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Im Bundesrat werden die Länder durch die Mitglieder ihrer Regierungen (Ministerpräsidenten, Minister, Senatoren) vertreten. Jedes Land kann so viele Vertreter in den Bundesrat entsenden, wie es Stimmen hat. Die Zahl der Stimmen richtet sich nach der Bevölkerung der einzelnen Länder: Jedes Land hat mindestens 3 Stimmen (Hamburg, Bremen, Saarland). Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben 4 Stimmen (Hessen, Rheinland ‑ Pfalz). Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben 5 Stimmen (Bayern, Niedersachsen, Nordrhein ‑ Westfalen, Baden ‑ Württemberg).
Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden und erfolgen nach den Weisungen ihrer Regierungen. Organe des Bundesrates sind der Präsident und das Präsidium, das Bundesratsplenum und die Bundesratsausschüsse. In den Ausschüssen sind Beauftragte der Länderregierungen vertreten, die nicht notwendig Kabinettsmitglieder sein müssen. Die Bundesländer wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Bei der Gesetzgebung hat der Bundesrat nach dem Grundgesetz folgende Rechte:
1) Er kann beim Bundestag Gesetzesvorlagen einbringen;
2) Er kann gegen Gesetzesbeschlüsse des Bundestages Einspruch erheben. Wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, geht das Gesetz nochmals an den Bundestag zurück.
3) Seiner Zustimmung bedürfen verfassungsändernde und föderative Gesetze.
4) Er kann den Vermittlungsausschuss anrufen.
5) Er wirkt bei der Notstandsgesetzgebung mit.
Die Funktionsweise des zentralen staatlichen Mechanismus wird maßgeblich vom föderalen Staatsaufbau der BRD geprägt. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz ausführlich geregelt. Der Bundesrat hat insgesamt 41 Mitglieder.
Seine Bildung, Zusammensetzung und Rechte verleihen dem Bundesrat einen eigenartigen Status. Seine Stellung im Gesetzgebungsprozess und die parteipolitische Blockbildung lassen den Bundesrat als eine zweite Kammer erscheinen. Da er jedoch aus Ministern bzw. Senatoren der Länderregierungen besteht und nicht gewählt wird, ist es ein zentrales Staatsorgan besonderer Art. Im Bundesrat sind zumeist prominente Politiker von SPD, CDU, CSU und FDP vertreten. Seine Tätigkeit wird deshalb von der jeweiligen parteipolitischen Konstellation in den Ländern geprägt.
II. Was passt? Markieren Sie.
1. Vertreter | a. haben |
2. die Stimme | b. erheben |
3. die Stimme | c. bedürfen |
4. die Gesetzvorlage | d. anrufen |
5. Einspruch | e. abgeben |
6. der Zustimmung | f. mitwirken |
7. den Vermittlungsausschuss | g. einbringen |
8. bei der Notstandsgesetzgebung | h. entsenden |
III. Übersetzen Sie die folgenden Wendungen ins Deutsche.
1. иметь голос
2. голосовать
3. посылать представителей
4. участвовать в законодательной деятельности
5. вносить законопроект
6. обращаться в согласительную комиссию
7. заявлять протест
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 102 | Нарушение авторских прав
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IX. Beschreiben Sie anhand des Schaubildes die Funktionen des Bundeskanzlers und der Bundesregierung | | | Grundlagen der Staatsordnung |