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Das Schaubild heißt.....
In diesem Schaubild geht es um.....
Der Bundespräsident wird auf….. von …..
Der Bundespräsident …..
Der Bundestag
I. Finden Sie die russischen Entsprechungen für alle genannten deutschen Wendungen.
1. Befugnisse bestimmen | a. осуществлять контроль |
2. den Verteidigungsfall feststellen | b. входить в состав бундестага |
3. Recht haben | c. пользоваться неприкосновенностью |
4. die Kontrolle ausüben | d. избирать органы |
5. über den Bundeshaushalt beschließen | e. определять полномочия |
6. dem Bundestag angehören | f. образовывать комитеты |
7. Ausschüsse bilden | g. устанавливать случай, требующий принятия оборонительных мер |
8. Organe wählen | h. вносить законопроект |
9. Immunität genießen | i. принимать решение о федеральном бюджете |
10. Gesetzentwurf einbringen. | j. иметь право |
Text B
Der Bundestag ist die Volksvertretung der BRD. Er bestimmt durch Gesetz die Aufgaben und Befugnisse der anderen Bundesorgane, soweit sie nicht schon durch das Grundgesetz selbst festgelegt sind. Der Bundestag ist nicht nur Gesetzgebungsorgan. Er hat auch weitreichende Mitwirkungsrechte bei der Bestellung von Bundesorganen, er übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung aus, er beschließt über den Bundeshaushalt, und ihm obliegt es, den Verteidigungsfall festzustellen; Zur Zeit gehören dem Bundestag 614 (Stand 2005) voll stimmberechtigte Abgeordnete an.
Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag das Recht, Gesetzentwürfe aus seiner Mitte einzubringen (Initiativrecht). Dieses Recht haben unabhängig von ihm auch die Bundesregierung und der Bundesrat Der Bundestag hat ferner über alle bei ihm eingebrachten Gesetzentwürfe Beschluss zu fassen. Alle Gesetzentwürfe müssen, um geltendes Recht zu werden, vom Bundestag angenommen sein.
Der Bundestag wirkt ferner bei der Bestellung der höchsten Rechtsprechungsorgane des Bundes mit. So werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Über die Berufung der Richter der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss, der zur Hälfte mit vom Bundestag gewählten Mitgliedern besetzt ist.
Zu den bedeutsamsten Tätigkeiten des Bundestages gehört die Feststellung des Haushaltsplanes, zumal sie dem Bundestag bei der Beratung und Beschlussfassung einzelner Positionen des Haushalts die Möglichkeit einer weitgehenden Einflussnahme auf die Bundesverwaltung, nicht zuletzt auf das Wehrwesen des Bundes gibt.
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages oder mit seiner Auflösung. Die Auflösung kann nur der Bundespräsident, und zwar nur in zwei besonders geregelten Fällen vornehmen. Sie ist überdies während der Dauer des Verteidigungsfalles ausgeschlossen. Das Auflösungsrecht des Präsidenten ist auf Fälle beschränkt, in denen bei der Kanzlerwahl keine hinreichende parlamentarische Mehrheit für einen Kandidaten zustande kommt oder in denen das Parlament einem Kanzler das erbetene Vertrauen nicht ausspricht. Im zweiten Fall kann der Bundestag der Auflösung zuvorkommen, indem er einen neuen Bundeskanzler wählt. Mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages oder mit der Auflösung findet der Bundestag rechtlich ein Ende.
Der Bundestag wählt seine Organe (Präsidenten, Vizepräsidenten, Schriftführer) und bildet seine Ausschüsse. Traditionsgemäß wird der Bundestagspräsident aus der Mitte der stärksten Bundestagsfraktion gewählt. Nicht vorgesehen ist das Recht, gegen den Präsidenten ein Misstrauensvotum auszusprechen. Wohl aber ist eine Ab ‑ und Neuwahl des Präsidenten und der sonstigen Organe aufgrund des Selbstorganisationsrechts zulässig.
Der Bundestag hat ferner das Recht, sich für seine Legislaturperiode eine selbst formulierte Geschäftsordnung zu geben.
Die wichtigsten Organe des Bundestages sind: das Bundestagsplenum, der Bundestagspräsident, der Ältestenrat, der Vorstand und die Ausschüsse. Der Bundestag bildet zur Vorbereitung der Plenarentscheidungen Ausschüsse für verschiedene Sachgebiete. In den 38 Fachausschüssen (auch ordentliche Ausschüsse) des Bundestages wird die eigentliche Gesetzgebungsarbeit geleistet. Sie bestehen aus 15, 21, oder 31 Abgeordneten je nach Bedeutung des Ausschusses. Die Fraktionen entsenden ihre besten Fachleute in die einzelnen Ausschüsse nach ihrer Stärke, die den Mehrheitsverhältnissen im Plenum entsprechen soll. Außerordentliche Ausschüsse sind: der Untersuchungsausschuss, der Richterwahlausschuss und der Vermittlungsausschuss. Der Untersuchungsausschuss muss auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten vom Bundestag eingesetzt werden, um z. B. Korruptionsfälle usw. zu untersuchen.
II. Was passt? Markieren Sie.
1. Befugnisse | a. haben |
2. den Verteidigungsfall | b. beschließen |
3. Recht | c. feststellen |
4. die Kontrolle | d. bilden |
5. über den Bundeshaushalt | e. einbringen |
6. dem Bundestag | f. wählen |
7. Ausschüsse | g. genießen |
8. Organe | h. bestimmen |
9. Immunität | i. angehören |
10. Gesetzentwürfe | j. ausüben |
III. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Deutsche.
1. определять задачи и полномочия других федеральных органов
2. контролировать деятельность правительства
3. вносить законопроекты
4. принимать решение о федеральном бюджете.
5. избирать свои органы
6. образовывать комитеты
7. иметь право
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 115 | Нарушение авторских прав
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