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Abschluss

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  1. Hamburger zum Abschluss

Die Fachmittelschule wird mit dem Fachmittelschulabschluss (Erstabschluss) oder der Fachmaturität abgeschlossen.

Tertiärstufe [Bearbeiten]

Die Tertiärstufe umfasst Ausbildungen im Bereich der höheren Berufsbildung und der Hochschulen. Zur höheren Berufsbildung zählen Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie höhere Fachschulen (HF). Zu den Hochschulen zählen universitäre Hochschulen, Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH).

Höhere Berufsbildung [Bearbeiten]

Die höhere Berufsbildung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeiten erforderlich sind.

Berufs- und höhere Fachprüfungen [Bearbeiten]

Angeboten werden über 350 Prüfungen. Die Berufsprüfung wird mit einem eidgenössischen Fachausweis, die höhere Fachprüfung mit einem Diplom abgeschlossen.

Höhere Fachschulen (HF) [Bearbeiten]

Die höheren Fachschulen bieten Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an für die Bereiche Technik; Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft; Wirtschaft; Land- und Waldwirtschaft; Gesundheit; Soziales und Erwachsenenbildung; Künste und Gestaltung.

Hochschulen [Bearbeiten]

Siehe auch Schweizer Universitäten und Fachhochschulen

Zu den Hochschulen zählen die 12 universitären Hochschulen (10 kantonale Universitäten und 2 technische Hochschulen), die 8 Fachhochschulen (7 öffentliche und 1 private) und die 16 pädagogischen Hochschulen.

Universitäre Hochschulen (UH) [Bearbeiten]

Die kantonalen universitären Hochschulen bieten Studiengänge in Theologie, Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Medizin und Pharmazie an.

Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen bieten Studiengänge in Natur- und Ingenieurwissenschaften, Architektur, Mathematik, Pharmazeutische Wissenschaften sowie Sport- und Militärwissenschaften an.

Fachhochschulen (FH) [Bearbeiten]

Die Fachhochschulen bieten praxisbezogene Studiengänge in den folgenden Bereichen an: Technik und Informationstechnologie; Architektur, Bau und Planungswesen; Chemie und Life Sciences; Land- und Forstwirtschaft; Wirtschaft und Dienstleistungen; Design; Gesundheit, soziale Arbeit; Kunst, Musik, Theater sowie angewandte Psychologie und angewandte Linguistik.

Pädagogische Hochschulen [Bearbeiten]

Die pädagogischen Hochschulen bieten Studiengänge im Bereich der Lehrerausbildung an.

Quartiärstufe (Weiterbildung) [Bearbeiten]

Die Weiterbildungsangebotsbörse (WAB) ist ein Angebot von Bund und Kantonen. Sie umfasst über 30'000 Kurse und Lehrgänge von der beruflichen Weiterbildung über Fachhochschulangebote bis zur allgemeinen Erwachsenenbildung.

Heil- und Sonderpädagogik [Bearbeiten]

Für Kinder und Jugendliche, welche die üblichen schulischen Anforderungen nicht erfüllen können, gibt es besondere Schulungsformen. Die besondere Schulung umfasst Sonderschulen, Sonderklassen und ambulante Förder-, Beratungs- und Therapieangebote.

Statistik (Schuljahr 03/04)

50'431 Schüler besuchten Sonderschulen. Das sind 6,6% aller Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Der Anteil der Mädchen und Frauen in Sonderschulen beträgt 37,8%, der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer 45,7%. Die durchschnittliche Klassengrösse beträgt 9,2 Schüler.

 

 

Das Bildungssystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung übernimmt die Steuerung des Universitäts- und Hochschulsystems.

 

Schulverwaltung [Bearbeiten]

Siehe auch: Liste der Schulformen in Österreich

Unterrichtsministerium [Bearbeiten]

Das Unterrichtsministerium (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) nimmt folgende Aufgaben wahr:

§ Schulerrichtung

§ Schulerhaltung, ausgenommen sind die Pflichtschulen (Volks- und Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule)

§ Schulauflassung

§ Aus- und Weiterbildung der Lehrer

§ Nostrifizierungen (Anerkennung von ausländischen Zeugnissen)

Dem Unterrichtsministerium sind die in den Bundesländern angesiedelten Landesschulräte (in Wien Stadtschulrat) unterstellt. Sie sind für die:

§ Schulaufsicht,

§ Schulbeihilfe des Bundes sowie

§ Verwaltung der Bundesschulen wie auch deren Lehrer

zuständig.

Schulformen des Bundes: BG/BRG/BAG, HBLA, HTBL, ZLA, TGLA, LFLA [Bearbeiten]

Alle „öffentlichen allgemeinbildenden höheren Schulen“ in Bundesträgerschaft sind als Allgemeinbildende höhere Bundesschule bezeichnet (§ 45 SchOG). Den Schulbezeichnungen wird dann im Allgemeinen ein «B» vorangestellt.

B undes g ymnasien (BG) sind die allgemeinbildenden höheren Schulen mit Unterstufe und Oberstufe, die, sofern sie nicht Privatschulen sind, sämtlich Bundesschulen sind. Dasselbe gilt für die B undes r eal g ymnasien. Allgemeinbildende Schulen, die nur über eine Oberstufe verfügen (weiterführende Schulen), nennt man B undes o berstufen r eal g ymnasien (BORG). Daneben gibt es noch ein B undes a ufbau g ymnasium (BAG, dabei auch B undes a ufbau r eal g ymnasium BARG).

Die [ H öheren] B undes l ehr a nstalten ([H]BLA, Höhere Lehranstalten des Bundes) und Z entral l ehr a nstalten (ZLA) umfassen Schulen im Kompetenzbereich des Bundes, die dem Bereich der berufsbildenden höheren Schulen entsprechen. Der Bereich ZLA umfasst die Gruppe Technische und Gewerbliche Lehranstalten (TGLA) und die L and- und F orstwirtschaftlichen L ehr a nstalten (LFLA), und früher auch die H öhere I nternatsschule des B undes. Die Unterscheidung der ZLA ist historisch, sie unterstehen direkt dem Unterrichtsministerium. Von den Internatsschulen gibt es heute keine mehr (Schulnamen aber noch erhalten). Zu den Bundeslehranstalten gehören neben den H öheren T echnischen B undes l ehranstalten (HTBL) auch berufsbildende Schulen sonstiger Berufsgruppen.

Verwaltung auf Landesebene [Bearbeiten]

In den Landesregierungen sind ebenfalls so genannten Schulabteilungen angesiedelt. Zudem befindet sich dort auch ein zuständiger Landesrat, der für die politischen Belange in der Schulbildung auf Landesebene zuständig ist. In den Schulabteilungen befindet sich die:

§ Kindergartenaufsicht,

§ die Stelle für Schulförderungen des Landes und

§ die Verwaltung der Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen) und deren Lehrer.

Auf Landesebene kann es durchaus sein, dass sich die Landesschulräte in der Landesregierung (bspw.: im Bundesland Salzburg) oder die Schulabteilung der Landesregierungen im Landesschulrat (Ober- und Niederösterreich, Wien und Steiermark) befinden. In Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Burgenland sind der Landesschulrat und die Schulabteilung räumlich getrennt.

Privatschule [Bearbeiten]

Privatschulen sind in Österreich nach dem Privatschulgesetz (PrivSchG) BGBl. Nr. 244 (1962) geregelt.

„Privatschulen sind Schulen, die von anderen als den gesetzlichen Schulerhaltern errichtet und erhalten werden “

– § 2 PrivSchG, nach Art. 14 Abs. 6,7 des Bundes-Verfassungsgesetzes

Privatschulen gehören einem der folgenden Typen an:

§ Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht

§ Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht

§ zertifizierte nichtschulische Bildungseinrichtung [8]

Privatschulen können von der öffentlichen Hand subventioniert werden – Privatschulen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im Allgemeinen immer (§ 17 PrivSchG Subventionierung konfessioneller Privatschulen–Anspruchsberechtigung), was nicht demKonkordat in Bezug auf Religionsunterricht widerspricht, andere Schultypen unter anderem aber unter der Voraussetzung, dass sie im Sprengel einem Bedarf der Bevölkerung entspricht, also nicht einer öffentlichen Schule den Einzug mindert (§ 21 PrivSchG Subventionierung von Privatschulen–Voraussetzungen).

Der Sektor der Privatschulen ist in Österreich groß, fast jeder zehnte Schüler besucht eine Schule nicht öffentlich-rechtlicher Schulträger (über 100.000 der 1,2 Mio. Schüler in Österreich 2006/07).[9] Verbreitet ist aber Schulgeld für diese Schulen, sie gelten daher als Bildungsweg der höheren Schichten.[10] Weitaus größter Träger von Privatschulen ist die römisch-katholische Kirche (72.600 Schüler 2006/07, 23 aller Privatschüler).[9] Insgesamt liegt aber Österreich deutlich unter dem EU- und auch OECD-Durchschnitt im Privatschulsektor (der in den romanischen wie auch angelsächsischen Ländern traditionell stark ist – EU25 2001/02: 20 %).[9]

Statutsschule [Bearbeiten]

Eine allgemeinbildende Schule mit Organisationsstatut ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nach § 14 Abs. 2 lit. b PrivSchG, die keinem Typus einer öffentlich-rechtlichen Schule entspricht.

Zu den Statutschulen gehören Realschulen, Waldorfschulen, Montessorischulen, Pestalozzischulen und Bildungswerkstätten nach Wild. Wichtigster Verband ist EFFE - Österreich, die Sektion der internationalen Organisation European Forum for Freedom in Education (Europäisches Forum für Freiheit im Bildungswesen),[11] welche aber nicht alle Schulen der Reformpädagogik vertritt.

Schulaufsicht [Bearbeiten]

Die Schulaufsicht ist mit Ausnahme des Religionsunterrichtes Sache des Bundes und wird mit Ausnahme der Kindergärten von den im Landesschulrat ansässigen Inspektoren durchgeführt.

Dafür gibt es folgende Inspektoren:

§ Landesschulinspektoren

§ Bezirksinspektoren

§ Fachinspektoren

Die Hauptaufgabe eines Landesschulinspektors ist es, für das Gleichgewicht der Interessen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern zu sorgen. Somit ist er auch Anlaufstelle für Beschwerden (auch Berufungen von Noten), die den Schulbetrieb betreffen. Unterstützt wird er von pädagogischen Mitarbeitern und der juristischen Abteilung des Landesschulrates bzw. des Unterrichtsministeriums. Er ist auch für die Einstellung von Lehrkräften auf Bundes- und Landesebene zuständig. Je nach Bundesland sind die Schultypen verschieden auf die Inspektoren aufgeteilt. Das hat hauptsächlich mit der Größe des Bundeslandes und somit auch mit der Anzahl der Schulen zu tun.

Die Bezirksschulinspektoren unterstehen dem Landesschulinspektor, der für die Pflichtschulen zuständig ist. Je nach Inspektionsbezirk kann es einen oder mehrere Inspektoren geben.

Die Fachinspektoren sind für einen gewissen Fachbereich zuständig und sind in den Landesschulräten oder im Stadtschulrat angesiedelt. Pro Fachbereich kann es einen oder mehrere Inspektoren geben, die sich das Bundesgebiet aufteilen.

Sonderfall Religionsunterricht [Bearbeiten]

In Österreich darf sich der Staat aufgrund des 1933 mit dem Vatikan geschlossenen Konkordates oder des in der Verfassung festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht in die Belange des Religionsunterrichtes einmischen. Das heißt, dass die Religionsgemeinschaften für Einstellung, Fortbildung und Beaufsichtigung der Lehrer, sowie für die Erstellung und Einhaltung der Lehrpläne selbst zuständig sind und dafür auch Unterstützungen vom Bund erhalten (Personalkosten).

Die Aus- und Fortbildung der Religionslehrer fand bis 2007 an den jeweiligen religionspädagogischen Akademien (RPA) und Instituten (RPI) statt, seit Oktober 2007 an den Pädagogischen Hochschulen. Für die Verwaltung sind die Schulämter der Religionsgemeinschaften zuständig.

Der Religionsunterricht an sich ist für Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, eine Pflicht-Lehrveranstaltung. Eltern haben allerdings in den ersten fünf Tagen jedes Schuljahres die Möglichkeit, ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr vom Unterricht abzumelden, danach entscheiden die Schüler selbst zu Schuljahresbeginn, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.

Schüler, die keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, können sich zu einem Religionsunterricht ihrer Wahl anmelden.

Siehe auch Religionsunterricht in Österreich

 

Unterrichtspflicht [Bearbeiten]

In Österreich ist im Schulpflichtgesetz eine Unterrichtspflicht für alle Kinder festgelegt, die sich dauernd in Österreich aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September und dauert neun Schuljahre.

Sie kann wie folgt erfüllt werden:

§ Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule

§ Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (unter bestimmten Voraussetzungen)

§ Teilnahme an häuslichem Unterricht (unter bestimmten Voraussetzungen)

§ Besuch einer im Ausland gelegenen Schule (unter bestimmten Voraussetzungen)

Sie wurde bereits im Jahr 1774 von Maria Theresia für Österreich und die Kronländer generell eingeführt.

Siehe auch: Allgemeinbildende Pflichtschule

Übersicht: Bildungsebenen und Schultypen [Bearbeiten]

Der Aufbau des österreichischen Schulsystems ist im § 3. Schulorganisationsgesetz: Gliederung der österreichischen Schulen geregelt:
(1) Das österreichische Schulwesen stellt in seinem Aufbau eine Einheit dar. Seine Gliederung wird durch die Alters- und Reifestufen, die verschiedenen Begabungen und durch die Lebensaufgaben und Berufsziele bestimmt. Der Erwerb höherer Bildung und der Übertritt von einer Schulart in eine andere ist allen hiefür geeigneten Schülern zu ermöglichen. Schüler und Eltern sind über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. und 8. Schulstufe sowie vor dem Abschluß einer Schulart über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten.

Die verschiedenen Schultypen in Österreich, systematische Gliederung, nachISCED koloriert

(2) Die Schulen gliedern sich

1. nach ihrem Bildungsinhalt in:

a) allgemeinbildende Schulen,

b) berufsbildende Schulen.

2. nach ihrer Bildungshöhe in:

a) Primarschulen,

b) Sekundarschulen,

c) Akademien.

(3) Primarschulen sind

1. die Volksschule bis einschließlich der 4. Schulstufe,

2.die entsprechenden Stufen der Sonderschule.

(4) Sekundarschulen sind

1. die Oberstufe der Volksschule,

2. die Hauptschule,

3. die Polytechnische Schule,

4. die entsprechenden Stufen der Sonderschule,

5. die Berufsschulen,

6. die mittleren Schulen,

7. die höheren Schulen.

(6) Pflichtschulen sind

1. die allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen),

2. die berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen).

Ab einem Alter von drei Jahren besucht ein Teil der Kinder den Kindergarten, wobei mindestens 1 Jahr gesetzlich verpflichtend ist. Mit dem sechsten Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht, wobei der 31. August als Stichtag gilt. Vor dem Eintritt in die Volksschule (entspricht derGrundschule in Deutschland) kann noch die Vorschule besucht werden, wenn ein Kind als noch nicht schulreif eingestuft wird. Die Volksschule dauert vier Jahre.

Nach der Volksschule wird vier Jahre lang eine Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS) Unterstufe oder die Hauptschule besucht. Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmsprüfung ablegen. Der Besuch einer Hauptschule ist für jeden möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.

Nach dem Abschluss der achten Schulstufe besteht die Auswahl zwischen vier großen Schulrichtungen: AHS- Oberstufe, Berufsbildende Höhere Schule (BHS), Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) und Polytechnische Schule mit anschließender Berufsschule. Alle Richtungen stehen jedem unabhängig von der zuvor besuchten Schule frei, allerdings werden vor allem an den BHS die Schüler nach Notenspiegel und mittels Eignungstests ausgewählt.

BHS und AHS schließen mit der Matura ab, die zum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Akademien und Kollegs berechtigt. Die Säule der Berufsbildung wird im Bereichen BMHS (Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) und durch Ergänzungen zum Lehrberuf zusammengefasst.

Die Unterteilung in Vorschulische Erziehung, Grundbildung, Sekundarbildung Unterstufe, Sekundarbildung Oberstufe, Postsekundäre Bildung, Tertiäre Bildung ist nach der ISCED (International Standard Classification of Education) Klassifizierung der UNESCO erfolgt.

§ Siehe auch: Liste der Schulformen in Österreich – eine Übersicht

Organisatorische Unterrichtsformen [Bearbeiten]

In § 8 des Schulorganisationsgesetzes sind die Begriffsbestimmungen von der Vorschule bis zur Oberstufe/Berufsschule und für Schulen für Berufstätige festgelegt. Grundsätzlich werden zu beurteilende Unterrichtsgegenstände und nicht beurteilte Unterrichtsveranstaltungen unterschieden.

§ Pflichtgegenstände sind Unterrichtsgegenstände, die für jeden in die jeweilige Schulform aufgenommenen Schüler verpflichtend sind, sofern er nicht befreit ist. (Beispielsweise Maturanten in den Standardgegenständen Deutsch, Mathematik, etc. einer berufsbildenden Fachschule.)

§ Alternative Pflichtgegenstände, auch Wahlpflichtfächer genannt, sind Unterrichtsgegenstände, die aus einem Fächerkanon des betreffenden Schultyps auswählt werden und wie ein Pflichtfach gewertet werden. Sie sind üblicherweise in allgemeinbildenden Schulen zu finden.

§ Verbindliche Übungen sind Unterrichtsveranstaltungen, die für jeden in die jeweilige Schulform aufgenommenen Schüler verpflichtend sind, aber nicht beurteilt werden. Dazu zählt beispielsweise der gesamte Unterricht in der Vorschule. Sonst sind sie eher selten anzutreffen, manche sind jedoch gesetzlich vorgesehen, wie die Verkehrserziehung und eine lebende Fremdsprache in der Volksschule, sowie die Berufsorientierung in den letzten beiden Klassen der Hauptschule bzw. der achtklassigen Volksschule.

§ Förderunterricht ist eine Unterrichtsveranstaltung für Schüler, die einen zusätzlichen Bedarf haben um ein bestimmtes Niveau zu erreichen. Er ist vorgesehen für Schüler, welche die Anforderungen ungenügend erfüllen oder Umstellungsschwierigkeiten nach einem Schulwechsel haben; als Vorbereitung für den Umstieg in eine höhere Leistungsgruppe; oder als Vorbereitung für den Umstieg von einer Sonderschule in eine andere Schule.

§ Freigegenstände sind Unterrichtsgegenstände zu denen man sich am Beginn des Unterrichtsjahres anmeldet. Sie werden beurteilt, was jedoch keinen Einfluss auf den erfolgreichen Abschluss einer Schulstufe hat.

§ Unverbindliche Übungen sind Unterrichtsveranstaltungen, zu denen man sich ebenfalls zu Beginn des Unterrichtsjahres anmeldet. Im Zeugnis wird keine Beurteilung abgegeben, sondern nur die Teilnahme vermerkt. Sonst entsprechen sie weitgehend den Freigegenständen. Manche unverbindliche Übungen sind anzubieten, wie etwa Informatik in der Hauptschule sowie Bewegung und Sport in der Berufsschule.

Das sonstige Angebot für Freigegenstände und unverbindliche Übungen variiert sehr von Schule zu Schule. Oft üblich sind Fremdsprachen, spezifische Sportarten inklusive Schach, Chor, Instrumentalunterricht oder Orchester, Informatik, Kurzschrift, Maschinschreiben, Werken, Theater, Ernährung und Haushalt sowie sonstige spezielle Interessen- und Begabtenförderungen wie etwa chemische Übungen oder Multimedia.

Vorschulische Erziehung, Kindergarten [Bearbeiten]

Vorschulische Erziehung bzw. der Kindergarten dient vor allem der Vorbereitung auf die Schule. Er soll vor allem die Weichen für eine erfolgreiche soziale, motorische, emotionale und intellektuelle Entwicklung stellen. Das soll der besseren Eingliederung der Kinder dienen und ermöglichen, dass (sprachliche) Probleme der Kinder früher erkannt werden. Der Kindergarten kann in einem Alter von drei bis sechs Jahren besucht werden, wobei seit Herbst 2010 das letzte Jahr vor der Einschulung verpflichtend ist. Zur Auswahl steht eine Teil- oder Vollzeitbetreuung.[12]

Kinder, die bereits schulpflichtig aber noch nicht schulreif sind, werden in die Vorschule aufgenommen. Die Schulreife wird durch eine "Schulreifefeststellung" durch den Direktor der Volksschule überprüft.

Grundbildung [Bearbeiten]

Volksschule [Bearbeiten]

Die Volksschule kann im Rahmen der Unterrichtspflicht von jedem Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr (Stichtag 31. August) besucht werden und umfasst vier Schulstufen. Sie entspricht der deutschen Grundschule. Der alternative Hausunterricht wird selten in Anspruch genommen.

Seit der Lehrplanreform 2000 wird von vier Kulturtechniken gesprochen: Lesen, Schreiben, Rechnen und die Suche und Aufbereitung von Informationen. Im Lehrplan wurde diese neue Kulturtechnik in den allgemeinen Bestimmungen verankert.

Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, können kleinere Schulen meist in ländlichen Gebieten auch Schulstufen zusammenlegen, sodass eine Lehrperson in einem Klassenraum mehrere Schulstufen gleichzeitig unterrichten kann. In den vergangenen Jahren haben sich aber auch im Großraum Wien mehrere Schulen dazu entschlossen eine oder mehrere Mehrstufenklassen zu führen. Auch eine Kombination mit Integrationsklassen ist nicht ungewöhnlich. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind Religion, Werkerziehung und eine eventuelle Fremdsprache (Englisch wird ab der ersten Klasse unterrichtet). In Gebieten mit anderssprachigen Minderheiten wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In Schulen mit einem starken Ausländeranteil werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.

In manchen Bundesländern müssen die Kinder mittlerweile schon ein Jahr vor dem Schulantritt eingeschrieben werden, damit man die Sprachkenntnisse des Kindes ermitteln kann. Sollte das Kind nur schlechte oder gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben, so hat es die Möglichkeit, einen günstigen Sprachkurs zu besuchen, wo es auf spielerische Art Deutsch lernt.

Da als Schulerhalter der öffentlichen Schulen die jeweiligen Gemeinden (auch in Form von Zusammenschlüssen – so genannten „Schulgemeinden“) auftreten, ist für das Kind der Schulbesuch im sich aus dem Wohnsitz ergebenden Schulsprengel außer in den Fällen des häuslichen Unterrichtes, des Besuches einer Privatschule oder des „sprengelfremden Schulbesuches“ verpflichtend. Für einen sprengelfremden Schulbesuch ist einerseits die Zustimmung des Schulerhalters der zu besuchenden Schule Voraussetzung und andererseits eine Verpflichtungserklärung der Wohnsitzgemeinde, auf Dauer des Schulbesuches die anfallenden Schulbesuchskosten an den Schulerhalter der zu besuchenden Schule zu bezahlen.

Sonderschule [Bearbeiten]

Der Besuch einer Sonderschule kann die ganze Dauer der Schulpflicht hindurch erfolgen. Darüber hinaus können nach Beendigung der Schulpflicht noch ein freiwilliges zehntes und elftes Schuljahr angehängt werden. Dieser Schultyp dient zur Integration und Förderung von Kindern mit besonderem sonderpädagogischem Förderungsbedarf, sei es aufgrund physischer oder psychischer Handicaps oder körperlicher Behinderungen. Je nach Art der Problemstellung wird jedes Kind nach verschiedenen Lehrplänen unterrichtet und beurteilt, wobei die Klassengrößen gering sind. Damit kann die persönliche Zuwendung und Unterstützung durch die Lehrkräfte für die einzelnen Schülerinnen und Schüler besonders groß sein.

Üblicherweise stellen die Lehrkräfte bei der Einschulung den besonderen Bedarf an Förderung fest. Danach erfolgt eine entsprechende pädagogische oder psychologische und medizinische Beurteilung der Sachlage. Prinzipiell liegt die endgültige Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten, was manchmal gewisse Probleme schafft. Wird keine Sonderschule besucht, dann erfolgt die Integration in den anderen Schultypen im Rahmen der Pflichtschule, wobei zusätzlich zu den Lehrpersonen mit „normaler“ Ausbildung solche mit spezieller Sonderschulausbildung als Integrationslehrer Verwendung finden. Als fachliche Unterstützung und zur Supervision für diese Lehrer fungieren die Sonderpädagogischen Zentren, die organisatorisch meist an eine Sonderschule im jeweiligen Verwaltungsbezirk angeschlossen sind.

Sekundarbildung Unterstufe [Bearbeiten]

Österreich hat, ebenso wie Deutschland, als eines der wenigen westeuropäischen Länder ein differenziertes Sekundarstufe-I-Schulsystem (Elf- bis Fünfzehnjährige). Nach dem Abschluss der Volksschule besucht man meist eine AHS-Unterstufe (Gymnasium) oder die Hauptschule. Die Wahl des Schultyps sollte je nach bisherigem Schulerfolg und Begabung erfolgen; unabhängig davon spielen aber die soziale Stellung der Familie und die Wünsche der Eltern und Lehrer eine große Rolle. Weiters besucht in den größeren Städten ein bedeutend höherer Anteil eines Jahrgangs eine AHS als im ländlichen Raum.

Sowohl an der Hauptschule als auch in einer AHS-Unterstufe herrscht Anwesenheitspflicht. Die Schüler werden nach einem Fachlehrer-System unterrichtet. Das heißt, anstatt wie in der Volksschule von einem Lehrer in fast allen Fächern unterrichtet zu werden, werden die Schüler von einemFachlehrer in ein bis zwei Unterrichtsgegenständen unterrichtet. Die Ausbildung an diesen Schulen dauert vier Jahre.

Mit Ausnahme von Privatschulen ist der Besuch von sekundärbildenden kostenlos. Bezahlt werden nur Unterrichtsmaterialien, ein Selbstbehalt für Schulbücher und Schülerfreifahrtsausweis sowie Mitgliedsbeiträge an den Elternverein, EDV-Kosten oder andere Zusatzleistungen.

Hauptschule [Bearbeiten]

An der Hauptschule soll eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt und der Grundstein für mittlere und höhere Schulen gelegt werden. Für die Aufnahme an einer Hauptschule ist nur ein positiver Abschluss der vierten Schulstufe nötig.

Grundsätzlich erfolgt nach der Einschulung in der Hauptschule bis Weihnachten in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik eine Einstufung in eine von drei Leistungsgruppen, wobei die erste Leistungsgruppe nach demselben Lehrplan wie in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen unterrichtet wird. Damit ist – entsprechenden Lernerfolg vorausgesetzt – jederzeit der Übertritt von der Hauptschule in die Unterstufe der AHS möglich.

Grundsätzlich stehen den Schülern nach dem Abschluss der Hauptschule neben der Polytechnischen Schule alle weiterführenden Schulen offen, allerdings wird die AHS-Oberstufe nur von etwa 6 % besucht, viel häufiger dagegen die BHS.

Immer mehr Hauptschulen gehen von der Beurteilung mittels Leistungsgruppen weg und haben so genannte „Schulversuche“ eingeführt. So gibt es beispielsweise Hauptschulen, die den Schülern einen „beruflichen Zweig“ und einen „schulischen Zweig“ anbieten; im schulischen Zweig wird der allgemeinbildende Stoff unterrichtet, während der „berufliche Zweig“ eher auf eine spätere Lehre vorbereitet.

In einigen Bundesländern, wie etwa in der Steiermark werden als Schulversuch sechsklassige Realschulen als integrierter Teil von Hauptschulen geführt.

Kooperative Mittelschule und Neue Mittelschule [Bearbeiten]

Ein neueres Schulangebot ist die Kooperative Mittelschule (KMS), an der auf Basis des Lehrplans der Hauptschule und des Realgymnasiums unterrichtet wird. An den KMS werden sowohl Pflichtschullehrer als auch Bundeslehrer (AHS-Lehrer) eingesetzt und auf die besondere Förderung von Fähigkeiten und Neigungen wird ein größerer Wert als in der Hauptschule gelegt. Praktisch alle Kooperativen Mittelschulen sind offiziell Hauptschulen mit Schulversuchen, obwohl es auch Gymnasien möglich wäre, ihre Unterstufen als solche zu führen.

Nach jahrelangem Streit um eine gemeinsame Mittelschule für alle Kinder wurde 2008 der Schulversuch Neue Mittelschule (NMS) gestartet. Neue Mittelschulen sind meist in Gebäuden von Hauptschulen untergebracht. Dort gibt es neben den 2., 3., und 4. Hauptschulklassen seit Herbst 2008 eben auch eine 1. Klasse der Neuen Mittelschule, in den Folgejahren wird der Hauptschulbetrieb nach und nach auslaufen. Ob in Zukunft Unterstufen-Gymnasium, Hauptschule und Neue Mittelschule nebeneinander bestehen werden, ist unklar.

AHS-Unterstufe [Bearbeiten]

Tendenziell besuchen höher begabte Schüler nach der Volksschule eher eine A llgemeinbildende h öhere S chule (AHS), wobei aber zu beachten ist, dass man am Land wegen der größeren Entfernungen zu Gymnasien häufiger in eine Hauptschule geht (und dort die erste Leistungsgruppe besucht). Um an einer AHS-Unterstufe aufgenommen zu werden, muss das im Abschlusszeugnis der Volksschule speziell vermerkt werden. In Deutsch und Mathematik muss die Leistung mit „Gut“ oder „Sehr gut“ bewertet worden sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen.

Schüler von der Hauptschule in der höchsten Leistungsgruppe mit keiner schlechteren Note als „Befriedigend“ werden ebenfalls aufgenommen (Quereinsteiger nach der fünften, sechsten oder siebten Schulstufe). Sollte eine Fremdsprache der AHS-Unterstufe an der Hauptschule nicht unterrichtet worden sein, ist in dieser eine Prüfung abzulegen.

Grundsätzlich wird die Allgemeinbildende Höhere Schule Gymnasium genannt, und zwischen Gymnasien (BG), Realgymnasien (BRG) und wirtschaftskundlichen Realgymnasien (WKG) unterschieden, wobei es ab der dritten Klasse (siebenten Schulstufe) leichte Unterschiede in den Lehrplänen gibt. In der Oberstufe werden diese Unterschiede größer.

§ Das Gymnasium im klassischen Sinne dient vor allem der umfassenden humanistischen Allgemeinbildung, Akademisches Gymnasium genannt, mit den klassischen Sprachen Latein (ab der siebenten Schulstufe) und (Alt-)Griechisch (fakultativ, ab der Oberstufe, also ab der neunten Schulstufe), an deren Stelle heute immer häufiger als Neusprachliches Gymnasium moderne Fremdsprachen (vor allem Französisch, Italienisch und Spanisch) unterrichtet werden.

§ Das Realgymnasium ist für naturwissenschaftlich Interessierte eingerichtet, das heißt mit verstärktem Unterricht in diesen Fächern. Eine zweite Fremdsprache kommt bei diesem Schultyp erst in der neunten Schulstufe (Oberstufe) hinzu. Die Unterrichtsgegenstände des Realgymnasiums entsprechen annähernd denen der Hauptschule, jedoch ist der Unterricht komplexer und geht tiefer in die Materie als auf Hauptschulen.

§ Das Wirtschaftskundliche Realgymnasium hat zusätzlich einen wirtschaftlichen Schwerpunkt (Wirtschafts- und Sozialkunde).

Daneben gibt es Sonderformen als AHS mit Schwerpunkt im Rahmen der Schulautonomie

An allen AHS-Unterstufen wird ab der ersten Klasse/dem fünften Schuljahr eine lebende Fremdsprache, meist Englisch, unterrichtet, an Gymnasien ab der dritten Klasse (seltener schon ab der zweiten Klasse) zusätzlich Latein oder eine lebende Fremdsprache (meist Italienisch oder Französisch), an Realgymnasien stattdessen geometrisch Zeichnen und verstärkt Mathematik.

Schüler mit einem positiven Abschluss der achten Schulstufe an einer AHS können in weiterführende berufsbildende Schulen aufgenommen werden.

Sekundarbildung Oberstufe [Bearbeiten]

Die Sekundarstufe umfasst die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), die Berufsbildenden mittleren (BMS) und höheren Schulen (BHS), zusammen BHMS, sowie Aufbaulehrgänge der Weiterbildung. Die Höheren Schulen schließen mit der Matura, die mittleren Schulen mit Diplom ab. Berufsbildende Schulen umfassen auch eine Ausbildung in einem Lehrberuf einschließlich Gewerbeberechtigung.

AHS-Oberstufe [Bearbeiten]

Ab der fünften Klasse AHS (neunten Schulstufe) spricht man von der AHS-Oberstufe. Die drei Formen der AHS werden fortgesetzt und teilweise noch verfeinert. Zusätzlich gibt es auch das Oberstufenrealgymnasium (ORG), das unter anderem dafür eingerichtet wurde, um Abgänger von Hauptschulen zur Matura zu führen. Wer die erste Leistungsgruppe der vierten Klasse (achten Schulstufe) einer Hauptschule mit guten Noten abgeschlossen hat oder in der zweiten Leistungsgruppe keine schlechtere Note als „Gut“ hat, braucht keine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Im Allgemeinen wird ab der neunten Schulstufe eine weitere Fremdsprache, oft Latein, Französisch oder Italienisch, seltener Altgriechisch, Russisch, Spanisch oder eine Nachbarsprache unterrichtet.

Für die sechste Klasse (zehnte Schulstufe) müssen Wahlpflichtgegenstände festgelegt werden. Abhängig von schulautonomen Regelungen sind das mindestens zwischen zwei und acht Wochenstunden zusätzlich, auf drei Jahre aufgeteilt. Dabei wird zwischen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenständen unterschieden. Unter erweiternd werden alle Fächer verstanden, die ansonsten nicht unterrichtet werden, vor allem Sprachen, aber auch Informatik. Vertiefende Wahlpflichtgegenstände werden zusätzlich zum normalen Unterricht in diesem Fach unterrichtet und sind für die Matura von Bedeutung. Eine Maturaprüfung muss in einen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand, fächerübergreifend (etwa Englisch und Geschichte), ergänzend (in Kombination mit einer Fremdsprache oder Informatik oder über ein einjähriges Wahlpflichtfach) oder über eine eigene Fachbereichsarbeit abgelegt werden.

Für die siebente Klasse (elfte Schulstufe) ist zwischen Musikerziehung und bildnerischer Erziehung sowie darstellender Geometrie, dem naturwissenschaftlichen Zweig (verstärkter Unterricht in Biologie, Physik und Chemie) und einer eventuellen schulautonomen Alternative zu wählen. Darstellende Geometrie oder Physik und Biologie sind Schularbeitsfächer. Wie bei jedem Auswählen von alternativen Gegenständen müssen sich genügend Schüler für die Eröffnung eines Zweiges melden.

Weiters besteht die Möglichkeit, die Matura an einem Gymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium) abzulegen. Abendgymnasien wie das Abendgymnasium Wien bieten vor allem Berufstätigen, aber auch Schulabbrechern einer Tagesschule die Möglichkeit, eine vollwertige Matura zu erlangen.

BHS und BMS – Berufsbildende Schulen (BHMS) [Bearbeiten]

In Österreich gibt es zwei Formen berufsbildender Schulen im Tertiärsektor:

B erufsbildende h öhere S chulen (BHS) können nach der achten Schulstufe besucht werden und bieten neben einer Berufsausbildung auch die Möglichkeit, nach fünf Jahren die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben. Der Vorteil gegenüber einer AHS ist hier, dass man sowohl die Studienberechtigung (mit der Matura) als auch eine komplette höhere Berufsausbildung erhält.
Die Ausbildung dauert allerdings gegenüber der AHS zwei Semester länger. Hinsichtlich der Stundenzahl ist die Ausbildung an der BHS in etwa 3500 Stunden länger, was real etwa zwei Studienjahren entspricht.

B erufsbildende m ittlere S chulen (BMS) sind Fach- oder Handelsschulen. Diese vermitteln berufliche Qualifikationen und Allgemeinbildung. Sie dauert drei bis vier Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Berufsbildende mittlere Schulen vermitteln Theorie und Praxis in denen von ihnen angebotenen Schwerpunkten und Fachrichtungen.
Die Ausbildung soll den Absolventen einen direkten Einstieg in das angestrebte Berufsleben ermöglichen und ersetzt Gewerbeberechtigungen. Der Abschluss ermöglicht einen dreijährigen Aufbaulehrgang zu absolvieren, um die Diplom- und Reifeprüfung an den BHS abzulegen. Weiter besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fachschule über Zusatzprüfungen die Berufsreifeprüfung zu machen, welche im tertiären Bildungsbereich eine fachgebundene (eingeschränkte) Reifeprüfung ist.

HTL, HTBLA – technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen [Bearbeiten]

H öhere T echnische L ehranstalten (HTL) und H öhere t echnische B undes l ehr a nstalten (HTBLA) dienen vor allem der technischen Berufsausbildung. Die Fächer bestehen zum einen Teil aus allgemeinbildenden Fächern – inklusive einer lebenden Fremdsprache, normalerweise Englisch – und zum anderen Teil aus der technischen Spezialausbildung. Die Technischen Lehranstalten bieten je nach Standort unterschiedliche Schwerpunkte (Maschinenbau, Elektrotechnik, IT, Bautechnik, Chemie usw.). Entsprechend diesem Bereich sind die fünf Technischen und Gewerblichen Lehranstalten (TGLA) zu sehen.

Die HTL-Diplom- und Reifeprüfung berechtigt zum Hochschulstudium an allen österreichischen Hochschulen. Nach dreijähriger Berufspraxis, die auf den in der HTL erworbenen Kenntnissen beruht, kann der Absolvent der HTL um die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ing.) ansuchen, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verliehen wird.

Auch hier sind etliche technische und gewerbliche Fachschulen der mittleren Bildung vorhanden, die, neben Kollegs und Meisterklassen, meist an der HTL als Zweig geführt werden (meist 3-jährige Zweige).

Eine HTL mit angeschlossener Versuchsanstalt wird als HT[B]L[u]VA geführt.

HLA, HBLA, HGBLA, HTL – andere Gewerbeberufe [Bearbeiten]

Die Abkürzung H(B)LA steht für H' öhere B undes l ehr a nstalt. Diese weisen eine ähnliche Struktur wie HTLs auf, sind allerdings nicht technisch orientiert. Die Ausbildung dauert fünf Jahre und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab.

Unter diesem Begriff versammeln sich Schulen aus den Bereichen Kunstgewerbe einschließlich Mode und Bekleidungstechnik und anderem. Eine HBLA mit angeschlossener Versuchsanstalt wird als H[B]L[u]VA geführt.

Bundeslehranstalten:

§ Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Tourismus, Mode und Bekleidungstechnik Oberwart (HBLA Oberwart)[13]

§ Höhere Bundeslehranstalt für Tourismus (Tourismusschulen Semmering, Tourismusschulen Salzkammergut, HLT Krems, Tourismusschulen Modul der WKW)

§ Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und höhere gewerbliche Bundeslehranstalt Fachrichtung Mode und Bekleidungstechnik HBLA Klagenfurt)[14]

§ Höhere Bundeslehranstalt für Kommunikation und Mediendesign (KMD), im CHS-Villach

§ Höhere Bundeslehranstalt für künstlerische Gestaltung Linz (HBLA Kunst)

§ Höhere Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und für Produktmanagement und Präsentation Linz (HBLA Lentia)[15]

§ Höhere gewerbliche Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Krems (HLA Mode Wirtschaft Krems, HLM/HLW)[16]

§ Höhere gewerbliche Bundeslehranstalt Fachrichtung Mode und Bekleidungstechnik und Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe, Ebensee-Pestalozziplatz (Modeschule Ebensee)[17]

§ Höhere Bundeslehranstalt für Wirtschaftliche Berufe und höhere technische und gewerbliche Bundeslehranstalt Innsbruck (Ferrarischule)[18]

§ Bundeslehranstalten für Mode und Bekleidung, Graz-Ortweinplatz (Modeschule Graz)[19]

§ Bundeslehranstalten für Mode und Bekleidung und Wirtschaftliche Berufe (Kulturtouristik) Wien 9 (HLMW9 Michelbeuern, ehem. HBLA9)[20]

§ Höhere Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik sowie für künstlerische Gestaltung - Wien 16 (HBLA Herbststraße)[21]

Daneben gibt es auch zahlreich an diesen Schulen mittlere Schulzweige, höhere Schulen (HLAs) und mittlere Schulen der Länder.

HAK, HAS – kaufmännische Berufe [Bearbeiten]

Die H andels ak ademie ist eine Schule mit Schwerpunkt auf Rechnungswesen und Betriebswirtschaft (diese Fächer werden in allen fünf Jahren unterrichtet und sind Pflichtgegenstände bei der Maturaprüfung). Besonderer Wert wird auf die Vermittlung wirtschaftlicher Zusammenhänge und auf Sprachkompetenz gelegt, mittlerweile bieten aber auch mehrere HAKs in Österreich umfassende IT-Schwerpunkte – Handelsakademien für Wirtschaftsinformatik – (aber natürlich auch hier mit Hinblick auf eine mögliche Karriere in der Wirtschaft). Englisch und eine zweite lebende Fremdsprache (wahlweise meist Französisch, Italienisch oder Spanisch, an manchen Schulen auch Ostsprachen) werden ab der ersten Klasse (neunten Schulstufe) unterrichtet; an den meisten Handelsakademien besteht außerdem die Möglichkeit, spätestens ab der dritten Klasse (elfte Schulstufe) eine dritte lebende Fremdsprache als Freifach zu belegen.

Kaufmännische mittlere Schulen (Ha ndels s chule, HAS – früher: HASCH) entsprechen der mittleren Bildung, und dauern drei bis vier Jahre

HAK-Aufbaulehrgang: Für Handelsschulabsolventen besteht zudem die Möglichkeit, die HAK mit einem dreijährigen Aufbaulehrgang nachzuholen.

HAK für Berufstätige: Genauso wie beim Gymnasium kann auch bei der HAK eine Abendschule besucht werden. Sie dauert zwei Vorbereitungssemester und acht reguläre Studiensemester. Leute mit einem positiven Handelsschulabschluss haben die Möglichkeit, im dritten Semester einzusteigen oder in drei Jahren Abendunterricht die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben.

HLWB, FSWB, HUM – Dienstleistungs- und Sozialberufe [Bearbeiten]

Die H öhere L ehranstalt für w irtschaftliche B erufe (HLW, HLWB) dient der Ausbildung in gehobenen Berufe in betriebsmäßigen Großhaushalten (Tourismus, und ähnliches) und auch der Vorbereitung für Sozialberufe. Im mittleren Sektor entspricht dem der Bereich H umanberufliche m ittlere S chulen (HUM)[22] und die F ach s chulen für w irtschaftliche B erufe (FSWB).

Weitere Schulen der Fachrichtung:

§ Bundeslehranstalt für Sozialmanagement

BAKIP und Andere – Lehrer- und Erzieherbildung [Bearbeiten]

Zu diesen Anstalten zählten früher auch die Lehrerbildungsanstalten (Ausbildung zu Volksschullehrer[inne]n). Diese Ausbildung ging dann an die Pädagogischen Akademien über und findet nun an den Pädagogischen Hochschulen statt.

Zurzeit bestehen folgende Arten:[23]

§ Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP)

§ Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP)

§ Bundeslehranstalt für Leibeserziehung

Auch hier gibt es mittlere Fachschulen für Sozialberufe

Insgesamt gibt es in Österreich (Stand 2007)[24] 35 Schulstandorte der BAKIP und BASOP (Burgenland: 1 BAKIP; Kärnten:1 BAKIP; Niederösterreich: 5 BAKIP, 1 BASOP, 1 Zentrallehranstalt (BISOP); Oberösterreich: 5 BAKIP, 1 BASOP; Salzburg: 2 BAKIP; Steiermark: 6 BAKIP, 1 BASOP; Tirol: 3 BAKIP, 1 BASOP; Vorarlberg: 1 BAKIP; Wien: 5 BAKIP, 1 BASOP). Gesamt besuchten (Beginn des Schuljahres 2006/2007)[24] 9.372 Schüler/innen eine Pädagogische Schule.

HLFS, LFS – Land- und Forstwirtschaftliche Berufe [Bearbeiten]

Die höheren L and- und f orstwirtschaftlichen L ehr a nstalten des Bundes (HLFS) und die l and- und f orstwirtschaftliche S chulen (LFS) vermitteln neben den land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (LFS, BMS im Kompetenzbereich Landesregierung) „alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen“ Berufen nötig sind.[25]

Eine HLFS mit angeschlossener Forschungsanstalt wird als HBLFA geführt.

§ Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Ursprung (HLFS Ursprung), Elixhausen[26]

§ Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein (HBLFA Raumberg, ex Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Raumberg/Trautenfels)[27]

§ Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck an der Mur (HLFS Bruck/Mur)

§ Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg (Alma mater Babonensis, LFZ Klosterneuburg)

§ Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien, Schönbrunn (HBLFA Schönbrunn)[28]

§ Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Francisco-Josephinum Wieselburg, Schloss Weinzierl (FJ, HBLFA/LFZ)

PS/PTS – Polytechnische Schule [Bearbeiten]

P oly t echnische S chulen (PS, PTS) werden hauptsächlich von Jugendlichen besucht, die unmittelbar nach dem Ende der Unterrichtspflicht einen Beruf erlernen wollen. Sie stellen daher meist das letzte Pflichtschuljahr dar und vermitteln den Schülern grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) als Vorbereitung auf eine Lehre. Wird kein Lehrplatz oder eine Arbeitsstelle gefunden, besteht die Möglichkeit, freiwillig ein zehntes Schuljahr zu absolvieren.

BS – Berufsschule [Bearbeiten]

Die Berufsschule PS, fachlich auch Berufsbildende Pflichtschule BPS)[29] muss parallel zu einer Lehre besucht werden (verpflichtende duale Ausbildung). Die Dauer beträgt meist zwei bis vier Jahre und hängt von der Art der Lehre ab. Entweder wird die Berufsschule ganzjährig an mindestens einem Wochentag, saisonal oder lehrgangsmäßig in Blöcken (insgesamt zumindest acht Wochen im Jahr) besucht.

Insgesamt gibt es in Österreich 178 (2011)[30] Berufsschulen, öffentlich-rechtliche ebenso wie private (meist von Innungen und anderen Berufsverbänden). 62 sind Landesberufsschulen (in Trägerschaft der Länder, in Tirol heißen diese nur Berufsschule).

Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen (Unter- und/oder Oberstufe) [Bearbeiten]

Die Sonderformen sind im § 37 Schulorganisationsgesetz geregelt.

Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium [Bearbeiten]

Das Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium ist eine Schule mit einer vierjährigen Oberstufe mit möglicher einjähriger Übergangsstufe, bei größeren Altersunterschieden mit gesonderten Klassen. „Sie sind vornehmlich für Schüler bestimmt, die nach erfolgreichem Abschluß der acht Schulstufen der Volksschule das Bildungsziel einer allgemeinbildenden höheren Schule erreichen wollen.“

Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige [Bearbeiten]

Gymnasium für Berufstätige, Realgymnasium für Berufstätige und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige „haben die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollenden sowie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zum Bildungsziel einer allgemeinbildenden höheren Schule zu führen.“ Die sieben Schulen des Bundes sind als Abendgymnasium geführt und teilweise anderen Schulen angeschlossen.

Zusätzlich gibt es das Bundesrealgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt

Musisches Gymnasium und Sportgymnasium [Bearbeiten]

Die Allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung können ganze Schulen sein oder als einzelne Klassenzweige als Sonderformen geführt werden.

§ Das Musische Gymnasium fördert künstlerische Ausdrucksformen

§ Das Sportgymnasium sportliche Tätigkeiten. Zwei dieser Gymnasien (Saalfelden, Stams) sind als Skigymnasium besonders auf Wintersport fokussiert

WSH – Werkschulheim [Bearbeiten]

W erk s chul h eime bilden eine Sonderform im österreichischen Schulsystem. Sie kombinieren AHS und Lehrabschluss, und stellen eine frühe Parallelbildung zu den HTLs dar. In ganz Österreich gibt es derzeit nur zwei Werkschulheime, das Werkschulheim Felbertal und das Evangelische Gymnasium Wien.

Berufsbegleitende Sekundarbildung [Bearbeiten]

Lehranstalten und Schulformen für Berufstätige [Bearbeiten]

Angeboten wird sie von den meisten BHS und den speziellen höheren Lehranstalten für Berufstätige, wie auch WIFI und bfi, in eigenen Klassen, oder berufsbegleitend als Abendschule.

Berufsreifeprüfung (Berufsmatura), Aufbaulehrgang [Bearbeiten]

Die Berufsreifeprüfung (umgangssprachlich Berufsmatura) ist eine berufsbildungsparallele allgemeine Studienberechtigung, dem AHS/BHS-Abschluss gleichgestellt. Sie ist für Absolventen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst u.ä. möglich.

Aufbaulehrgänge werden ebenfalls berufsbegleitend angeboten, sie bieten eine vollwertige Reife- und Diplomprüfung wie eine BHS, und richten sich ebenfalls an Fachschüler.

Kolleg [Bearbeiten]

Kollegs richten sich an Maturanten, und führen zu einer der BHS entsprechenden Diplomprüfung.

Postsekundäre Bildung [Bearbeiten]

Postsekundäre Bildungseinrichtungen sind Kollegs und Akademien. Die Studiendauer ist kürzer als an Fachhochschulen und Universitäten, der Besuch von staatlich oder öffentlich geführten Akademien ist kostenlos, abgesehen von den Kosten für Unterrichtsmaterialien. Es gibt aber auch private Akademien, für deren Besuch Ausbildung- oder Studiengebühren anfallen.

Ein Kolleg soll AHS-Maturanten die Möglichkeit bieten, in (im Vergleich zu Universitäten) kurzer Zeit unterschiedlichste Ausbildung zu erwerben. Es herrscht eine schulmäßige Anwesenheitspflicht mit fixen Schularbeits- und Testterminen. Zur Aufnahme genügt die Matura oder alternativ eine Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung, nur pädagogisch-soziale, fremdsprachliche oder künstlerische Kollegs verlangen einen Eignungstest. Es gibt Kollegs als Tagesform, aber auch berufsbegleitende Formen. Auch Abgänger von vierjährigen Fachschulen können das Kolleg in der Fachrichtung, in der der Fachschulabschluss erlangt wurde, besuchen. Höhere Technische Lehranstalten – Berechtigungen in der Europäischen Union: Diplom- und Reifeprüfungszeugnisse sind gemäß Richtlinie 95/43/EG vom 20. Juli 1995 der Nachweis einer reglementierten Ausbildung im Sinn von Anhang D der Richtlinie 92/51/EWG und einem Diplom im Sinne dieser Richtlinie gleichgestellt (Postsekundäre oder universitätsähnliche Ausbildungsstufe mit mehr als ein Jahr und weniger als drei Jahren Studiendauer. Postsekundäre Sonderformen der HTL (Aufbaulehrgang und Kolleg) dauern vier bis sechs Semester.

Österreichische Fachhochschulen rechnen einschlägige Vorkenntnisse von HTL-Absolventen an und ermöglichen dadurch einen direkten Einstieg in das 3. Semester. Deutsche Fachhochschulen bieten vermehrt spezielle, auf die Vorbildung der HTL zugeschnittene Kurse in Österreich an. In der Regel werden 4 Semester Vorbildung anerkannt, wodurch ein FH-Abschluss in der halben Studiendauer möglich ist. Britische und amerikanische Universitäten bieten teilweise Kurse an, die in zwei Semestern den Bachelor-Abschluss ermöglichen.

Tertiäre Bildung [Bearbeiten]

Zu den tertiären Bildungseinrichtungen zählen in Österreich die Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Für den Besuch ist ein Studienberechtigungszeugnis (meist das Maturazeugnis) nötig.

Studiengebühren und Stipendien [Bearbeiten]

Pro Semester ist eine Studiengebühr in der Höhe von 363,63 € (früher: 5.000 ATS) zu entrichten (diese wird ebenfalls von den meisten Fachhochschulen eingefordert, es liegt ihnen aber frei, diese anzupassen oder ganz entfallen zu lassen). Im September 2008 wurde jedoch die Studiengebühr durch eine Gesetzesnovelle für viele Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen abgeschafft. Die Befreiung umfasst insbesondere Studierende, die ihr Studium in Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester betreiben, berufstätige Studierende (mit einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze), Studierende die sich vorwiegend um die Betreuung von Kindern vor dem Schuleintritt kümmern und behinderte Studierende. Von Nicht-EWR-Bürgern sind die Gebühren weiterhin zu entrichten.

Zur Unterstützung von finanziell schlechter gestellten Studienwilligen gibt es Studienbeihilfen und Stipendien. Ihre Höhe hängt von finanzieller Bedürftigkeit und Studienerfolg ab.

Studienrichtungen und Zugangsbeschränkungen [Bearbeiten]

Beliebteste Studienrichtungen WS 2009/10
Fach Inskr. Ap.
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften    
Rechtswissenschaften    
Publizistik, Kommunikationswissenschaften   *
Pädagogik    
Psychologie   *
Wirtschaftsrecht    
Biologie    
Anglistik/Amerikanistik    
Deutsche Philologie    
Architektur    
Informatik    
Humanmedizin   *
Wirtschaftswissenschaften    
Betriebswirtschaft    
Übersetzen und Dolmetschen    
Geschichte    
Politikwissenschaft    
Pharmazie    
Soziologie    
Theater-, Film-, Medienwissenschaft    
Inskribenten: Ordentliche Studien im ersten Semester Ap. derzeit Aufnahmeprüfung Quelle: APA/Universitäten/SN, Stand 2010[31]

In Österreich sind etwa 200 verschiedene Studiengänge möglich (WS 2009/10: 203).[31] Von den beliebten Studienrichtungen (20 mit über 1000 Anfängern) haben bis 2010 drei eine Zugangsprüfung einführen müssen, um die Erstsemstrigenzahlen unter Kontrolle zu halten. Mit 2011 werden weitere Top-Studiengänge Studieneingangsphasen schaffen. Auf die 20 beliebtesten Studien entfallen knapp23 (WS 2009/10: 60,4 %)[31] der Studenten.

Lehranstalten des Tertiärsektors [Bearbeiten]

Hauptartikel: Liste der Universitäten und Fachhochschulen in Österreich

Universität [Bearbeiten]

Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (9), in den Landeshauptstädten Linz (4), Salzburg (3), Graz (4), Innsbruck (3) und Klagenfurt, sowie in Leoben. Auf eigener gesetzlicher Grundlage beruhen die Donau-Universität Krems sowie die Privatuniversitäten. Ab Herbst 2006 sollte zudem das Institute for Science and Technology Austria (IST Austria) auf dem Gelände der früheren Landesnervenheilanstalt Gugging (Niederösterreich) den provisorischen Betrieb aufnehmen.

Neben dem Studienberechtigungszeugnis ist manchmal auch eine Zulassungsprüfung nötig (etwa bei medizinischen Studien). Die Regelstudiendauer liegt meist zwischen acht (Rechtswissenschaften) und zwölf Semestern (Medizin). In der Praxis ist die durchschnittliche Studiendauer aber um etliches höher (dreizehn Semester bei Rechtswissenschaften, siebzehn bei Medizin).

An der Universität gibt es nur teilweise Anwesenheitspflicht. Das Studium wurde bis 2006 mit akademischen Graden Bakkalaureus Bakk., Diplomingenieur (Dipl.-Ing., technische Studien) oder Magister (Mag., alle anderen Richtungen) abgeschlossen, für ab 2006 eingerichtete Studiengänge werden englische Abschlussbezeichnungen (Bachelor und Master) vergeben, ausgenommen für technische Studienrichtungen, die weiterhin mit Dipl.-Ing. abgeschlossen werden können. Ein Doktoratsstudium endet mit dem Doktorgrad Dr. oder PhD. Bis Ende der 1970er Jahre wurde an den Wirtschaftsuniversitäten anstatt des Magisters auch der akademische Grad Diplom-Kaufmann Dipl.-Kfm. verliehen.

Fachhochschule [Bearbeiten]

Fachhochschulen gibt es in Österreich seit 1994. Während die Universitätsstudien in vielen Fällen eher forschungsorientiert sind, überwiegt bei Fachhochschulen die Anwendungsorientierung.

Diplomstudiengänge an Fachhochschulen dauern in der Regel vier Jahre (acht Semester), wobei in einem Semester, meist im vorletzten, ein qualifiziertes Berufspraktikum zu absolvieren ist und im letzten Semester wegen der Diplomarbeit weniger Lehrveranstaltungen stattfinden. Auch in Fachhochschulen erfolgt die Umstellung auf das zweistufige Bologna-System. Bachelorstudien sind in der Regel dreijährig, Masterstudien dauern zwei Jahre.


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