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C Rechtliche Aspekte

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  1. C Rechtliche Aspekte
  2. C Rechtliche Aspekte

1. Entscheiden Sie, ob es sich um Eingriffs- oder Leistungsverwaltung handelt.

a) Studentin S erhält vom Staat 300 € Ausbildungsförderung (sog. BAföG).

b) Polizistin P nimmt dem betrunkenen Autofahrer F Autoschlüssel und Führerschein weg und lässt ihn nach Hause laufen.

c) Das Finanzamt schickt dem reichen R einen überhöhten Steuerbescheid.

d) Der Arbeitslose A erhält jeden Monat 1.100 € Arbeitslosengeld.

 

2. Welches Beispiel ist für welche Verwaltung(Ordnungs-, Leistungs-, Lenkungs-, Abgaben- oder Bedarfsverwaltung)?Begründen Sie Ihre Meinung.

a) Die zuständige Behörde ordnet den Abriss eines einsturzgefährdeten Hauses an. Vom Eigentümer eines bissigen Hundes verlangt sie, dass der Hund außerhalb der Wohnung einen Maulkorb tragen muss.

b) Der Bau von Straßen.

c) Verwaltung der bundeseigenen Liegenschaften durch die Bundesvermögensver­waltung.

d) Subventionen für die Landwirtschaft.

e) Zahlung von Eigenheimzulage an einen Bauherrn.

f) Die Erhebung von Steuern, des Solidaritätsbeitrages, von Kreisumlagen, vonErschließungsbeiträgen.

g) Ein Polizist regelt den Straßenverkehr.

h) Die Einrichtung von Schulen, Universi­täten, Krankenhäusern und Kindergärten.

i) Einstellung von Beamten.

j) Maßnahmen der Raumordnung.

k) Gegen eine Gruppe Rechtsradikaler, die sich in einem Kur­ort regelmäßig auf einem öffentlichen Platz treffen und dadurch die Inhaber umliegender Geschäfte stören, wird ein Platzverweis ausgesprochen.

l) Umweltschutz durch Immissionsschutz (z. B. Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung), Schutz und Pflege der Landschaft, Reinhaltung des Wassers usw.

m) Kauf von Büromaterial.

n) Die Gewährung von Sozialhilfe oder Studienbeihilfen.

o) Fördermittel für einen Film.

p) Die Leistungen der Sozialversicherung.

r) Die Bun­desbankverwaltung.

s) Subventionszahlungen an einen Landwirt.

 

Einheit 3. Rechtsquellen des Verwaltungsrechts

A Einführung

Welche geschriebenen und ungeschriebenen Quellen des Rechts kennen Sie? Wovon wird das Handeln der Verwaltung geregelt?

 

B Text

Text 1

1. Lesen Sie den Text und finden Sie passende Überschriften für jeden Textteil, der gleichfalls eine Rechtsquelle ist.

Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Völkerrecht und Europäisches Gemeinschaftsrecht, Rechtsverordnungen, Verfassungen, Gewohnheitsrecht, Satzungen

I. _______________

… regeln die rechtliche Grundordnung des deutschen Staates. Neben dem Grundgesetz gibt es auf Landesebene weitere (Landes)verfassungen. Die Verfassungen regeln den Aufbau und die Organisation der Staatsgewalt, die Kompetenzen der Staatsorgane, allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze sowie die individuellen Rechte der Bürger gegen den Staat (Grundrechte).

II. _______________

… sind geschriebene Rechtsquellen und die bedeutsamste Rechtsgrundlage des Verwaltungsrechts.

Definiert werden Gesetze allgemein als von den Gesetzgebungsorganen in einem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Verfahren erlassene Rechts­normen. Es werden allgemein-verbindliche Regelungen getroffen, die so­wohl das Verhältnis der Bürger untereinander als auch das Verhältnis Bür­ger-Staat betreffen.

Mit dem Erlass von Gesetzen ist die Legislative befasst. Sie hat die Mög­lichkeit, durch die von ihr geschaffenen Gesetze die Tätigkeit der Verwal­tung zu regeln. Diese ist an die von der Legislative geschaffenen Gesetzes­vorgaben gebunden.

III. _______________

… sind das Rechtsetzungsinstrument der Verwaltung und unterscheiden sich für die betroffenen Bürger in ihrer Wirkung nicht von Gesetzen. Vielmehr handelt es sich auch bei ihnen um in gleicher Weise verbindliche abstrakt-generelle Regelungen. Dies bedeutet, dass ein unbe­stimmter Personenkreis betroffen ist und eine unbestimmte Anzahl von Sachverhalten geregelt wird. Damit wird die Abgrenzung zu den Verwaltungsakten deutlich, die konkret-individuelle Regelungen (eines Einzelfalls) sind.

Einziger Unterschied zwischen Gesetzen und Rechtsverordnungen ist der Normgeber. Gesetze erlässt die Legislative, Rechtsverordnungen die Exe­kutive.

IV. _______________

Unter … versteht man Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen werden. Auch bei den Satzungen handelt es sich um abstrakt-ge­nerelle Regelungen, die den Bürger in gleicher Weise wie Gesetz und Rechtsverordnung binden.

Ebenso wie die Rechtsverordnungen sind auch die Satzungen abgeleitete Rechtsquellen. Eine spezielle gesetzliche Ermächtigung ergibt sich z. B. für Gemeinden vielmehr unmittelbar aus Art. 28 Abs. 2 GG (sog. Satzungsautonomie). Der Sinn der Satzungsautonomie ist ähnlich dem der Rechtsverordnungen.

V. _______________

… sind keine echten Rechtsquellen, haben grundsätzlich allein verwaltungsinternen Charakter und werden von der Verwaltung zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen. Verwaltungsvorschriften binden in der Regel nur den handelnden Amtsträger. Oft wird durch sie das der Verwaltung vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen ausgeübt oder unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt.

Nur ausnahmsweise kann sich ein Bürger auf eine Verwaltungsvorschrift berufen. Aus Art. 3 GG ergibt sich die Pflicht der Verwaltung, gleiche Fälle gleich zu behandeln. Legt sich die Verwaltung für bestimmte Fälle auf eine bestimmte Rechtsfolge fest, darf sie in anderen, gleichgelagerten Fällen nicht anders entscheiden (sog. Selbstbindung der Verwaltung).

VI. ­______________

… erfasst die ungeschriebenen Rechtsquellen und hat in den vergangenen Jahrzehnten seine Bedeutung allerdings weitgehend ein­gebüßt. Da die wesentlichen Regelungen nahezu ausnahmslos schriftlich fixiert sind, spielt es auch im Verwaltungsrecht nur noch eine untergeord­nete Rolle.

VII. ______________

Verwaltung und Bürger sind an das Völkerrecht nicht unmittelbar gebun­den. Eine Bindung entsteht vielmehr erst dann, wenn der Staat durch einen sog. Transformationsakt dem Völkerrecht unmittelbare Geltung verschafft hat.

Etwas anderes gilt nur im Bereich des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Gem. Art. 189 EG-Vertrag gehen EG-Verordnungen dem nationalen Recht vor. Es bedarf keines Umsetzungsaktes mehr.

Die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die Verwaltung hat in den letz­ten Jahren zugenommen, da immer mehr Bereiche für die gesamte Euro­päische Union harmonisiert werden. Trotzdem befindet sich ein europäi­sches Verwaltungsrecht erst in den Anfängen seiner Entwicklung.

 

2. Ordnen Sie die Verben richtig zu. Vergleichen Sie diese Verbindungen mit dem Text:

das Handeln der Verwaltung auslegen

das Verfahren berufen

Rechtsnormen vorschreiben

Regelungen regeln

sich mit dem Erlass der Gesetze treffen

an ein Gesetz befassen

Rechtsbegriffe erlassen

sich auf eine Verwaltungsvorschrift gebunden sein

 

3. Bilden Sie nominale Fügungen.

Beispiel: Das Wohlfinden wird beeinträchtigt. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung des Wohlfindens.

a) Der Aufbau der Staatsgewalt wird geregelt.

b) Die Gesetze wurden definiert.

c) Die wichtige Rechtsnorm wurde erlassen.

d) Das neue Gesetz wurde geschaffen.

e) Eine unbestimmte Anzahl von Sachverhalten wurde geregelt.

f) Das eingeräumte Ermessen wurde ausgeübt.

g) Viele Bereiche für die EU waren harmonisiert.

4. Beantworten Sie die Fragen.

1) Wie wichtig sind die Verfassungen für das Verwaltungsrecht?

2) Wie sind die Gesetze zu definieren?

3) Wie heißt das Instrument der Rechtsetzung der Verwaltung?

4) Rechtsverordnungen sind abstrakt-generelle Regelungen. Was bedeutet das?

5) Wodurch unterscheiden sich Gesetze und Rechtsverordnungen voneinander?

6) Was ist Satzungsgeber?

7) Was bedeutet sog. Satzungsautonomie?

8) Warum sind die Verwaltungsvorschriften keine echten Rechtsquellen?

9) Welche Bedeutung hat das Völker- und Gemeinschaftsrecht für die Verwaltung?

 

5. Mit Hilfe des Textes und des folgenden Schaubilds erzählen Sie über die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts.

Normenhierarchie

Recht der EU

 

Grundgesetz

Bundesgesetze

Rechtsverordnungen des Bundes

Satzungen der bundesunmittelbaren

Personen des öffentlichen Rechts

 

Landesverfassungen

Landesgesetze

Rechtsverordnungen der Länder

Satzungen der landesunmittelbaren Personen des öffentlichen Rechts

 

5. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche.

a) Источники административного права могут быть систематизированы по различным основаниям.

b) В первую очередь, выделяют источники писаного права и неписаного права.

c) К первым относятся нормативно-правовые акты: Основной Закон ФРГ, формальные законы, т.е. законы, принятые парламентом в установленном порядке, подзаконные нормативные акты, опубликованные в соответствии с официальным порядком.

d) Вторая группа источников – это обычное право (правовой обычай).

e) По уровню правового регулирования нормативные правовые акты можно разделить на следующие группы: федеральные нормативные правовые акты, нормативные правовые акты субъектов федерации (земель) и нормативные правовые акты органов местного самоуправления.

 

Text 2

1. Lesen Sie den Text und referieren Sie seinen wesentlichen Inhalt.

Das Verwaltungsrecht besteht zum einen aus dem allgemeinen und zum anderen aus dem besonderen Verwaltungsrecht.

Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die Regeln und Rechtsinstitute, die für alle Bereiche der Verwaltung gelten. Es handelt sich - ähnlich wie im Bürgerlichen Recht und im Strafrecht - um den „Allgemeinen Teil" eines Rechtsgebietes. Anders als im BGB und im StGB ist dieser „Allge­meine Teil" nicht im gleichen Gesetz wie der „Besondere Teil" geregelt. Vielmehr wurde hierfür 1976 ein eigenes Gesetz geschaffen, das Verwal­tungsverfahrensgesetz des Bundes. Die von ihm behandelten Rechtsgebiete gelten für das gesamte Verwaltungsrecht, sofern für einzelne Bereiche keine besonderen Bestimmungen getroffen werden.

Neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes haben die Länder in weiten Teilen gleichlautende Verwaltungsverfahrensgesetze erlassen, die für die Tätigkeit der Landesbehörden bei der Ausführung von dem Landesrecht gelten.

Vom besonderen Verwaltungsrecht wird das spezielle (besondere) Recht der einzelnen Tätigkeitsbereiche der Verwaltung erfasst. Es beinhaltet z. B. das Polizei- und Ordnungsrecht, das Baurecht, das Beamtenrecht, das Gewer­berecht, das Straßenrecht und das Schulrecht. Die einzelnen Bereiche haben jeweils ihre eigenen (besonderen) Gesetze.

 

2. Setzen Sie passende Begriffe ein.

Das allgemeine Verwaltungsrecht ist für die Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden im ________________ und für die Verwaltungstätigkeit der Landesbehörden in den entsprechenden _____________________ kodifiziert, die allerdings mit dem Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetz weitgehend inhaltsgleich sind. Für einzelne Aspekte des allgemeinen ______________ sind daneben Spezialgesetze einschlägig, so etwa die Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes und der Länder für die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen. Bis heute sind einzelne Teile jedoch auch noch nicht kodifiziert.

3. Ordnen Sie zu. Vergleichen Sie dann die Komposita mit dem Text.

Rechts- bereich
Landes- verfahren
Schul- institut
Verwaltungs- behörde
Tätigkeits- recht

 

4. Korrigieren Sie die grammatischen Fehler (insgesamt 6).

Verwaltungsrecht ist die Gesamtheit von der Rechtsnormen, die Organisation und das Handeln der Verwaltung regelt. Das Allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die Rechtsnormen, die für sämtliche Bereichen der Verwaltung gelten; demgegenüber gehören zum Besonderen Verwaltungsrecht diejenigen Rechtsnormen, die für die einzelnen Tätigkeitsbereiche der Verwaltung maßgebend sind (z.B. Kommunalrecht, Ausländerrecht).

 

5. Informieren Sie sich über die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts der Russischen Föderation und berichten Sie darüber im Kurs.

 

6. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche.

a) Административное право Германии можно подразделить на общую и особую части.

b) В отличие от гражданского и уголовного права в административном праве отсутствует «кодекс», который систематически включает важнейшие общие и специальные нормы.

c) Общие нормы административного права являются преимущественно неписаным обычным правом.

d) Закон, регулирующий порядок рассмотрения административных правонарушений вступил в силу 1.01.1977 г.

e) Общая часть административного права состоит из разделов, объединяющих нормы, которые являются общими для всех отраслей и сфер Особенной части.

f) Особенная часть административного права состоит из разделов, посвящённых отдельным группам вопросов, в частности, отраслям и сферам государственного управления.

h) К ним относятся: полицейское право, муниципальное право, служебное право, финансовое право, обеспечение общественной безопасности, строительное право, транспортное право, управление в области экономики и предпринимательства, социальное право, управление в области культуры, экологическое право, военное право.

 


Дата добавления: 2015-10-28; просмотров: 95 | Нарушение авторских прав


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