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Der Verfassung nach ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat und Sozialstaat. Die Staatsgewalt ist den besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtssprechung anvertraut.
Das Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt. Seit 1995 ist Johannes Rau der Bundespräsident. Er ist Vertreter des Staates in der Welt. Der Bundespräsident ernennt und entlässt verschiedene Bundesbeamte und schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor.
Der Bundestag wird vom Volk auf 4 Jahre gewählt. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.
Im Bundestag sind jetzt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Grünen und die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) vertreten
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt.
Der Bundesrat ist die Lndervertretung und bildet das foderative Element in der verfassungsstruktur der Bundesrepublik. Im Bundesrat wirken die Abgeordneten der Bundeslander auf die Legislative und die Exekutive des Bundes ein.
Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Bundesverfassungsgericht.
Deutschland ist ein Bundesstaat. Das heist, dass nicht nur der Bund, sondern auch 16 Bundesländer die Rechte des Staates haben. Sie haben eigene Machtsorgane der Gesetzgebung und der Reschtssprechung.Die Parlamente der Bundeslander heissen “Landtage”. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißen die Regierungen “Senat”, die Parlamente in Hamburg und Bremen heißen “Burgerschaft” und in Berlin “Abgeordnetenhaus”. Die meisten Bundeslander sind in Regierungsbezirke eingeteilt, und diese sind wiederum in Landkreise gegliedert.
Die kleinste Verwaltungseinheit ist die Gemeinde. Auch sie hat ein eigenes Parlament. Die Gemeindeparlamente heißenGemeinderäte.
Jedes Bundesburger wird mit 18 Jahren wahlberechtigt und kann vom 21. Lebensjahr an zum Abgeordneten gewahlt werden.
Раздел 2.
Профессионально направленный модуль.
Тема 2.1.
Дата добавления: 2015-08-13; просмотров: 762 | Нарушение авторских прав
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