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Parteien sind Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsame Interessen und gemeinsame politische Vorstellungen haben. Parteien wollen in Wahlen politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen.
Die Demokratie in Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Wer sich aktiv politisch beteiligen und nicht nur alle vier Jahre bei der Wahl über Programme und Kandidaten abstimmen will, die andere beschlossen und aufgestellt haben, der kann dies nur über die Mitarbeit in einer Partei tun. Eine realistische Chance, nach Bundes- oder Landtagswahlen in ein Parlament einzuziehen, haben heute ebenfalls nur noch Kandidatinnen und Kandidaten, die von einer Partei aufgestellt worden sind. Auch im Bundestag und in den Landtagen bestimmen die Fraktionen der Parteien das Geschehen. Trotz dieser herausragenden Bedeutung für das politische Leben in Deutschland sind noch nicht einmal ganz 3 Prozent der Wahlberechtigten Mitglieder einer politischen Partei - Tendenz fallend.
Nach dem Grundgesetz steht es allen Bürgerinnen und Bürgern frei, eine Partei zu gründen [Art. 21 GG]. Ihr Aufbau muss allerdings demokratischen Grundsätzen entsprechen, und sie muss öffentlich Rechenschaft geben, woher ihre Geldmittel kommen. Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen, sind verboten. Über den Antrag für ein solches Verbot, den nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen können, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Dies ist bisher nur zweimal geschehen. 1952 wurde die rechtsextremistische "Sozialistische Reichspartei" und 1956 die linksextremistische KPD verboten.
Für das Funktionieren der Demokratie in Deutschland sind die Parteien unentbehrlich. Sie sammeln politisch Gleichgesinnte, legen ausformulierte politische Programme vor, die jeweils bestimmte Vorstellungen und Interessen in der Gesellschaft bündeln und Lösungswege für politische Probleme vorschlagen (Programmfunktion). Außerdem bieten sie ein politisch ausgebildetes Führungspersonal an (Rekrutierungsfunktion). Erst dies macht Wählerinnen und Wählern bei Bundes- und Landtagswahlen eine Auswahl möglich. Sie können zwischen unterschiedlichen Politik-Angeboten und zwischen verschiedenen Personen entscheiden. Ferner transportieren die Parteien unablässig politische Meinungen aus der Bevölkerung in die Parlamente und Regierungen, sodass der Kontakt zur Basis für "die da oben" nicht verloren geht. Die Rechte und Pflichten der Parteien regelt ein spezielles Parteiengesetz.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Parteien viel Geld, nicht nur für Wahlkämpfe, sondern auch für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weit verzweigte Parteiorganisationen. Sie erhalten dieses Geld aus Mitgliedsbeiträgen und privaten Spenden sowie zu einem erheblichen Anteil aus der Staatskasse, also aus Steuergeldern. Diese staatliche Finanzierung ist nicht unumstritten. Auch die private Spendenpraxis bot Anlass zu Kritik, wenn eine Partei hohe Einzelspenden (mehr als 10 000 Euro) nicht in ihrem Jahresbericht veröffentlichte, wie es das Parteiengesetz vorschreibt.
Seit den ersten gemeinsam deutschen Wahlen 1990 sind im Deutschen Bundestag sechs Parteien vertreten. Es sind dies: die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Christlich Soziale Union (CSU), die Linke und die Listenverbindung Bündnis 90/Die Grünen.
Im Bundestag bilden CDU und CSU jedoch eine gemeinsame Fraktion. SPD, CDU, CSU und FDP entstanden zwischen 1945 und 1947 in den westlichen Bundesländern. Die SPD war eine Wiedergründung der gleichnamigen, früher hauptsächlich von Arbeitnehmern gewählten Partei, die 1933 vom Hitler-Regime verboten worden war. Die anderen Parteien waren Neugründungen.
I. Ordnen Sie die Sätze dem Inhalt des Textes nach.
1. Die Parteien sammeln politisch Gleichgesinnte, legen ausformulierte politische Programme vor, bieten ein ausgebildetes Führungspersonal an.
2. Nach dem Grundgesetz steht es allen Bürgerinnen und Bürgern frei, eine Partei zu gründen.
3. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Parteien viel Geld.
4. Parteien sind Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsame Interessen und gemeinsame politische Vorstellungen haben.
5. Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen, sind verboten.
6. Seit den ersten gemeinsamdeutschen Wahlen 1990 sind im Deutschen Bundestag sechs Parteien vertreten.
7. Die Demokratie in Deutschland ist eine Parteiendemokratie.
II. Was passt? Markieren Sie.
1. politische Vorstellung | a. verwirklichen |
2. politische Macht | b. gründen |
3. Ziele | c. einziehen |
4. einen Kandidaten | d. vorlegen |
5. in das Parlament | e. geben |
6. demokratischen Grundsätzen | f. haben |
7. eine Partei | g. erhalten |
8. politische Programme | h. anbieten |
9. das Geld aus Mitgliedsbeiträgen | i. gewinnen |
10. Rechenschaft | j. entsprechen |
11. das Führungspersonal | k. aufstellen |
III. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Deutsche.
1. на выборах
2. создавать партию
3. осуществлять цели
4. для выполнения своих задач
5. получать деньги из членских взносов
6. отвечать демократическим принципам
7. права и обязанности партий
8. свободный демократический правопорядок
9. политическое единомыслие
10. предвыборная борьба
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 73 | Нарушение авторских прав
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IV. Übersetzen Sie ins Deutsche. | | | IV. Setzen Sie die Verben korrekt ein. |