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Im deutschen Zahlungsverkehr ist das Girokonto weit verbreitet. Fast jeder Arbeitnehmer hat ein Girokonto, da darauf die (monatlichen) Gehaltszahlungen eingehen. Nur äußerst selten werden Löhne oder Honorare in bar oder per Scheck ausgezahlt. Spätestens bei Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es also ratsam, ein Girokonto zu eröffnen.
Gleichzeitig werden über das Girokonto regelmäßig anfallende Kosten (wie Miete, Strom) sowie Rechnungen bezahlt. In Absprache mit der Bank kann das Girokonto bis zu einem bestimmten Betrag überzogen werden. Dafür müssen dann sogenannte Dispositionsgebühren (kurz Dispogebühren) gezahlt werden. Diese sind jedoch recht hoch. Für Guthaben gibt es indes meist keine oder nur sehr geringe Zinsen.
Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Daueraufträgen oder Lastschriften (wie Einzugsermächtigung) verfügen. Die Aufträge können schriftlich (per Formularvordruck), telefonisch, per Online-Banking oder am Selbstbedienungsterminal in der Bank erledigt werden. Zum Girokonto gehört meist eine EC-Karte. Mit ihr kann Geld am Bankautomaten abgehoben oder in Geschäften bargeldlos bezahlt werden.
Für die Nutzung des Girokontos muss der Inhaber normalerweise Gebühren bezahlen.
Wer eine Rechnung bezahlen oder Gebühren entrichten muss, erledigt dies meist mittels einer Überweisung. Dafür erteilt er seiner Bank einen Zahlungsauftrag. Die Bank überweist dann einen bestimmten Geldbetrag auf ein angegebenes Konto. Eine meist kostengünstigere Möglichkeit: die Überweisung selber am Selbstbedienungsterminal (oft im Eingangsbereich der Banken) oder durch Online-Banking zu tätigen.
Für die Überweisung muss der Name des Empfängers, seine Kontonummer, der Name seiner Bank plus Bankleitzahl angegeben werden. Für Überweisungen ins Ausland muss zusätzlich der SWIFT-BIC (BIC = Bank Identifier Code) und die IBAN (International Bank Account Number) genannt werden.
Mit einem Dauerauftrag beauftragen Sie Ihre Bank damit, einen bestimmten Betrag regelmäßig zu einem festen Termin an einen bestimmten Empfänger zu überweisen. Dieses Verfahren bietet sich bei monatlich anfallenden Kosten wie Miete oder Strom an.
Mit einer Einzugsermächtigung erteilt man einem Zahlungsempfänger (zum Beispiel einer Telefongesellschaft) die Erlaubnis, einen bestimmten Betrag von Ihrem Konto abzubuchen. Oftmals werden so Tageszeitungsabonnements oder Mitgliedsbeiträge (z.B. Mieterverein, Sportstudio) bezahlt. Bei dieser Zahlungsform sollten Sie unbedingt regelmäßig Ihre Kontoauszüge überprüfen. Denn sonst können unbemerkt Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden, die Sie gar nicht vereinbart haben. Die Bank prüft das normalerweise nicht.
Mit Homebanking können Sie die meisten Geldgeschäfte bequem von Ihrem PC aus abwickeln. Dazu zählen Überweisungen, die Abfrage von Kontoständen oder das Einrichten von Daueraufträgen. Aber: Weltweit sind Hacker darauf spezialisiert, Daten abzufangen und Gelder unerlaubterweise umzubuchen. Wer dafür haftet, darüber gibt es bisher keine eindeutigen juristischen Regelungen. Wenn Sie Pech haben, ist Ihr Geld dann weg. Klären Sie daher vorher mit Ihrer Bank mögliche Sicherheitsmaßnahmen und Haftungsfragen.
5. Lesen Sie das Gespräch „In einer Sparkasse“ mit verteilten Rollen. Übersetzen Sie das Gespräch aus dem Deutschen ins Russische.
Дата добавления: 2015-10-16; просмотров: 59 | Нарушение авторских прав
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