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Die Wurzeln der heutigen marktwirtschaftlichen Ordnung liegen im Mittelalter. Sie sind mit den Namen von J. Locke, D. Hume und I. Kant (Sie vertraten das sogenannte Prinzip „des Individualismus und Skeptizismus“.), sowie A. Smith („das Harmonieprinzip“), J. Bentham (das Prinzip des Utilitarismus) und C. Darwin („das Selektionsprinzip“) verbunden. Der englische Ökonom entwickelte daraus die Grundkonzeption der Marktwirtschaft. Als Merkmale dieser Wirtschaftsordnung gelten private Eigentum und Leistungswettbewerb. Angebot und Nachfrage sollen den Preis, die Art und die Menge einer Ware bestimmen
Die soziale Marktwirtschaft wurde weitgehend von Alfred Müller-Armack (1901–1978) konzeptioniert und dann später vom Wirtschaftsminister und späteren Bundeskanzler Ludwig Erhard (1897 - 1977) der praktischen Wirtschaftspolitik zugrunde gelegt. Diese Wirtschaftsordnung erschien nach dem 2. Weltkrieg. Die soziale Marktwirtschaft soll durch eine Politik des sozialen Ausgleichs ergänzt werden. Die Märkte werden dabei sich selbst überlassen, doch der Staat überwacht diese Funktionsfähigkeit. Machtmissbrauch soll verhindert werden und die Bedürfnisse der Sozialpartner müssen angemessen berücksichtigt werden. Der Staat muss dabei Rahmenbedingungen schaffen, die die marktwirtschaftlichen Aktivitäten fördern und gegebenenfalls mit angemessenen Maßnahmen in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen. Die wichtigsten Wesensmerkmale einer sozialen Marktwirtschaft also sind:
persönliche Freiheit: Produktionsfreiheit, Handelsfreiheit, Gewerbefreiheit, freie Berufswahl, freie Arbeitsplatzwahl, Konsumfreiheit u. a.m. dürfen nicht zum Schaden anderen Menschen ausgenutzt werden;
soziale Sicherheit: der Staat soll dort helfen, wo einzelne oder Menschengruppe nicht oder nur schwer überlebensfähig sind;
wirtschaftliches Wachstum: das drückt sich vor allem in der Zunahme des Inlandsproduktes aus, das zur Verbesserung der Lebensqualität in der Gesellschaft beitragen muss.
Wichtige Regelungsgesetze dabei sind: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG), Betriebsverfassungsgesetz (Betr-VerfG), Rentenversicherungsgesetze, Mietrecht usw.
Die soziale Marktwirtschaft kann nur als Prozess und nicht als abgeschlossenes Regelungssystem angesehen werden. Sie soll in der sich ständig wandelnden Gesellschaft immer wieder optimale Lösungen im Spannungsfeld von individuellen Freiheit und sozialer Bindung finden.
Schlüsselwörter:
Wirtschaftsordnung, Mittelalter, Nationalökonome, Konzeption der Marktwirtschaft, Alfred Müller-Armack, soziale Ausgleich, Merkmale, Prozess und nicht das abgeschlossene Regelungssystem
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