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Soziale Sicherheit(1).

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat — so steht es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet(2), jeden Bürger vor sozialer Unsicherheit zu schützen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Der Staat garantiert seinen Bürgern verschiedene Sozialleistungen(3). Das sind ver­schiedene Arten von Versicherungen(4), Renten(5), Kindergeld und Sozialhilfen. Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfasst: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze(6) verpflichtet. Alle anderen können zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beiträge(7) werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Durchschnittlich(8) sind es 12,5 % des Bruttoeinkommens.

Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutter­schaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a. Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall(9) seinen Lohn(10) oder sein Gehalt(11)vom Arbeitgeber. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld, etwa 80 % des Lohnes. Die Mutterschaftshilfe umfasst die bezahlte Mutterschutzfrist(12) 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach

Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes(13) eines Familienangehörigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld (600, -DM monatlich in den ersten 6 Monaten des Lebensjahres des Kindes), den Erziehungsurlaub für jedes Kind (max. 3 Jahre), während dessen die Eltern nicht gekündigt werden dürfen(14).

Außerdem erhält jede Familie das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren. Das Kindergeld beträgt monatlich mindestens 70, -DM (das 1. Kind). 130, -DM (das 2. Kind), 220, -DM (das 3. Kind) und für jedes weitere Kind 240,-DM.

Die Arbeitslosenversicherung (15) gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68 % des Nettolohnes (das Arbeitslosen­geld — 1 Jahr) und bis zu 58 % alle weiteren Jahre (die Arbeitslosen­hilfe). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen — sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen im Durchschnitt 17,5 % und werden auch je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Viele Unternehmen garantieren ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Betriebsrente.

Die Sozialhilfe umfasst das Wohngeld (ein Zuschuss zur Miete (16)), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw. und 490, - DM bar monatlich pro Person.

1)социальная обеспеченность; 2) обязан; 3) социальные услуги; 4) страховки; 5) пенсии; 12) дородовой и послеродовой отпуск; 13) в случае смерти; 14) не могут быть уволены; 15) страхование от безработицы; 16) доплата к квартплате.

 

 

Ein schöner Lebensabend

Im Seniorenheim „Abendfrieden“ in einem Vorort von Stuttgart wird dieser Wunsch wahr. In hellen, freundlichen Kleinappartements (ab € 980 pro Monat) zum Teil mit Balkon, können unsere Pensionäre sich so einrichten,wie sie gern möchten – mit ihren eigenen Möbeln. Allein ist man bei unsnur dann, wenn man allein sein möchte. Eine Krankenschwester und ein Arzt sind immer da, wenn Hilfe gebraucht wird. Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr helfen können. Pflege in Ein- und Zweibettzimmern ab € 65 pro Tag.

 

Senioren- und Pflegeheim „Johanneshaus“

 

Das Altenheim der evangelischen Kirche „Jonanneshaus“ in Saarbrücken liegt ruhig am Stadtrand, aber trotzdem nur 15 Busminuten von der City.

Die Bewohner leben in hellen, speziell für alte Leute eingerichteten 1- und 2-Bett-Zimmern oder Appartements mit eigener Dusche und WC, Telefon und TV-Anschluss. Das Haus hat alle Einrichtungen für eine moderne Pflege und bietet viele Freizeitmöglichkeiten (Vorträge, Videofilme, gemeinsame Busfahrten und Asflüge, Bibliothek, Hobbyräume und sogar ein kleines Schwimmbad).

Das Haus ist offen für Privatzahler und für Personen, deren Kosten von der Pflegeversicherung oder Sozialamt bezahlt werden. Auch wenn man noch keine Pflege braucht, kann man hier wohnen und sich selbst versorgen.

 


Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 140 | Нарушение авторских прав


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Текст №1. Bundesrepublik Deutschland.| Немецкий язык 2 семестр

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