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Text A. Rechtliche Grundbegriffe

I. Bilden Sie aus den nachstehenden Nomen Komposita. | VI. Setzen Sie die Verben im Passiv korrekt ein. | I. Vergleichen Sie mit dem Text, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. | V. Beantworten Sie die folgenden Fragen. | VI. Beantworten Sie die folgenden Fragen. | I. Lesen Sie den Text. Kreuzen Sie die richtige Antwort an. | I. Lesen Sie den folgenden Text und versuchen die im Text stehenden Fragen zu beantworten. | Text E. Tabellarischer Lebenslauf | Bewerbungsbrief | Wortschatz |


Die rechtliche Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu Sachen heißt Rechtsverhältnis. Die für ein Rechtsverhältnis maßgebende Regel heißt Rechtssatz. Rechtssätze werden auch Rechtsnormen genannt, vor allem dann, wenn sie ein Tun oder Unterlassen anordnen. Eine Reihe zusammenhängender, auf die gleiche Einrichtung bezüglicher Rechtssätze nennt man Rechtsinstitut (z. B der Ehe, der Vormundschaft, des Eigentums).

Die wissenschaftliche Darstellung der Rechtssätze des gesamten objektiven Rechts ist der Gegenstand der Rechtswissenschaft. Rechtsquellen, die das objektive Recht begründen, sind Gesetz und Gewohnheitsrecht. Das objektive Recht ist daher gesetztes Recht (geschriebenes Recht) und Gewohnheitsrecht (ungeschriebenes Recht). Das Gewohnheitsrecht äußert sich in langdauernder gleichförmiger Anwendung eines Rechtssatzes durch die Gerichte.

Das Recht im objektiven Sinne teilt man in zwei große Rechtsgebiete ein: in das Privatrecht und das öffentliche Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen natürlichen und juristischen Personen untereinander. Das öffentliche Recht dagegen regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und den übrigen Trägern der öffentlichen Gewalt sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger zueinander. Grundsätzlich unterscheiden sich öffentliches Recht und privates Recht dadurch, dass im öffentlichen Recht der Einzelne dem Staat untergeordnet ist, während im Privatrecht die Beteiligten einander gleichgeordnet sind.

Das Privatrecht gliedert sich in das allgemeine Privatrecht (bürgerliche Recht) und in die Sonderprivatrechte. Das bürgerliche Recht (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht) ist in Deutschland hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Zu den Sonderprivatrechten gehören vor allem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Wertpapierrecht, das Privatversicherungsrecht und das Urheber- und Erfinderrecht.

Zum öffentlichen Recht gehören das Staatsrecht, das Europarecht, das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, das Strafrecht, das Kirchenrecht, das Prozessrecht.

Teils dem bürgerlichen Recht, teils dem öffentlichen Recht gehört das Arbeitsrecht an.

Neben der Bezeichnung für die Gesamtheit aller staatlich garantierten Normen wird der Begriff «Recht» auch noch in dem zweiten Sinne benutzt. Wir sprechen davon, dass jemand das Recht hat etwas zu tun oder zu unterlassen, oder von einem anderen zu fordern, dass dieser etwas Bestimmtes tut oder unterlässt. In diesem Sinne werden beispielsweise auch die Begriffe «Grundrecht» oder «Menschenrecht» verwendet.

Um beide Verwendungsformen voneinander zu unterscheiden, sprechen wir vom objektiven Recht, wenn wir die Summe aller Rechtsnormen meinen, und vom subjektiven Recht, wenn wir jemandem das Recht zusprechen wollen, von einem anderen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.

I. Sortieren Sie die folgenden Nomen:

das Völkerrecht • das Erbrecht • das Strafrecht • das Kirchenrecht • das Staatsrecht • das Zivilprozessrecht • das Sachenrecht • das Familienrecht • das Strafprozessrecht • das Arbeitsrecht • das Urheber- und Erfinderrecht • das Handelsrecht • das Verwaltungsrecht • das Schuldrecht

bürgerliches Recht öffentliches Recht
   

II. Was passt? Markieren Sie.

1. Das Erbrecht a. regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern.
2. Das Völkerrecht. b. umfasst alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs von Strafverfahren.
3. Das Verwaltungsrecht c. ordnet Beziehungen einer Person zu einer Sache.
4. Das Sachenrecht d. schützt geistige und künstlerische Leistungen z. B. Kompositionen, Gemälde u a.
5. Das Familienrecht e. regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
6. Das Staatsrecht f. bestimmt über das Schicksal des Vermögens einer Person nach ihrem Tode.
7. Das Strafrecht g. regelt den Verkehr der Staaten untereinander.
8. Das Zivilprozessrecht h. befasst sich mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung.
9. Das Strafprozessrecht i. bringt Normen über die familiären Beziehungen.
10. Das Urheberrecht j. beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.
11. Das Arbeitsrecht k. umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln.

III. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Deutsche.

1. писаное право

2. статутное право

3. правовая норма

4. правовое отношение

5. подразделяться на две правовые области

6. регулировать отношения между физическими и юридическими лицами

7. относиться к публичному праву

IV. Setzen Sie die Verben korrekt ein. Übersetzen Sie die Sätze.

gliedern • ordnen • angehören • gehören • regeln • äußern• unterscheiden • einteilen

1. Das Gewohnheitsrecht ….. sich besonders in langdauernder gleichförmiger Anwendung eines Rechtssatzes durch die Gerichte.

2. Das Recht im objektiven Sinne ….. man in zwei große Rechtsgebiete …...

3. Das Privatrecht ….. sich in das allgemeine Privatrecht und in die Sonderprivatrechte.

4. Das Privatrecht ….. die Rechtsbeziehungen der einzelnen natürlichen und juristischen Personen untereinander.

5. Zu den Sonderprivatrechten ….. vor allem das Handelsrecht, das Urheber- und Erfinderrecht und andere Rechtsgebiete.

6. Das öffentliche Recht dagegen ….. das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und den übrigen Trägern der öffentlichen Gewalt

7. Teils dem bürgerlichen Recht, teils dem öffentlichen Recht ….. das Arbeitsrecht …...

8. Um beide Verwendungsformen voneinander zu ….. sprechen wir vom objektiven Recht und vom subjektiven Recht.


Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 512 | Нарушение авторских прав


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III. Finden Sie die russischen Entsprechungen.| V. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

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