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Ohne Krankenversicherungsschutz können Sie in Deutschland nicht leben. Auch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachweis einer Krankenversicherung unabdingbar.
Sobald Sie Mitglied bei einer Krankenkasse sind, erhalten Sie eine Versichertenkarte. Bei jedem Arztbesuch müssen Sie die Versichertenkarte vorlegen. Die Arztpraxen rechnen die Leistungen dann direkt über die Versichertenkarten mit der gesetzlichen Krankenkasse ab (gilt nicht für private Krankenkassen). Sie haben also in der Regel nichts mit der Abrechnung zu tun. Allerdings müssen Sie eine Praxisgebühr je Quartal und Arztbesuch bezahlen.
Die Krankenkasse bezahlt nicht alle Kosten. Man muss sich unbedingt vorab erkundigen, welche Leistungen Ihnen zustehen. Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, für Medikamente und Hilfsmittel, für Krankenhausaufenthalte, Behandlungen bei Therapeuten oder Rehabilitationsmaßnahmen. Je nach Krankenkasse variieren sich die Ihnen zustehenden Leistungen. Oftmals müssen Patienten einen Eigenanteil leisten. Zudem gibt es Hilfsmittel und Behandlungsformen, die Patienten komplett selber tragen müssen. Je nach finanzieller Situation können Patienten von Zuzahlungen befreit werden. Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
In Deutschland gibt es ein gut koordiniertes Notarztsystem, das rund um die Uhr an allen Wochentagen arbeitet. Die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser mit ihren Notfallstationen haben hier abwechselnd Bereitschaftsdienst. Wer wissen will, welcher Arzt Bereitschaftsdienst hat, erfährt dies in der Tageszeitung unter der Rubrik „Ärztlicher Notdienst“. Oftmals gibt es in den Städten und Gemeinden auch eigene Notdienstzentralen, wo man telefonisch nachfragen kann.
In der Notfallambulanz legt man nur ein Formular mit persönlichen Daten ausfüllen und die Versichertenkarte, die immer dabei haben muss, vor. Dann kommen die ärztliche Behandlung und Empfehlungen.
Unter der Notrufnummer112 kann einen Rettungsdienst zu sich nach Hause oder zu einer Unfallstelle bestellen. Dann bekommen Sie vor Ort erste medizinische Hilfe. Die Apotheken bieten auch zu allen Tages- und Nachtzeiten einen Notdienst an. Welche Apotheke jeweils Notdienst hat, steht in der Tageszeitung und an den Eingangstüren vieler Apotheken.
Zu welchem Arzt und in welches Krankenhaus Sie gehen, bestimmen Sie in Deutschland ganz frei. Aber wenn Sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, muss Ihr Arzt eine Kassenzulassung haben. Hat er die nicht, müssen Sie die Behandlungskosten selber tragen.
In Deutschland gibt es Allgemeinmediziner, oft auch Hausärzte genannt. Normalerweise werden sie bei alltäglichen Erkrankungen (wie Erkältung oder Magenverstimmung) aufgesucht oder wenn das Krankheitsbild nicht klar ist. Meistens überweist der Hausarzt seine Patienten dann zur weiteren Diagnose und Behandlung an einen Facharzt (wie Internist, Augenarzt, Orthopäde). Sie können aber auch ohne Überweisung direkt einen Facharzt aufsuchen. Alle Kassenärzte rechnen die Leistungen direkt über Ihre Versichertenkarte mit Ihrer Krankenkasse ab.
In Deutschland gibt es staatliche, gemeinnützige, konfessionelle und private Krankenhäuser sowie Universitätskliniken. In der Regel werden Sie von einem Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen.
Die Krankenkasse bezahlt alle für die medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderlichen Leistungen wie ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung. Allerdings müssen Sie sich während der ersten 28 Tage mit einem geringen Tagessatz an den Kosten beteiligen.
Medikamente erhalten Sie in Apotheken und zunehmend auch durch Internet. Dabei unterscheidet man rezeptfreie und verschreibungspflichtige (auf Rezept, ausgestellt von einem Arzt) Medikamente. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Doch auch hier trägt der Patient immer einen festgelegten Eigenanteil. Einige der Medikamente, die es in unserem Land rezeptfrei gibt (z.B. Antibiotika), müssen Sie sich hier von einem Arzt verschreiben lassen.
Дата добавления: 2015-10-16; просмотров: 64 | Нарушение авторских прав
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