des Bundestages findet.
Funktionen bei der Verwaltung: ‑ Ernennung und Entlassung der Bundesrichter und Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere ‑ Vorschlag des Kandidaten zur Wahl des Bundeskanzlers und seine Ernennung ‑ Ernennung und Entlassung der Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers ‑ Genehmigung der Geschäftsordnung der Bundesregierung ‑ Ausübung des Begnadigungsrechts.
II. Bilden Sie von Nomen Verben und übersetzen Sie die.
Nomen | Verben | Übersetzungen |
1. die Vertretung | ||
2. die Unterzeichnung | ||
3. die Verkündung | ||
4. die Einberufung | ||
5. die Auflösung | ||
6. die Ernennung | ||
7. die Entlassung | ||
8. der Vorschlag | ||
9. die Genehmigung | ||
10. die Ausübung |
III. Setzen Sie die 13 Wörter korrekt ein.
Bundesbeamten • Bundeskanzlers • Bundesminister • Bundespräsident • Bundesregierung • Bundesrichter • Bundestag • Bundesversammlung • Grundgesetz • Ministers • Ministerpräsidenten • Offiziere • Staatsoberhaupt
Der _______ 1) wird auf 5 Jahre von der _______ 2) gewählt. Der Bundespräsident vertritt als _______ 3) die Bundesrepublik völkerrechtlich, d.h. gegenüber anderen Staaten, internationalen Organisationen und dem Vatikan. "Vertretung" bedeutet, dass der Bundespräsident Verträge mit auswärtigen Staaten abschließt, ihre Vertreter (z. B. Botschafter, _______ 4), päpstliche Legaten und Nuntien) beglaubigt und empfängt, Neutralitätserklärung abgibt, den Abbruch der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie den Beitritt zu internationalen Organisationen erklärt. Der Bundespräsident wirkt staatsrechtlich bei der Gesetzgebung (Legislative) und bei der Verwaltung (Exekutive) nach dem _______ 5) wie folgt mit:
Funktionen bei der Gesetzgebung:
Der Bundespräsident fertigt die Gesetze aus, d. h. unterzeichnet die Originalurkunde des Gesetzes nach Gegenzeichnung des zuständigen ______ 6), verkündet die Gesetze im Bundesgesetzblatt, beruft den _______ 7) vorzeitig ein, löst den Bundestag auf.
Funktionen bei der Verwaltung:
Der Bundespräsident ernennt und entlässt die ______ 8) und ______ 9), ______ 10) und Unteroffiziere, schlägt den Kandidaten zur Wahl des ______ 11) vor und ernennt ihn, ernennt und entlässt die _______ 12) auf Vorschlag des Bundeskanzlers, genehmigt die Geschäftsordnung der ______ 13), übt das Begnadigungsrecht aus.
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 68 | Нарушение авторских прав
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