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Zusammenfassung

Нижегородский государственный университет им. Н.И. Лобачевского | Zur Benutzung des Lehrbehelfs | Vor dem interkulturellen Transfer. | Vom 23. Mai 1949 | I. DIE GRUNDRECHTE | Artikel 7 | Aufenthaltsbescheinigung | Der Krieg nach dem Krieg | Scheich Hassan Nasrallah ist schon jetzt Kriegsgewinner | Betriebsbedingungen |


Die Fischerei und Aquakultur ist für viele Küstenländer des Südens von enormer wirtschafts-, ernährungs- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Die Nettoexporte der Entwicklungsländer in diesem Sektor lagen beispielsweise in den letzten Jahren bei weltweit etwa 11Mrd US$, womit der Fisch nach Rohöl das wichigste Exportprodukt und die wichtigste Devisenquelle der Entwicklungsländer darstellt. Schätzungsweise 300 bis 500 Mio. Menschen hängen in den Entwicklungsländern in ihrer wirtschaftlichen Existenz direkt oder indirekt von der Fischerei ab. Typischerweise gehören etwa 80% der von der Fischerei lebenden Bevölkerung zur untersten Einkommensgruppe, etwa 60% der Einwohner der Entwicklungsländer decken 40% und mehr ihres Verbrauchs an tierischem Eiweiß durch Fischverzehr (in Ost- und Südasien ist Fisch die wichtigste Eiweißquelle für mehr als 1 Mrd. Menschen).

Die Gesamtsituation der Fischwirtschaft ist durch Erreichen der natürlichen Produktionsgrenzen sowie eine zunehmende Nachhaltigkeitsproblematik gekennzeichnet. Stieg der Weltfischereierzeugung im Zeitraum von 1950-1970 um jährlich 6%, stagniert die statistisch ausgewiesene Erzeugung aus Binnen- und Meeresfischerei seit 1988 bei rd. 100 Mio t. Die FAO schätzt gut zwei Drittel aller Meere und Gewässer als vollgenutzt bis überfischt ein. Das Schwergewicht der Entwicklungsbestrebungen muss sich daher zwangsläufig verlagern auf

- ein nachhaltiges Management der natürlichen Fischbestände;

- eine bessere Nutzung der Fänge und alternative Möglichkeiten der Fischproduktion (Aquakultur, Besatzwirtschaft in Staugewässern) sowie;

- eine Integration der wasserlebenden Ressourcen in ein multisektorales Management von Küstengebieten.

Angesichts dieser Ausgangslage sind die übergeordneten Sektorziele die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Ernährungsversorgung der ärmeren Bevölkerung und der Einkommenslage der von der Fischerei lebenden Bevölkerungsgruppen sowie der Erhalt der natürlichen Ressourcen und ihrer Biodiversität.

Gefordert ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich an folgenden Grundsätzen orientiert:

- optimale Nutzung der wasserlebenden Ressourcen anhand des Prinzips des nachhaltigen Maximalertrages (Gleichgewicht zwischen Ressourcenabbau und ihrer Reproduktionskapazitäten);

- fischereiliche Nutzung der 200 Seemeilenzone, der Staugewässern und Aquakulturen im Rahmen von verbindlichen regionalen Entwicklungsplänen;

- Fischereibewirtschaftung auf der Grundlage wirtschaftlicher, sozialer und politischer Selbstorganisation und Interessenvertretung der handwerklichen Fischer;

- Aufbau einer von staatlichen Strukturen möglichst unabhängigen Beratung (Subsidiaritätsprinzip), die in eine kohärente Fischereipolitik der Partnerregierungen eingebettet ist.

- bei bereits geschädigten oder bedrohten Küstenökosystemen (z.B. Mangrovensümpfe) ist der Rehabilitierung der wasserlebenden Ressourcen Vorrang zu geben.

Zur Zielerreichung sind die nachfolgenden Entwicklungsansätze besonders dringlich:

- Konzeption und Umsetzung einer kohärenten nachhaltigen Sektorpolitik;

- Unterstützung der handwerklichen Küstenfischerei sowie einer ökologisch angepaßten Aquakultur insbesondere in Gebieten ohne einschlägige Aquakulturtradition, zum Beispiel in Afrika;

- Fischverarbeitung und -vermarktung;

- wissenschaftliche Erfassung und Beobachtung der Fischereibestände sowie Aufbau kosteneffektiver Überwachungs-und Kontrollsysteme.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg zukünftiger Entwicklungsbestrebungen ist die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen. Staatliche Stellen müssen sich noch stärker aus dem produktiven Bereich zurückziehen und darauf konzentrieren, der Eigeninitiative privatwirtschaftlich organisierter Produzenten den notwendigen wirtschaftlichen und gesetzlichen Spielraum unter Wahrung der ökologischen Nachhaltigkeit zu verschaffen. Dazu gehört auch, dass die betroffenen Staaten in die Lage versetzt werden, Fangmengen festzuschreiben, zu überwachen und bei Verstößen wirksame Sanktionen zu verhängen. Jede noch so große Anstrengung zur Steigerung der Fischproduktion und zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung muß mittel- und langfristig im Sande verlaufen, wenn das Gleichgewicht zwischen Ressourcenabbau und ihrer Reproduktionskapazitäten auf Dauer gestört ist.

 

 

1. Funktion des Konzepts, Definition und Abgrenzung des Förderbereichs

1.1. Funktion des Konzepts

Dieses Sektorkonzept dient den Referaten im BMZ, insbesondere den projekt- und programmführenden Arbeitseinheiten als entwicklungspolitische Vorgabe bei der Identifizierung, Auswahl und Bewertung von Vorhaben in Sektor sowie in entsprechenden Fällen auch bei der Länderprogrammierung. Entwicklungspolitische Vorgabe ist es auch für die durchführenden Stellen, insbesondere GTZ und KfW sowie den mit der Prüfung, Planung, Steuerung, Durchführung, Kontrolle und Evaluierung befaßten Fachkräften und Gutachtern. Den Nichtregierungsorganisationen dienen die Vorgaben als Orientierungshilfe.

Das Konzept aktualisiert das Sektorpapier «Fischerei und Aquakultur» von 1986 unter Berücksichtigung der Querschnittsauswertung von Fischerei- und Aquakulturvorhaben des BMZ vom Januar 1993. Es verdeutlicht die Bedeutung der Nutzung wasserlebender Tiere und Pflanzen als Nahrungs-, Beschäftigungs- und Einkommensquelle für breite Bevölkerungsschichten und macht deutlich, welcher Stellenwert dem Schutz und nachhaltigen Management dieser Ressourcen für die langfristige Sicherung der Lebensgrundlage vor allem der Ufer- und Küstenbevölkerung zukommt. Das Konzept folgt den Bestimmungen des neuen Seerechts, das die Nutzung der in der 200sm-Wirtschaftszone vorhandenen Ressourcen unter die volle Jurisdiktion der Küstenländer stellt und trägt dazu bei, die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland verstärkt auf die Agenda 21 der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED, 1992) auszurichten.

1.2. Abgrenzung des Sektors

Fischerei und Aquakultur können unter den Begriffen Fischereiwesen oder Fischereiwirtschaft zusammengefasst werden (siehe auch Fischerei-Glossar im Anhang 1), wobei eine ökologisch verträgliche Produktion, Technologie und Ökonomie sowie die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund der Betrachtung stehen. Der Schutz der wasserlebenden Ressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil des Förderbereichs.

Dazu gehören nicht nur Fische, sondern auch Krebstiere (u.a. Garnelen), Weichtiere (Muscheln, Tintenfische) und Wasserpflanzen (Meeresalgen) sowie der Küstenschutz.

Sektorrelevante Querschnittsaufgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wie das Küstezonenmanagement (Coastal Zone Management) und die Wasserbewirtschaftung (Water Shade Management), die als integrale Bestandteile auch des vorliegenden Konzepts zu betrachten sind, stehen in enger Verbindung zu den folgenden Konzepten: «Förderung der Siedlungswasserwirtschaft», «Förderung der ländlichen Entwicklung» (1988), «Gleichberechtigungskonzept» (1997), «Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe» (1990), «Hauptelemente der Armutsbekämpfung» (1992), und «Soziokulturelle Kriterien für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit» (1992). Das gleiche gilt für sektorübergreifende Umweltaktionspläne sowie das Tropenwaldaktionsprogramm, das z.B. im Bereich der Mangroven und anderen Überschwemmungswäldern mit dem vorliegenden Konzept in engem Zusammenhang zu sehen ist.

 

2. Bedeutung des Sektors und Ausgangslage in den Partnerländern

2.1. Bedeutung des Fischereiwesens

2.1.1.Fischereiwesen als wichtiger Wirtschafts- und Entwicklungsfaktor

Die Fischerei und Aquakultur ist für viele Entwicklungsländer von enormer wirtschaftlicher, ernährungs- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Die Nettoexporte der Entwicklungsländer lagen in den letzten Jahren bei weltweit etwa 11 Mrd. US$, womit der Fisch nach Rohöl das wichtigste Exportprodukt und die wichtigste Devisenquelle der Entwicklungsländer darstellt. Japan mit 12 Mrd US$ und die EU mit 8 Mrd. US$ sind die wichtigsten Nettoexporteure; zu den wichtigsten Nettoexportländern gehören Thailand, Indonesien und China. Schätzungsweise 300 bis 500 Mio. Menschen hängen in den Entwicklungsländen in Ihrer wirtschaftlichen Existenz direkt sowie vor- und nachgelagert von der Fischerei ab. Besonders arbeitsintensiv wird in den Entwicklungsländern die handwerkliche Kleinfischerei betrieben, von der dort 50 Mio. Menschen leben. Typischerweise gehören etwa 80% der von der Fischerei lebenden Bevölkerung zur untersten Einkommensklasse.

Etwa 60% der Einwohner der Entwicklungsländer decken 40% und mehr ihres Verbrauchs an tierischem Eiweiß durch Fischverzehr. Allein in Ost- und Südasien ist Fisch die wichtigste Eiweißquelle für mehr als 1 Mrd. Menschen. Aber auch in Afrika und Lateinamerika hängen insbesondere die ärmeren Bevölkerungsteile in ihrer Eiweißversorgung entscheidend vom Fisch ab. Die vielfältigen Produktionsmöglichkeiten auf unterschiedlichem Technologieniveau lassen die Fischerei besonders für den Einsatz in sich entwickelnden Ländern geeignet erscheinen, wo ein niedriger Ausbildungsstand das Einbringen von innovativen Produktionsmethoden erschwert und/oder die Fischerei als Nebenerwerb Versorgungs- oder Einkommenslücken der lokalen Bevölkerung schließen kann.

2.1.2 Entwicklungspotentiale und-ansätze

Die meisten Fischereiprojekte der deutschen EZ sind der handwerklichen Fischerei zuzuordnen, die durch vielfältige Ansätze gefördert wird. Dazu gehören insbesondere die Beratung bei einer angepaßten Technologieentwicklung im Bootsbau, Fangtechnik und Verarbeitung, bei der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung, der Frischhaltung, dem Transport und der Vermarktung der Fänge sowie die Unterstützung bei Selbshilfeansätzen im Produktionsumfeld und die Stärkung von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessenvertretungen.

Kleingewerbliche Aquakultur in Form der Teichwirtschaft eignet sich, soweit genügend Wasser verfügbar ist, besonders gut zu Integration in bäuerliche Betriebssysteme, wo sie beträchtlich zu einer Optimierung der Wassernutzung und anderer Ressourcen beitragen kann. Wo urbane Verbrauchermärkte leicht zu erreichen sind, bestehen für die Aquakultur gute Chancen, sich zum Haupterwerbszweig der Produzenten zu entwickeln. Projekte der kleingewerblichen Aquakultur bedürfen allerdings bei fehlender Aquakulturtradition langer Projektlaufzeiten. Hier sind in besonderer Weise die technologische, soziale und kulturelle Angepaßtheit der Produktionsverfahren sowie die Akzeptanz und Marktgängigkeit der Erzeugnisse zu beachten.

Einen weiteren Bereich der Fischproduktion stellt die peri-urbane Aquakultur dar, die in Zukunft an Bedeutung für die Nahrungsmittelversorgung gewinnen wird. Angesichts der zunehmenden Verstädterung und sich abzeichnender Entstehung neuer riesiger Agglomerationen entlang der Küstenlinie wird diese Art der Fischproduktion verstärkt in Betracht zu ziehen sein.

Die Besatzfischwirtschaft (siehe auch Fischerei-Glossar im Anhang 2) eröffnet vor allem dort Aussichten auf wertvolle Möglichkeiten zur Einkommenserzielung, Beschäftigung und Fischversorgung, wo in sonst wasserarmen Gebieten, wie dem Sahel, in großer Anzahl Stauseen zur Energiegewinnung, Bewässerung, Anhebung des Grundwasserspiegels usw. existieren. Die fischereiliche Bedeutung der 299sm-Wirtschaftszone hängt stark von den Strömungsverhältnissen vor der Küste ab. Sie unterliegt mit fortschreitender Mechanisierung der handwerklichen Küstenfischerei und eröffnet ggf. auch Möglichkeiten, noch unbewirtschaftete Ressourcen zu nutzen. Besonders produktiv sind «Auftriebsgebiete», in denen nährstoffreiches Tiefenwasser an die Oberfläche tritt.

Während die handwerkliche Fischerei diese Ressourcen in Küstennähe nutzen kann, ist die Nutzung der küstenfernen Bereiche fast ausschließlich Sache der vollmechanisierten Hochseefischerei. Entsprechend begehrt sind Fischereirechte in solchen Gewässern bei den Fangflotten großer Industrieländer. Die Hauptaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit besteht darin, den Ländern, die die notwendigen Strukturen für Ressourcenerhebung, Ressourcenmanagement und -nutzungsüberwachung nicht mit eigener Kraft schaffen können, beim Aufbau einer eigenen Infrastruktur zu helfen und sie beim nachhaltigen Management der Ressourcen dahingehend zu beraten, daß aus den Einkünften für Nutzungsrechte auch die Kosten der Strukturen und des Managements getragen werden können.

2.2 Ausgangslage und zukünftige Entwicklungen

2.2.1. Aktuelle Entwicklungsprobleme und-tendenzen

Die Gesamtsituation der Fischwirtschaft ist durch Erreichen der natürlichen Produktionsgrenze bzw. einer zunehmenden Nachhaltigkeitsproblematik gekennzeichnet. Stieg die Weltfischereierzeugung im Zeitraum von 1950 bis1970 um jährlich 6%, stagniert die statistisch ausgewiesene Erzeugung aus Binnen- und Meeresfischerei seit 1988 bei rund 100 Mio. t. Die FAO schätzt zwei Drittel aller Meere und Gewässer als vollgenutzt bis überfischt ein. Gleichzeitig muß man angesichts des Bevölkerungswachstums davon ausgehen, daß bis zum Jahr 2000 eine zusätzliche Produktion von 19 Mio. t und bis zum Jahr 2025 von 100 Mio. t Fisch nötig ist, um das gegenwärtige durchschnittliche Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten. Das Schwergewicht der Entwicklungsbestrebungen muß sich daher zwangsläufig auf ein nachhaltiges Management der natürlichen Fischbestände, bessere Nutzung der Fänge und alternative Möglichkeiten der Fischproduktion (Besatzwirtschaft, Aquakultur) verlagern.

Die Gefahr einer Überfischung ergibt sich aus unterschiedlichen, nur schwer kontrollierbaren Entwicklungen wie den folgenden:

- Die Zahl der in der 200sm-Wirtschaftszone operierenden fremden Fangschiffe hat stark zugenommen (weltweite Fangflottenkapazitäten).

- Die Vergabe von Fangquoten ist für viele Partnerländer eine wichtige Devisenquelle.

- Die Wanderfischer, die nur saisonal hohe Erträge abschöpfen wollen, werden für die Fischereientwicklung zunehmend zur Belastung.

- Die Zahl der handwerklichen Fischer bzw. die Migration in Küstengebieten ist wegen Mangels an alternativen Einkommensquellen stark gestiegen.

- Die Nachfrage nach exportfähigen Fischprodukten (hochwertige Speisefischarten, Garnelen, Fischmehl) hat sich beträchtlich erhöht.

2.2.2. Umwelt und Ressourcennutzung

Von der Fischereiwirtschaft können unterschiedlich negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen. In der Fangfischerei ergeben sich negative Umweltwirkungen insbesondere durch Ressourcenübernutzung (siehe auch 2.2.1) und durch den Einsatz nicht-selektiver oder zerstörerischer Fanggeräte und -methoden (Dynamit, Gift). Der unkontrollierte Einsatz mancher Fanggeräte (z.B von Treibnetzen) kann durch Gefährdung bedrohter Arten (Delphine, Schildkröten) den Artenschutzbestimmungen zuwiderlaufen. Das 1992 bei der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von mehr als 170 Staaten beschlossene Aktionsprogramm Agenda 21 betont in Kapitel 17, daß Ozeane, alle Meere und angrenzende Küstengebiete eine geschlossene Einheit darstellen und ein unverzichtbarer Bestandteil des globalen Ökosystems sind.

Die Aquakultur ist besonders auf eine gute Wasserqualität angewiesen, kann bei hoher Produktionsintensität das Wasser aber auch mit Nähr-, Zehr- und Schadstoffen belasten. Diese Gefahr besteht vor allem bei der Schwimmkäfighaltung in stehenden Gewässern durch Anhäufung von Futterresten und Ausscheidungen auf den Käfigböden. Die Nutzung der Ressource Wasser kann durch die Aquakultur in Trockengebieten mit Bewässerungssystemen oder mit intensiver Wasserbewirtschaftung in urbanen Regionen deutlich verbessert werden, wenn sie in den Netzungskreislauf integriert wird.

Bei der bedenkenlosen Anlage großer, industriell zu betreibender Teichsysteme können wertvolle Ökosysteme wie die Mangrovensümpfe geschädigt oder zerstört werden. Mangrovensümpfe werden von vielen Organismen als Brutplätze zur Reproduktion genutzt und zeichnen sich durch einen hohen Grad an Biodiversität aus.

Quelle: BMZ-Konzepte, Nr. 088/Januar ’98. Ss. 1-5.

Text 6

Staatsvertrag zwischen der BRD und der DDR über die

Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

(18. Mai 1990)

Zur Regelung der Bedingungen für einen Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft beschließen die Regierungen von DDR und BRD einen Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, der die Modalitäten der Einführung der DM spezifiziert, die Bestimmungen über die Währungs- und Wirtschaftsunion erläutert und die Erhaltung der Sozialleistungen garantiert.

Die Hohen Vertragschliessenden Seiten –

- Dank der Tatsache, daß in der Deutschen Demokratischen Republik im Herbst 1989 eine friedliche und demokratische Revolution stattgefunden hat,

- entschlossen, in Freiheit die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung alsbald zu vollenden,

- in dem gemeinsamen Willen, die Soziale Marktwirtschaft als Grundlage für die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mit sozialem Ausgleich und sozialer Absicherung und Verantwortung gegenüber der Umwelt auch in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen und hierdurch die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Bevölkerung stetig zu verbessern,

- ausgehend von dem beiderseitigen Wunsch, durch die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion einen ersten bedeutsamen Schritt in Richtung auf die Herstellung der staatlichen Einheit nach Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Beitrag zur europäischen Einigung unter Berücksichtigung der Tatsache zu unternehmen, daß die äußeren Aspekte der Herstellung der Einheit Gegenstand der Gespräche mit den Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika sind,

- in der Erkenntnis, daß mit der Herstellung der staatlichen Einheit die Entwicklung föderativer Strukturen in der Deutschen Demokratischen Republik einhergeht,

- in dem Bewußtsein, daß die Regelungen dieses Vertrages die Anwendung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft nach Herstellung der staatlichen Einheit gewährleisten sollen,

- sind übereingekommen, einen Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen:

Kapitel 1: Grundlagen

Artikel 8: Gegenstand des Vertrages

1) Die Vertragsparteien errichten eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.

2) Die Vertragsparteien bilden beginnend mit dem 1. Juli 1990 eine Währungsunion mit einem einheitlichen Währungsgebiet und der Deutschen Mark als gemeinsamer Währung. Die Deutsche Bundesbank ist die Währungs- und Notenbank dieses Währungsgebiets. Die auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Verbindlichkeiten und Forderungen werden nach Maßgabe dieses Vertrags auf Deutsche Mark umgestellt.

3) Grundlage der Wirtschaftsunion ist die Soziale Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung beider Vertragsparteien. Sie wird insbesondere bestimmt durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen; hierdurch wird die gesetzliche Zulassung besonderer Eigentumsformen für die Beteiligung der öffentlichen Hand oder anderer Rechtsträger am Wirtschaftsverkehr nicht ausgeschlossen, soweit private Rechtsträger dadurch nicht diskriminiert werden. Sie trägt den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung.

4) Die Sozialunion bildet mit der Währungs- und Wirtschaftsunion eine Einheit. Sie wird insbesondere bestimmt durch eine der Sozialen Marktwirtschaft entsprechende Arbeitsrechtsordnung und ein auf den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs beruhendes umfassendes System der sozialen Sicherung.

Artikel 9: Grundsätze

1) Die Vertragsparteien bekennen sich zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung. Zur Gewährleistung der in diesem Vertrag oder in Ausführung dieses Vertrages begründeten Rechte garantieren sie insbesondere die Vertragsfreiheit, Gewerbe-, Niederlassungs- und Berufsfreiheit, die Freizügigkeit von Deutschen in dem gesamten Währungsgebiet, die Freiheit, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden sowie nach Maßgabe der Anlage IX das Eigentum privater Investoren an Grund und Boden sowie an Produktionsmitteln.

2) Entgegenstehende Vorschriften der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen ihrer bisherigen sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung werden nicht mehr angewendet. [... ]

Kapitel II: Bestimmungen über die Währungsunion

Artikel 10: Voraussetzungen und Grundsätze

1) Durch die Errichtung einer Währungsunion zwischen den Vertragsparteien ist die Deutsche Mark Zahlungsmittel, Rechnungseinheit und Wertaufbewahrungsmittel im gesamten Währungsgebiet. Zu diesem Zweck wird die geldpolitische Verantwortung der Deutschen Bundesbank als alleiniger Emissionsbank dieser Währung auf das gesamte Währungsgebiet ausgeweitet. Das Recht zur Ausgabe von Münzen obliegt ausschließlich der Bundesrepublik Deutschland.

2) Die Nutzung der Vorteile der Währungsunion setzt einen stabilen Geldwert für die Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik voraus, ebenso muß die Währungsstabilität in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet bleiben. Die Vertragsparteien wählen deshalb Umstellungsmodalitäten, die keine Inflationsimpulse im Gesamtbereich der Währungsunion entstehen lassen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Deutschen Demokratischen Republik stärken.

3) Die Deutsche Bundesbank regelt durch den Einsatz ihrer Instrumente in eigener Verantwortung, gemäß § 12 Bundesbankgesetz unabhängig von Weisungen der Regierungen der Vertragsparteien, den Geldumlauf und die Kreditversorgung im gesamten Währungsgebiet mit dem Ziel, die Währung zu sichern.

4) Voraussetzung für die monetäre Steuerung ist, daß die Deutsche Demokratische Republik ein marktwirtschaftliches Kreditsystem aufbaut. Dazu gehört ein nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen operierendes Geschäftsbankensystem im Wettbewerb privater, genossenschaftlicher und öffentlich-rechtlicher Banken, ein freier Geld- und Kapitalmarkt und eine nicht reglementierte Zinsbildung an den Finanzmärkten. [... ]

5) Die Deutsche Bundesbank übt die ihr nach diesem Vertrag und nach dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank zustehenden Befugnisse im gesamten Währungsgebiet aus. Sie errichtet zu diesem Zweck eine Vorläufige Verwaltungsstelle in Berlin mit bis zu fünfzehn Filialen in der Deutschen Demokratischen Republik, wozu die Betriebsstellen der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik genutzt werden.

Kapitel III.: Bestimmungen über die Wirtschaftsunion

Artikel 11: Wirtschaftspolitische Grundlagen

1) Die Deutsche Demokratische Republik stellt sicher, daß ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen mit der Sozialen Marktwirtschaft in Einklang stehen. Die Maßnahmen werden so getroffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

2) Die Deutsche Demokratische Republik schafft die Rahmenbedingungen für die Entfaltung der Marktkräfte und der Privatinitiative, um den Strukturwandel, die Schaffung moderner Arbeitsplätze, eine breite Basis aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie freien Berufen und den Schutz der Umwelt zu fördern. Die Unternehmensverfassung wird so gestaltet, daß sie auf den in Artikel 1 beschriebenen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft mit der freien Entscheidung der Unternehmen über Produkte, Mengen, Produktionsverfahren, Investitionen, Arbeitsverhältnisse, Preise und Gewinnverwendung beruht.

3) Die Deutsche Demokratische Republik richtet ihre Politik unter Beachtung ihrer gewachsenen außenwirtschaftlichen Beziehungen mit den Ländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe schrittweise auf das Recht und die wirtschaftspolitischen Ziele der Europäischen Gemeinschaften aus. [... ]

Artikel 12: Innerdeutscher Handel

1) Das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Berliner Abkommen vom 20. September 1951 wird im Hinblick auf die Währungs- und Wirtschaftsunion angepaßt. Der dort geregelte Verrechnungsverkehr wird beendet und der Abschlußsaldo des Swing wird ausgeglichen. Bestehende Verpflichtungen werden in Deutscher Mark abgewickelt.

2) Die Vertragsparteien stellen sicher, daß Waren, die nicht Ursprungswaren der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik sind, über die innerdeutsche Grenze in einem zollamtlich überwachten Verfahren befördert werden. [... ]

Artikel 13: Außenwirtschaft

1) Bei der Gestaltung des freien Außenwirtschaftsverkehrs trägt die Deutsche Demokratische Republik den Grundsätzen eines freien Welthandels, wie sie insbesondere im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) zum Ausdruck kommen, Rechnung. Die Bundesrepublik Deutschland wird zur weiteren Integration der Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik in die Weltwirtschaft ihre Erfahrungen umfassend zur Verfügung stellen.

2) Die gewachsenen außenwirtschaftlichen Beziehungen der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere bestehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Ländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, genießen Vertrauensschutz. Sie werden unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Währungs- und Wirtschaftsunion und der Interessen aller Beteiligten fortentwickelt sowie unter Beachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze ausgebaut. Soweit erforderlich, werden bestehende vertragliche Verpflichtungen von der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit ihren Vertragspartnern an diese Gegebenheiten angepaßt.

3) Zur Vertretung der außenwirtschaftlichen Interessen arbeiten die Vertragsparteien unter Beachtung der Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaften eng zusammen. [... ]

Artikel 15: Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wegen der zentralen Bedeutung der Regelungen der Europäischen Gemeinschaften für die Agrar- und Ernährungswirtschaft führt die Deutsche Demokratische Republik ein Preisstützungs- und Außenschutzsystem entsprechend dem EG-Marktordnungssystem ein, so dass sich die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise in der Deutschen Demokratischen Republik denen in der Bundesrepublik Deutschland angleichen. Die Deutsche Demokratische Republik wird keine Abschöpfungen und Erstattungen gegenüber den Europäischen Gemeinschaften einführen, soweit diese entsprechend verfahren. [... ]

Artikel 16: Umweltschutz

1) Der Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist besonderes Anliegen beider Vertragsparteien. Sie lassen sich dabei von dem Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip leiten. Sie streben die schnelle Verwirklichung einer deutschen Umweltunion an.

2) Die Deutsche Demokratische Republik trifft Regelungen, die mit Inkrafttreten dieses Vertrages sicherstellen, daß auf ihrem Gebiet für neue Anlagen und Einrichtungen die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen Voraussetzung für die Erteilung umweltrechtlicher Genehmigungen sind. Für bestehende Anlagen und Einrichtungen trifft die Deutsche Demokratische Republik Regelungen, die möglichst schnell zu entsprechenden Anforderungen führen. [... ]

Quelle: http://germanhistorydocs.ghi-dc.org

 

 

Text 7

Memorandum: Politik für die deutsche Sprache

von Gerhard Stickel

Die folgende sprachpolitische Denkschrift des IDS-Direktors ist vor dem Hintergrund thematisch verwandter Empfehlungen entstanden, die in letzter Zeit von verschiedenen Organisationen (u.a. Germanistenverband, Gesellschaft für deutsche Sprache) veröffentlicht worden sind. Das Memorandum wurde auch verschiedenen Bundes-und Landesministerien übermittelt.

Der Rückgang der Germanistik und des Deutschunterrichts im nichtdeutschsprachigen Ausland ist unter anderem bedingt durch die zunehmende internationale Verflechtung wirtschaftlicher Prozesse und politischer Beziehungen, die schon aus ökonomischen Gründen zu sprachlicher Vereinfachung und Vereinheitlichung drängt, und zwar durchweg zu einer >globalisierten< Varietät des Englischen. Dies schwächt wichtige kommunikationspraktische Motive, Deutsch zu lernen und sich vielleicht sogar mit deutscher Literatur zu befassen. Betroffen sind von dieser Entwicklung neben dem Deutsch auch andere europäische Sprachen, die ebenfalls eine lange Tradition als Lern- und Studiengegenstände außerhalb ihrer jeweiligen Sprachgebiete haben. Manche Auslandsgermanisten bringen das abnehmende Interesse an deutscher Sprache und Literatur in ihren Ländern auch in Zusammenhang mit der geringen Bedeutung, die ein Teil der Deutschen ihrer eigenen Sprache zumessen, mit der offenkundige Bereitschaft vieler Deutscher in Wirtschaft, Wissenschaft, Unterhaltungsindustrie und Politik in ihren jeweiligen Domänen die deutsche Sprache zu Gunsten der englischen aufzugeben. Warum soll man die Sprache von Menschen lernen und lehren, von denen viele ebendieser Sprache gegenüber gleichgültig, unsicher, manchmal sogar ablehnend eingestellt sind?

Die derzeitigen Schwierigkeiten der Auslandsgermanistik und des Unterrichts in Deutsch als Fremdsprache gehören zu den vielen Anlässen und Gründen, für die deutsche Sprachpolitik eine klare Orientierung zu gewinnen.

Gegen die wirtschaftliche und politische Globalisiering gibt es keine sprachpolitischen Argumente. Erforderlich ist aber eine aktive Auseinandersetzung mit ihren Begleiterscheinungen und absehbaren Folgen für die deutsche und andere europäische Sprachen. Für die deutsche Sprachpolitik und das sprachspezifische Handeln deutscher Institutionen liegt es nahe, die Bemühungen um die eigene Sprache nicht auf das Inland zu besсhränken, sondern stets auch in Zusammenhängen mit der internationalen Sprachentwicklung, speziell im (derzeit noch) vielsprachigen Europa zu sehen. Hierzu sollen die folgenden Überlegungen und Empfehlungen anregen.

1. Die deutsche Sprache ist in Deutschland und in anderen deutschsprachigen Staaten und Regionen das wichtigste Träger- und Gestaltungsmedium von Kultur im weitesten Sinn. Als Standardsprache ermöglicht sie in ihrem Geltungsbereich einen Sprachverkehr maximaler Reichweite und unterstützt die kulturelle Identifikation ihrer Sprecherinnen und Sprecher. Auf ihr und den anderen europäischen Sprachen gründet der kulturelle Reichtum Europas in seiner historischen Tiefe und gegenwärtigen Vielfalt.

2. Der Fortbestand und die sprachtypische Weiterentwicklung des Deutschen wie auch anderer europäischer Sprachen ist nicht längerfristig gesichert. Die politische und wirtschaftliche Integration Europas in der Europäischen Union wie auch die zunehmende Internationalisierung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und politischer Kommunikation in Verbindung mit einer weltweiten alltags- und trivialkulturellen Vereinheitlichung können dazu führen, dass immer mehr Gebrauchsdomänen der deutschen Sprache (wie auch anderer europäischer Sprachen) zu Gunsten einer internationalen Varietät des Englischen aufgegeben werden. Zurzeit gilt dies für weite Bereiche der Naturwissenschaften und einzelne Sozialwissenschaften, für Teile der Wirtschaft, einschließlich der Unterhaltungsindustrie, und einzelne Bereiche der Politik. Langfristig kann dies zu einer Reduzierung der Domänen des Deutschen auf private Lebensbereiche und Folklorenischen führen.

3. Falls man die weitere Sprachentwicklung nicht in wirtschaftsliberaler Gelassenheit ausschließlich den ökonomischen und kommunikationsökonomischen Bedürfnissen des Markts überlassen will, ist gegenzusteuern. Nicht etwa durch ein Sprachschutzgesetz, wie es neuerdings wieder einmal gefordert wird, sondern durch bessere Spracherziehung, einschließlich des Fremdsprachenunterrichts, intensive Sprachforschung und vielfältige und fantasievolle, auch über die Medien vermittelte Sprachkritik und Sprachberatung.

4. Ziel des schulischen Deutschunterrichts im Inland ist eine mündliche und schriftliche Kompetenz, die zur vollen Beteiligung am gesellschaftlichen Leben befähigt. Deshalb muß Deutsch, besonders die Standardsprache, in allen Schularten und auf allen Klassenstufen als Hauptfach unterrichtet werden.

5. Zur Erhaltung der europäischen Sprachenvielfalt wie mittelbar zum Verständnis der eigenen Sprache trägt auch der Fremdsprachenunterricht bei. Dieser soll in der Grundschule einsetzen. Ziel ist die mündliche und schriftliche Handlungsfähigkeit möglichst vieler Deutscher in zwei europäischen Fremdsprachen sowie Lesekompetenz und Hörverständnis in weiteren Sprachen. Eine der Fremdsprachen sollte Englisch sein, möglichst aber nicht die erste. Generell sollten Nachbarschaftssprachen im schulischen Sprachenangebot Vorrang haben.

6. Migranten werden unterstützt, Deutsch als Zweitsprache zu erlernen. Hierzu erhalten Kinder und Erwachsenen ein ihnen angemessenes Unterrichtsangebot. Das Recht der Migranten auf ihre Erstsprache bleibt unberührt.

7. Deutsche Wissenschaftler sollen zu einer entwickelten Zwei- oder Mehrsprachigkeit angehalten werden. Das heißt, sie solle schon im Interesse der internationalen Fachkommunikation weiterhin ungehindert auf Englisch publizieren. Sie sollen daneben aber auch deutsch schreiben und vortragen, um Deutsch als Fachsprache weiterzuentwickeln und sich hin und wieder auf ihren wissenschaftlichen interessierten deutschsprachigen Mitbürgern verständlich zu machen.

8. Deutsche Mittlerorganisationen für den wissenschaftlichen Austausch sollten nicht in Überschätzung von Englisch als uneingeschränkt gültiger und verfügbarer wissenschaftlicher Globalsprache bei ausländischen Stipendiaten auf schon vorhandene bzw. im Inland zu vermittelnde Deutschkenntnisse verzichten. Hier sind fachspezifische und individuelle Differenzierungen erforderlich.

9. Institutionen, die wie das Goethe-Institut mit der Vermittlung von deutscher Sprache und Kultur im Ausland befasst sind, aber auch der DAAD mit seinen Förderprogrammen für die Germanistik, sollten dem politischen Bestreben entgegenwirken, die Sprach- und Kulturvermittlung in Europa zugunsten der in anderen Kontinenten zu reduzieren. Sprachliche Begegnung und kultureller Austausch in Europa sind keine >Selbstläufer<, sondern angesichts der bis heute wirkenden nationalstaatlichen Orientierung der EU-Staaten eine besonders wichtige Aufgabe. Der Rückgang der Germanistik gerade in europäischen Ländern ist ein alarmierendes Symptom. Mit entsprechenden Organisationen anderer europäischer Staaten sollte eine noch engere Zusammenarbeit gesucht werden, auch mit dem Ziel, die derzeitige Ausdünnung der wechselseitigen Sprach- und Kulturvermittlung in Europa wieder rückgängig zu machen.

10. Deutsche Politiker, Diplomaten und Beamte sollen der Tendenz zur arbeitspraktischen Einsprachigkeit bei den europäischen Behörden und den Organen der Europäischen Union entgegenwirken, dies im Interesse der sprecherstärksten Sprache der EU, mittelbar aber auch der anderen Sprachen der Union.

11. Um den administrativ und institutionell verstreuten Interessen und Zuständigkeiten für die deutsche Sprache ein Forum zu geben und auch Vertreter der Medien und der Wirtschaft an der sprachpolitischen Meinungsbildung zu beteiligen, sollte ein ständiger Rat für die deutsche Sprache (vielleicht als >Deutscher Sprachrat<) gebildet werden. Dieser Sprachrat sollte nicht in Konkurrenz, sondern in enger Verbindung mit schon bestehenden zentralen Einrichtungen für die Erforschung und Pflege der deutschen Sprache (IDS, GfdS) wie auch mit wissenschaftlichen Fachverbänden und Mittlerorganisationen eingerichtet werden. Organisatorische und praktische Anregungen für eine solche Einrichtung sollten weniger bei den traditionellen Sprachakademien etwa in Frankreich oder Spanien als bei den staatlich beauftragten Sprachinstitutionen in Skandinavien und in den Niederlanden gesucht werden.

Quelle: Sprachreport, Heft 3/2001, 17. Jahrgang, Ss. 8-10.

Text 8

Betriebsanleitung. ABB Motors Drehstrom-Käfigläufermotor

 

Konformitätserklärung

Konformitätserklärungen gemäß der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG, geändert durch die Richtlinie 93/68 EWG, werden gesondert herausgegeben.

Die Konformitätserklärung erfüllt überdies die Anforderungen einer Herstellererklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, geändert durch 91/368/EWG, 93/44/EWG und 93/68/EWG.

Gültigkeit

Die Betriebsanleitung bezieht sich auf die nachfolgend genannten Baureihen aus dem Produktionsprogramm von ABB Motors. Sie gilt sowohl für die Verwendung als Motor wie auch für den Betrieb als Generator.

Baureihe MU,MT..., MBT..., MXMA

Baureihe M2A..., M2B..., M2C..., M2F..., M2L..., M2M..., M2R...

Baureihe *QU,QUT

in den Achshöhen 63...400 (Für Sonderausführungen oder spezielle Anwendungen werden gegebenenfalls zusätzliche Hinweise benötigt).


Дата добавления: 2015-07-25; просмотров: 55 | Нарушение авторских прав


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