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Redemittel: Begründung / Argument

ü weil / da / denn …

ü Da ja … / Da bekanntlich …

ü deshalb / deswegen / darum / daher

ü nämlich

ü Und zwar deshalb, weil … / da …

ü Aus diesem Grund …

ü Aus dem einfachen Grund, dass …

ü … und zwar aus einem einfachen Grund: …

ü wegen

ü Ich denke so, weil …

ü Dafür kann man folgenden Grund nennen / anführen: …

ü Das lässt sich damit begründen, dass …

ü Der Grund dafür ist …

ü Das hat seinen Grund in …

ü Wie ich weiß, …

2. Was wird damit bezeichnet, wenn die „Verwaltung" die Müllgebühren erhöht, die „Verwaltung" eine Disko­thek schließt oder die „Verwaltung" ein neues Schwimmbad baut?

3. Verwaltung, Regierung, Gesetzgebung, Rechtsprechung. Entscheiden Sie, wessen Aufgaben von wem wahrgenommen werden.

a. Die Straßenverkehrsordnung ist vom Bundesminister für Verkehr mit Zustim­mung des Bundesrates erlassen worden, wozu er durch § 6 Abs. 1StVG vom Gesetzgeber ermächtigt wurde.

b. Der Bundestagspräsident ernennt einen Beamten.

c. Der Gerichtspräsident erteilt einem Assessor die Zulassung als Rechtsanwalt.

d. Das Bundesministerium für Finanzen erlässt eine Dienstanweisung an alle Oberfinanzdirektionen und Hauptzollämter, mittels der die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Einfuhr von Waren konkretisiert werden.

e. Den Gemeinden ist es erlaubt, ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln (§ 70 GO NW).

f. Die Gerichte führen das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister sowie das Grundbuch.

 

Einheit 2. Tätigkeitsbereiche der Verwaltung

A Einführung

Verwaltung und ihre Tätigkeitsfelder: Was fällt Ihnen spontan dazu ein?

 

B Text

1. Stellen Sie im folgenden Text die richtige Reihenfolge der Sätze wieder her.

               
               

A. Die Planungsverwaltung plant künftige Entwicklungen im Interesse der Bürger. Als Beispiel kann man hier die Planung des Straßen - und Wohnungsbaus anführen.

B. Die Ordnungsverwaltung ist die älteste Form des Verwaltungshandelns. Sie erfüllt das gesellschaftlicheBedürfnis nach Ordnung und Sicherheit. In erster Linie kann man hier die Aufgaben der Polizei nennen. Die Ordnungsverwaltung muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben Eingriffe in die Freiheit und das Eigentum der Bürger vornehmen. Das Verwaltungsrecht hält solche Eingriffe der Staatsgewalt unter Kontrolle.

C. Die Erhebung von Steuern belastet aber den Bürger in besonderer Weise; die Verteilung der Steuerlast wirft schwierige Probleme der sozialen Gerechtigkeit auf. Nicht zuletzt deshalb ist das Steuerrecht überaus kompliziert. Für die verschiedenen Arten von Steuern (z.B. Einkommensteuer, Mineralölsteuer, Branntweinsteuer) gibt es jeweils besondere rechtliche Regelungen.

D. Die Leistungsverwaltung nimmt im modernen Sozialstaat einen immer größeren Raumein. Ihre Aufgaben kann man allgemein mit dem Begriff Daseinsvorsorge kennzeichnen. Dazu gehören so unterschiedliche Aufgaben wie die Müllbeseitigung, die Energieversorgung, die Unterhaltung von Bildungseinrichtungen und Verkehrsmitteln oder die Sozialfürsorge.

E. Das umfangreichste und für den Alltag des Bürgers wichtigste Teilgebiet des öffentlichen Rechts ist das Verwaltungsrecht. Es regelt die verwaltende und ordnende Tätigkeit des Staates. Das Verwaltungsrecht dient also dem Schutz des Bürgers vor willkürlichem Verwaltungshandeln.

F. Das Besondere Verwaltungsrecht regelt die einzelnen Aufgabenbereiche der Verwaltung und umfasst beispielweise das Polizeirecht, das Schulrecht, das Baurecht, das Beamtenrecht und das Verkehrsrecht. Ein besonders wichtiges Teilgebiet des Verwaltungsrechts ist das Steuerrecht. Ein ausgebautes Steuersystem ist die Voraussetzung für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben.

G. Das Handeln der öffentlichen Verwaltung ist heute hochgradig verrechtlicht. Dies folgt aus dem Verfassungsprinzip des Rechtsstaates. Der moderne Staat erledigt eine Fülle von Verwaltungsaufgaben. Eine Orientierungsstufe bietet die Aufteilung in Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltung.

H. Das Verwaltungsrecht gliedert sich in das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Besondere Verwaltungsrecht. Im Allgemeinen Verwaltungsrecht sind die geltenden allgemeinen Grundsätze zusammengefasst, z.B. die Vorschriften über die grundlegenden Organisationsmerkmale der Verwaltung und die Formen des Verwaltungshandelns.

 

2. Lesen Sie den oben gegebenen Text noch einmal und erklären Sie die unterstrichenen Wörter.

 

3. Beantworten Sie folgende Fragen.

1) Welches Teilgebiet des öffentlichen Rechts ist für die Bundesbürger am wichtigsten?

2) Was regelt das Verwaltungsrecht?

3) Was verstehen Sie unter der Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltung?

4) Was ist im Allgemeinen Verwaltungsrecht zusammengefasst?

5) Was regelt das Besondere Verwaltungsrecht?

6) Was regelt das Steuerrecht?

7) Wofür braucht der Staat ein ausgebautes Steuersystem?

 

4. Machen Sie das Schema des deutschen Verwaltungsrechts anhand des Textes und erzählen Sie mit seiner Hilfe über das deutsche Verwaltungsrecht.

 

5. Übersetzen Sie folgende Wörter und gebrauchen Sie sie in Passivsätzen.

Beispiel: Verwaltungsaufgaben werden nicht wahrgenommen.

Substantive: Verwaltungsaufgaben, Müll, Energie, Bildungseinrichtung, Sozialfürsorge, Straßenbau, Verkehrsrecht, Einkommensteuer, Mineralölsteuer, Branntweinsteuer

Verben: wahrnehmen, beseitigen, versorgen, unterhalten, regeln, erheben

4. Denken Sie Komparativsätze oder Superlativsätze mit unten gegebenen Wörtern aus:

Beispiel: wichtig / Teilgebiet – Das wichtigste Teilgebiet des Öffentlichen Rechts ist das Strafrecht. Dieses Teilgebiet des Öffentlichen Rechts ist wichtiger als jener.

wichtig, das Öffentliche Recht, umfangreich, das Teilgebiet, alt, der Staat, groß, Probleme der sozialen Gerechtigkeit, schwierig, einen Raum einnehmen

7. Um welche Verwaltung geht es? Füllen Sie die Lücken aus.

Verwaltungstätigkeit: Lenkungsverwaltung, Abgabenverwaltung, Leistungsverwaltung, Bedarfsverwaltung, planende Verwaltung.

 

Im Wege der ………………….. werden der Verwaltung die für die Erfül­lung ihrer Aufgaben erforderlichen persönlichen und sachlichen Mittel bereitgestellt.

Mittels der …………………. erhalten der Staat und seine Organe die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel. Dies sind in erster Linie Steuern, Gebühren, Beiträge, aber auch Zölle und Sonderabga­ben.

Die ……………….. nimmt dem Bürger nichts, sondern „gibt“ ihm etwas. Es werden Geldsubventionen gewährt („BAföG“, Wohngeld, Wirtschaftssubventionen) oder Sachleistungen erbracht (Betrieb eines kommunalen Kindergartens oder einer Schule). Da ein Grundrechtseingriff nicht stattfindet, bedarf die Verwaltung für Akte der ……………….. nach herrschender Ansicht keiner gesetzlichen Grundlage. Es gibt keinen „Totalvorbehalt“ für das Handeln der Verwaltung. Soweit Geld ausgegeben werden soll, muss allerdings eine entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigung vorliegen.

Im Rahmen der ………………..werden die Behörden dergestalt tätig, dass sie versuchen, verschiedene Maßnahmen, die selbst der ……………….. oder ……………….. zuzurechnen sein können, zu koordinieren. Mittels eines „Planes“ soll ein Rahmen für die zeitliche Abfolge und die sachliche Priorität, sowie die zu verfolgenden Ziele gesteckt werden. Solche Pläne können sehr unterschiedliche Gestalt haben. Die Bebauungspläne der Gemeinden werden als Satzung erlassen (§10 BauGB), daneben gibt es auch informelle Pläne, Programme, Pläne in Gesetzform und anderes.

Als …………………. bezeichnet man die Förderung und Steuerung von Bereichen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens. Sie hängt eng mit den Begriffen der Ordnungsverwaltung, Leistungsverwaltung und Gewährleistungsverwaltung zusammen und ist von ihnen nicht genau zu trennen.

 

8. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche.

a) В зависимости от объекта (предмета) управления можно выделить управление в различных отраслях деятельности: в области строительства, в области образования, социального обеспечения, в области финансов, обороны и т.д.

b) В зависимости от целей и задач выделяют:

- управление, направленное на поддержание общественной безопасности и общественного порядка (напр., безопасность дорожного движения, защита от эпидемий и др.);

- управление, направленное на обеспечение нормальных условий жизни граждан (поддержка отдельных лиц, предоставление публичных услуг путём создания учреждений, обеспечения их функционирования и т.д.);

- руководство как такой вид публичного управления, которое направлено на поддержку и обеспечение функционирования целых отраслей социальной, экономической и культурной жизни;

- управление в области налоговой политики, которое служит созданию государственно-бюджетных средств путём собирания налогов и сборов с граждан;

- управление обеспечением собственных нужд системы органов, осуществляющих государственное управление.

c) В зависимости от способов государственно-управленческого воздействия на граждан традиционно разграничивают обязывающее государственно-властное воздействие и позитивное (предоставляющее) управление.


Дата добавления: 2015-10-28; просмотров: 76 | Нарушение авторских прав


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