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Aufgabe 1. Lesen Sie den Text

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„Allgemeines zum Studiengang Rechtswissenschaft“

Um Struktur und Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums in der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen, sei kurz auf den Ablauf des Studienganges eingegangen.

Der Staatsexamensstudiengang umfasst eine Regelstudienzeit von neun Semestern inklusive Examenszeit und gliedert sich in ein Grund- und ein Schwerpunktbereichsstudium.

Aufgrund des neuen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) vom 1. Juli 2003 hat der juristische Fachbereich der Universität Bonn für diejenigen, die begonnen haben, die Leistungsnachweise des Grundstudiums neu gegliedert und bietet eine studienbegleitende Zwischenprüfung an.

Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass die Studierenden innerhalb von 2 Semestern insgesamt acht Abschlussklausuren schreiben und bestehen. An das Grundstudium gliedert sich das Hauptstudium an. Im Hauptstudium haben die Studierenden an drei Übungen sowohl im Bürgerlichen Recht, Strafrecht als auch im Öffentlichen Recht teilzunehmen und in jeder Übung eine Klausur erfolgreich zu bestehen sowie nach der Wahl eine Hausarbeit in einer der Übungen zu absolvieren. Nach dem Abschluss des Hauptstudiums haben die Studierenden einen universitären Schwerpunktbereich zu wählen.

Innerhalb ihres universitären Schwerpunktbereichs, der mindestens 16 Semesterwochenstunden an Vorlesungen umfasst, legen sie Prüfungsleistungen ab. Diese Prüfungsleistungen fließen zu einem Prozentsatz von 30 % in die Endnote ihrer ersten Prüfung ein. Die fehlenden 70 % der Examensbewertung erreichen die Studierenden durch die Ablegung der Staatlichen Pflichtfachprüfung bei den Justizprüfungsämtern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Als Schwerpunktbereiche stehen zur Auswahl: 1. Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat, 2. Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern, 3. Wirtschaft, 4. Sicherung, 5. Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, 6. Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr, 6. Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung, 7. Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht, 8. Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen, 9. Kriminalwissenschaften.

Unabhängig vom Examenszeitpunkt ist zusätzlich ein jeweils sechswöchiges Praktikum in der Rechtspflege (Rechtsanwalt oder Unternehmen). Das Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Wird das Examen mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser abgeschlossen, liegt ein Prädikatsexamen vor. Nach neuem JAG umfasst die Pflichtfachprüfung sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung.

Die Ausbildung bis zur Ersten Prüfung erfolgt an der Universität, daran schließt sich eine

zweijährige praktische Ausbildung, das sogenannte Referendariat, an. Während des Referendariats hat man Stagen bei einem ordentlichen Gericht, der Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwalt abzuleisten. Das Referendariat mündet in die Zweite Juristische Prüfung, sie wird auch Assessorexamen genannt. Mit diesem Assessorexamen ist man Volljurist.

Texterläuterung:

 

Juristenausbildungsgesetz – Jedes Bundesland hat sein eigenes Juristenausbildungsgesetz. Z.B. das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz (JAG) sagt: „Ziel der Juristenausbildung ist der dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat verpflichtete Jurist, der die Rechtswissenschaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt, die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und sich aufgrund der erworbenen Kenntnisse in alle Bereiche der Rechtspraxis einarbeiten kann“.

 

Aufgabe 1.2 Wie heißen auf Deutsch und auf Russisch die Rechtsgebiete im Text?

Aufgabe 1.3 Finden Sie im Text deutsche Äquivalente zu den folgenden Wörtern und Wendungen:

курс обучения, сессия, закон о подготовке юристов, успеваемость, успешная сдача экзамена, письменный зачет, специализация, завершаться сдачей первого экзамена,

проходить практику в обычном суде/в прокуратуре/администрации/в адвокатской конторе.

 

Aufgabe 1.4 Setzen Sie die Sätze fort.

- Um…zu … (чтобы понять структуру и содержание юридического образования в Германии), sei kurz auf den Ablauf des Studienganges eingegangen.

- Der juristische Fachbereich der Universität Bonn hat für diejenigen, die …(для тех,кто начал обучение), die Leistungsnachweise des Grundstudiums neu gegliedert.

- Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass …(то что студенты в течение двух семестров должны сдать восемь письменных зачетов).

- Wirdabgeschlossen, (Если экзамен сдан на положительную оценку)liegt ein Prädikatsexamen vor.

- Die Ausbildung bis zur Ersten Prüfung erfolgt an der Universität, daran … (после чего следует двухгодичная практика, так называемый референдариат).

Aufgabe 1.5 Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:

1. Wie viele Semester dauert in der Regel der Staatsexamensstudiengang?

2. Wie gliedert sich der Staatsexamensstudiengang?

3. Wann wurde das neue Juristenausbildungsgesetz angenommen?

4. Was bietet der juristische Fachbereich der Universität Bonn laut dem neuen Juristenausbildungsgesetz an?

5. Wie viele Abschlussklausuren sollen Studenten schreiben, um die Zwischenprüfung zu bestehen?

6. Was setzt das Hauptstudium voraus?

7. Wie ist die Struktur der ersten staatlichen Prüfung?

8. Welche Fächer stehen beim Schwerpunktbereichsstudium zur Wahl?

9. Was umfasst die Pflichtfachprüfung?

10. Was setzt das Referendariat voraus?

11. Wie wird man Volljurist?

 

Aufgabe 2. Lesen Sie den Text „Der juristische Beruf“

DerBerufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens 3,5 Jahren, davon mindestens vier Halbjahre an der Universität der Bundesrepublik Deutschland. Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss ein Vorbereitungsdienst von 2,5 Jahren als Referendar vorangehen, insbesondere bei Gerichten und Behörden sowie bei einem Rechtsanwalt. Mit der anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die den Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet.

Die Richter sind Berufsrichter (bei ordentlichen Gerichten mit den Dienstbezeichnungen: Amts-, Landgerichtsdirektor; Senatspräsident; Oberamtsrichter, Amts-, Land-, Oberlandesgerichtspräsident) oder ehrenamtliche Richter (z.B. Schöffen, Geschworene, Handelsrichter).

Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zu Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es darf keinem Richter vorgeschrieben werden, wie er zu urteilen hat. Berufsrichter können nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen oder an eine andere Stelleversetzt werden. Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat als Abgeordneter des Bundestages oder einer Volksvertretung des Landes, so hat er vor dem Wahltag Anspruch auf zwei Monate Urlaub ohne Dienstbezüge.

Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-, Generalstaatsanwälte), die bei jedem Gericht bestehen sollen. Sie sind staatliche Untersuchungs-, und Anklagebehörden in Strafsachen. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder die Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.

Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht. Im Allgemeinen wird der Rechtsanwalt auf Grund eines mit dem Mandanten abgeschlossenen Dienstvertrages (Mandat) tätig, jedoch kann eine Verpflichtung zur rechtlichen Interessenvertretung auch durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Pflichtverteidigung).

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.

Eine besondere Stellung unter den juristischen Berufen nimmt der Beruf eines Rechtspflegers ein. Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der auf Grund gesetzlicher Ermächtigung mit der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben betraut ist. Er erledigt die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die meisten Angelegenheiten im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung. Voraussetzung für die Betrauung mit den Aufgaben eines Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren (davon 1,5 Jahre fachwissenschaftlicher Studiengang) und Ablegung der Rechtspflegerprüfung. Eine Befähigung zum Richteramt ist also für das Amt des Rechtspflegers nicht nötig.

(А.P. Krawtschenko, S. 267-269)

Aufgabe 2.1 Finden Sie im Text die folgenden grammatischen Konstruktionen:

- Präsens Aktiv mit dem Modalverb (MV + Infinitiv)

z.B. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss der Vorbereitungsdienst vorangehen.

- Präsens Passiv (werden + P. II)

z.B.: Der erste Teil der Ausbildung wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen.

- Modalverb + Infinitiv Passiv (… kann … versetzt werden)

z.B. Das darf keinem Richter vorgeschrieben werden.

- der Objektsatz

z.B. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen ist. (Worüber entscheiden sie? )

- der Bedingungssatz/Konditionalsatz

z.B. Der Richter hat Anspruch auf den Urlaub, wenn er sich um ein Mandat bewirbt.

oder: Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat, so hat er Anspruch auf den Urlaub.

(Unter welcher Bedingung hat er Anspruch auf den Urlaub? )

- der Attributsatz

Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut ist. (Was für ein Beamter ist der Rechtspfleger?)

Aufgabe 2.2 Was passt? Ordnen Sie zu:

1. Richter   A. Der Beamte ist für die Wahrnehmung richterlicher Aufgaben zuständig  
2. Staatsanwalt   B. Kein Beamter, der nur dem Gesetz unterworfen ist.  
3. Rechtsanwalt   C. Student der Rechtswissenschaften in der Praxis
4. Notar   D. Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten, bedarf der Zulassung bei einem bestimmten Gericht
5. Rechtspfleger   E. Amtsanwalt in Strafsachen
6. Referendar F. Der unabhängige Träger öffentlichen Amtes wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt

Aufgabe 2.3. Bilden Sie Sätze im Präsens Aktiv und Präsens Passiv, indem Sie die folgenden Wörter gebrauchen:

z.B.:

- der Berufsstand, sein, die Juristen, durch, die Berufsausbildung, einheitlich, gekennzeichnet

Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung gekennzeichnet.

- 3,5 Jahre, die Ausbildung, ein rechtswissenschaftliches Studium, der erste Teil, umfassen, von, mindestens;

- abgeschlossen, das Studium, wird, die erste, Staatsprüfung, juristisch, mit;

- der zweite, die Ausbildung, Teil, müssen, vorangehen, ein Vorbereitungsdienst, als Referendar, von, 2,5 Jahre;

- die zweite, die Befähigung, juristisch, Prüfung, mit, werden, zu, das Richteramt erworben;

- Das Richteramt, eröffnen, der Zugang, juristisch, alle, zu, Beruf.

-

Aufgabe 2.4 Formulieren Sie, wofür ist … zuständig, welche Aufgaben hat … zu erfüllen?

Referendar (der Vorbereitungsdienst bei Gerichten/ Behörden/ Rechtsanwälten; 2,5 Jahre dauern; dem zweiten Teil der Ausbildung vorangehen; die zweite juristische Staatsprüfung; die Befähigung zum Richteramt erwerben) …

Richter (kein Beamter sein; vom Staat berufen werden; dem Gesetz unterworfen sein; auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen werden; an eine andere Stelle versetzt werden) …

Staatsanwalt (bei jedem Gericht bestehen; zum Richteramt befähigt sein; keine richterlichen Funktionen ausüben; für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig sein; das Verfahren einstellen; die Anklage erheben/vertreten) …

Rechtsanwalt (in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten; einen freien Beruf ausüben; der Zulassung bei einem bestimmten Gericht bedürfen; auf Grund des Dienstvertrages tätig werden) …

Notar (von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt sein; zur Unparteilichkeit verpflichtet sein; die Parteien bei Rechtsgeschäften betreuen; Unterschriften/Abschriften beglaubigen)…

Rechtspfleger (mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut sein; die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigen; den fachwissenschaftlichen Studiengang abschließen; die Rechtspflegerprüfung ablegen;)…

Aufgabe 2.5. Antworten Sie auf die Fragen zum Text:

- Welche juristischen Berufe kennen Sie?

- Wie werden Juristen in Deutschland (Russland) ausgebildet?

Aufgabe 2.6 Schreiben Sie über Ihr Studium, indem Sie die folgenden Fragen beachten:

- Wo studieren Sie? (Universität, Fakultät)

- In welchem Semester sind Sie?

- Was studieren Sie?

- Welche Vorlesungen und Seminare haben Sie?

- In welchen Fächern werden Sie Vorprüfungen und Prüfungen ablegen?

- Welche Kompetenzen soll Volljurist haben?

- Welchen juristischen Beruf möchten Sie ergreifen? Warum?

 

Aufgabe 3. Referieren des Textes „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“ auf Deutsch und auf Russisch (das Referat soll 25 % des Originaltextes umfassen).

Das politische System der Bundesrepublik Deutschland verkörpert das zweite demokratische System in der deutschen Geschichte. Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie.

Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.

Mit der Feststellung, dass das Volk die Herrschaft durch besondere Organe ausübt, schreibt das Grundgesetz die Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie fest. Die Verfassungen der deutschen Länder sehen darüber hinaus Instrumente direkter Demokratie vor. Mit der Volksinitiative fordert eine Mindestzahl von Bürgern ein Landesparlament auf, ein Gesetz zu erarbeiten. Das Volksbegehren verlangt in gleicher Weise, dass das Parlament einen vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet. Folgt das Parlament dem Begehren nicht, findet anschließend ein Volksentscheid statt, in dem die Mehrheit das Gesetz beschließen kann.

Die politischen Parteien haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Aufstellung von Kandidaten für politische Funktionen und die Organisation von Wahlkämpfen gewinnen dadurch den Rang einer Verfassungsaufgabe. Aus diesem Grund erhalten die Parteien vom Staat einen Ausgleich für die im Wahlkampf entstehenden Kosten. Die in Deutschland erstmals praktizierte Wahlkampfkostenerstattung ist heute in den meisten Demokratien gebräuchlich. Der Aufbau der politischen Parteien muss nach dem Grundgesetz demokratischen Grundsätzen folgen (Mitgliederdemokratie). Es wird von ihnen erwartet, dass sie sich zum demokratischen Staat bekennen.

Parteien, deren demokratische Gesinnung in Zweifel steht, können auf Antrag der Bundesregierung verboten werden. Sie müssen aber nicht verboten werden. Hält die Bundesregierung ein Verbot für angebracht, weil solche Parteien eine Gefahr für das demokratische System darstellen, so kann sie lediglich einen Verbotsantrag stellen. Das Verbot selbst darf ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. So wird verhindert, dass die regierenden Parteien eine Partei verbieten, die ihnen im politischen Wettbewerb unbequem werden könnte. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es wenige Verbotsverfahren und noch weniger Parteienverbote gegeben. Das Grundgesetz privilegiert zwar die politischen Parteien. Die Parteien bleiben aber im Kern Ausdrucksformen der Gesellschaft. Sie tragen alle Risiken des Scheiterns bei Wahlen, bei der Abwanderung von Mitgliedern und bei der Zerstrittenheit in Personal- und Sachfragen.

Das deutsche Parteiensystem ist überschaubar. Aus einem langjährigen Drei-Parteien-System hat sich durch die Etablierung der Grünen in den 1980er-Jahren und der SED-Nachfolgepartei nach der Wiedervereinigung 1990 ein mittlerweile stabiles Fünf-Parteien-System entwickelt. Neben den Volksparteien CDU/CSU und SPD verzeichneten auch die „kleinen“ Parteien bei der Bundestagswahl 2009 zweistellige Prozentwerte bei den Wählerstimmen. Die Unionsparteien, die zur europäischen Parteienfamilie der christlichen Demokraten gehören, treten überall in Deutschland – mit Ausnahme Bayerns – als Christlich Demokratische Union (CDU) auf. Im Bundesland Bayern verzichtet die CDU auf ein eigenes Auftreten und überlässt das Feld der mit ihr eng verbundenen Christlich-Sozialen Union (CSU). Im Bundestag haben sich die Abgeordneten beider Parteien dauerhaft zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die zweite große Kraft im deutschen Parteiensystem. Sie gehört zur europäischen Parteienfamilie der Sozialdemokraten und demokratischen Sozialisten. CDU/CSU und SPD stehen grundsätzlich positiv zum Sozialstaat. CDU/CSU integrieren eher die Schichten der Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmer, die SPD steht den Gewerkschaften nahe.

Die Freie Demokratische Partei (FDP) gehört zur Familie der liberalen europäischen Parteien. Ihr politisches Credo ist das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt. Die FDP genießt Rückhalt vor allem in den höheren Einkommens- und Bildungsschichten. Die Grünen gehören zur europäischen Parteienfamilie der grünen und ökologischen Parteien. Ihr programmatisches Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den vom Staat zu überwachenden Geboten des Natur- und Umweltschutzes. Auch sie vertreten eine eher gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Wählerschaft. Die Partei Die Linke ist die jüngste bedeutendere politische Kraft Deutschlands. Besonders stark ist sie in den fünf Ländern vertreten, die mit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik beigetreten sind. Aber auch in den übrigen Ländern ist sie inzwischen in den Landtagen vertreten. Als Partei, die mit dem Thema der sozialen Gerechtigkeit wirbt, steht sie vor allem in einer Konkurrenz mit der SPD.

Das deutsche Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei sehr schwierig, allein die Regierung zu bilden. Diese Möglichkeit ergab sich in 56 Jahren erst einmal. Das Parteienbündnis ist der Regelfall. Damit die Wähler wissen, mit welchem Partner die von ihnen gewählte Partei zu regieren gedenkt, beschließen die Parteien meist Koalitionsaussagen, bevor sie in den Wahlkampf ziehen. Mit der Wahl einer Partei drückt der Bürger also zum einen die Präferenz für ein Parteienbündnis aus, zum anderen bestimmt er damit das Kräfteverhältnis der erwünschten künftigen Regierungspartner.

Der deutsche Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde. Er besteht aus der zentralstaatlichen Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt fest, welche Angelegenheiten vom Bund und welche von den Ländern wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System Deutschlands dem anderer Bundesstaaten. Das öffentliche Leben Deutschlands fußt maßgeblich auf den Bundesgesetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen haben es – nach dem Subsidiaritätsprinzip – fast ausschließlich mit Landesbehörden oder mit kommunalen Verwaltungen zu tun, die im Auftrag der Länder handeln. Der Grund dafür liegt im Bemühen des Grundgesetzes, die Vorteile des Einheitsstaates mit denen des Bundesstaates zu kombinieren. Die Bürger anderer Bundesstaaten begegnen in ihrem Alltag weit häufiger Vertretern der Bundesbehörden.

Das Grundgesetz verlangt die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Diese Lebensverhältnisse werden wesentlich von der Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Die Finanzverfassung Deutschlands enthält den Ländern nennenswerten Spielraum zur Finanzierung ihrer Aufgaben vor. Alle ertragreicheren Steuern werden als Bundesgesetze beschlossen, die jedoch der Zustimmung der Ländervertretung des Bundesrates bedürfen. Ein Teil dieser Steuern fließt allein an den Bund oder an die Länder, ein anderer Teil, darunter die besonders ergiebigen Steuern, werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Insoweit ähnelt der deutsche Bundesstaat einem Einheitsstaat. Dennoch kontrollieren die Länder den Großteil der gesamtstaatlichen Verwaltungskapazität. In der deutschen Verwaltung herrschen also föderalistische Elemente vor. Die Länderverwaltungen führen zum einen die jeweiligen Landesgesetze aus. Sie exekutieren darüber hinaus die meisten Bundesgesetze. Durch die Fülle der den Ländern vom Bund übertragenen Aufgaben mussten sich in der Vergangenheit viele Länder in hohem Maße verschulden. 2009 wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, die ihnen ab 2020 weitere Kreditaufnahmen verbietet und die erlaubte Neuverschuldung des Bundes ab 2016 – mit einem Vorbehalt für wirtschaftliche Krisensituationen – auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt (Schuldenbremse). Drei gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen die Länder ganz in eigener Regie: die Angelegenheiten der Schulen und Hochschulen, die innere Sicherheit, darunter die Polizei, sowie die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Länder finden in den weit gefassten Mitwirkungsrechten des Bundesrates einen Ausgleich für den Vorrang des Bundes in der Gesetzgebung.

Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag. Er muss jedes Bundesgesetz beraten. Als Länderkammer hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen Bundesstaaten, die meist als Senat bezeichnet werden. Dem Bundesrat gehören ausschließlich Vertreter der Landesregierungen an. Das Stimmengewicht der Länder trägt in sehr moderater Form der Bevölkerungsstärke Rechnung: Jedes Land hat mindestens drei, die einwohnerstärkeren Länder bis zu sechs Stimmen.

Der Bundesrat wirkt am Zustandekommen der Bundesgesetze mit. Dabei unterscheidet er sich von den Zweiten Kammern anderer Bundesstaaten. Das Grundgesetz sieht zwei Arten von Mitwirkung vor. Bundesgesetze, die den Ländern zusätzliche Verwaltungskosten verursachen oder die an die Stelle bisheriger Landesgesetze treten, unterliegen der Zustimmungspflicht des Bundesrates: Der Bundesrat muss einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zustimmen, damit dieser wirksam werden kann. Hier hat der Bundesrat den Status einer mit dem Bundestag gleichberechtigten gesetzgebenden Körperschaft. Gegenwärtig sind knapp 50 Prozent aller Gesetzesbeschlüsse zustimmungspflichtig. Weil die Bundesgesetze grundsätzlich von den Länderverwaltungen ausgeführt werden, bringen die wichtigsten und kostenintensiven Gesetze die Verwaltungshoheit der Länder ins Spiel. Von diesen Zustimmungsgesetzen sind die „Einspruchsgesetze“ zu unterscheiden. Diese kann der Bundesrat zwar ablehnen. Der Bundestag kann den Einspruch aber mit der gleichen Mehrheit wie im Bundesrat, mit einfacher oder mit Zweidrittelmehrheit, im letztgenannten Fall mit mindestens der Mehrheit der Bundestagsmitglieder (absolute Mehrheit), zurückweisen.

Seit September 2006 regelt eine Föderalismusreform die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu. Ziel der Reform ist es, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen.

Aufgabe 3.1 Finden Sie russische Äquivalenten zu den folgenden Redewendungen:

- an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken

- demokratischen Grundsätzen folgen

- sie sich zum demokratischen Staat bekennen

- sich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen

- die Schichten der Selbstständigen integrieren

- den Gewerkschaften nahe stehen

- das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt

- eine eher gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Wählerschaft vertreten

- in den Landtagen vertreten

- die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu regeln

Aufgabe 3.2 Setzen Sie die Sätze fort:

- Die politischen Parteien haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, …(участвовать в формировании волеизъявления народа).

- Ziel der Reform ist es, … (более четко определить сферы политической деятельности).

- Es wird von ihnen erwartet, dass … (что они признают демократическое устройство государства).

- Als Partei, die … (которая выступает с темой социальной справедливости), steht sie vor allem in einer Konkurrenz mit der SPD.

- Als Länderkammer hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen Bundesstaaten, die … (которые часто именуются сенатом).

- Die Unionsparteien, die … (которые относятся к партийной семье европейских христианских демократов), treten überall in Deutschland auf.


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