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C Rechtliche Aspekte. Womit verbinden Sie den Begriff „die Verwaltung“?

Читайте также:
  1. C Rechtliche Aspekte
  2. C Rechtliche Aspekte

A Einführung

Womit verbinden Sie den Begriff „die Verwaltung“?

________________________ _______________________ __________________________ ______________________________

B Text

1. Lesen Sie den folgenden Text und vervollständigen Sie das Flussdiagramm.

 

Text 1 Begriff der Verwaltung

In juristischen Zusammenhängen muss man sich um terminologische Genauigkeit bemühen. Was für viele Laien das Gleiche sein mag (wie „Besitz“ und „Eigentum“), hat juristisch oft völlig unterschiedliche Bedeutungsgehalte. Dies gilt auch im Verwaltungsrecht.

Teilweise bestehen hier allerdings ganz erhebliche Definitionsprobleme. Dies beginnt bei dem schon mehrfach verwendeten Begriff „Verwaltung“. Zunächst ist hiermit im vorliegenden Zusammenhang immer nur die öffentliche Verwaltung gemeint (nicht die „Verwaltung“ einer Aktiengesellschaft oder eines privaten Kleingartenvereins). Meistens ist mit „Verwaltung“ die Verwaltung im organisatorischen Sinne angesprochen. Dies ist die Gesamtheit der Verwaltungsträger sowie ihrer Organe und Einrichtungen. Die von der Verwaltung im organisatorischen Sinn ausgeübte Tätigkeit bezeichnet man als Verwaltung im formellen Sinn.

Daneben gibt es noch einen materiellen Verwaltungsbegriff. Darunter versteht man die Staatstätigkeit, die in der Wahrnehmung von Verwaltungsangelegenheiten besteht. Verwaltungsaufgaben werden auch von Organisationen wahrgenommen, die nicht Verwaltung im organisatorischen Sinn sind. Auch das Parlament (z.B. Ausübung des Hausrechts) und Gerichte (z.B. Durchführung von Personalmaßnahmen) können insoweit verwaltend tätig werden.

Die Verwaltung im materiellen Sinn lässt sich nur sehr schwer positiv definieren. Ein bekannter Versuch von Wolf/Bachof macht das deutlich: „Öffentliche Verwaltung im materiellen Sinne ist also die mannigfaltige, konditional oder nur zweck-bestimmte also insofern fremdbestimmte, nur teilplanende, selbstbeteiligt entscheidend ausführende und gestaltende Wahrnehmung der Angelegenheiten von Gemeinwesen“. Eine solche Definition ist für den Studenten nicht zu merken und den Rechtsanwender nicht handhabbar. Überwiegend wird deshalb eine negative Definition des materiellen Verwaltungsbegriffs bevorzugt: Verwaltung ist diejenige staatliche Tätigkeit, die nicht Rechtsprechung und nicht Gesetzgebung ist.

Die Negativdefinition ist allerdings nur dann brauchbar, wenn die Begriffe Rechtsprechung und Gesetzgebung besser definierbar sind als der materielle Verwaltungsbegriff. Auch wenn es im Randbereich unscharfen geben mag, ist das der Fall. Rechtsprechung lässt sich verstehen als die vom Gesetzgeber vorgesehene letztverbindliche Klärung der Rechtslage in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren durch ein unabhängiges Organ. Gesetzgebung ist die Setzung von generell abstrakten Normen durch ein Parlament.

Die Definition des Begriffs der Verwaltung ist nur von theoretischem Interesse. Er wird in Rechtsvorschriften vorausgesetzt, so in §1 Abs.1 VwVfG („öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit“) oder in §1 Abs. 4 VwVfG („Aufgaben der öffentlichen Verwaltung“). Gemeint ist im Regelfall die Verwaltung im materiellen Sinn.

 

 


2. Was für eine Verwaltung ist das? Füllen Sie die Lücken aus.

Ø _____ Verwaltung = Verwaltung des Staates (←→ private Verwaltung)

Ø Verwaltung im _____Sinn = Gesamtheit der Verwaltungsträger, -organe

Ø Verwaltung im _____ Sinn = Wahrnehmung von Verwaltungsangelegenheiten

Ø Verwaltung im _____ Sinn = jede Tätigkeit der Verwaltungsbehörden

3. Füllen Sie das Flussdiagramm aus:

Die öffentliche Verwaltung im materiellen Sinn,

Gewaltenteilungslehre (negative Abgrenzung):

 
 

 

 


Gubernative, Judikative, Administrative, Vollziehende Gewalt

 

4. Erklären Sie anhand des Textes, was man unter Verwaltung im organisatorischen, formellen und materiellen Sinne versteht. Benutzen Sie dabei die Redemittel:

ü Unter … versteht man ….

ü … ist/bedeutet ….

ü Wenn wir über... sprechen, so geht es um ….

 

5. Finden Sie im Text „sich lassen-Sätze“ und ersetzen Sie sie durch folgende Konstruktionen: a. „sein“ + Adjektiv auf „-bar“,

b. „können“ + Infinitiv im Passiv,

c. „man kann + Infinitiv

Beispiel: Die Unwirksamkeit der Kündigung lässt sich durch die Kündigungsschutzklage feststellen. ↓ Die Unwirksamkeit der Kündigung ist durch die Kündigungsschutzklage feststellbar. Die Unwirksamkeit der Kündigung kann durch die Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Die Unwirksamkeit der Kündigung kann man durch die Kündigungsschutzklage feststellen.

 

6. Finden Sie im Text Sätze mit erweiterten Linksattributen und machen Sie aus den PartizipialattributenRelativsätze.

Beispiel: die gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften → die Unterschriften, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

7. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche:

a) Согласно Основному Закону исполнительная власть распространяется, с одной стороны, на реализацию правовых норм, т.е., исполнение права и управление (функция административная), а с другой стороны, на правящую власть (функция губернативная).

b) Административное право Германии представляет собой совокупность правовых норм, регулирующих государственно-управленческую деятельность.

c) В административном праве Германии принято выделять понятие государственного управления в организационном, материальном и формальном смысле.

d) Управление в организационном смысле означает саму организацию субъектов публичного управления, т.е. систему органов государства (и иных субъектов, например, учреждений), осуществляющих функции публичного управления.

e) Управление в материальном смысле представляет собой управленческую деятельность именно как вид государственной деятельности, который связан с властным осуществлением задач государственного управления.

f) Управление в формальном смысле включает в себя любые виды деятельности органов (и иных субъектов) государственного управления, вне зависимости от того, реализуются ли при этом властные полномочия именно государственно-управленческой деятельности или нет.

 

 

Text 2

1. Lesen Sie die Textabschnitte und ordnen Sie die Überschriften zu. Erklären Sie, wie Sie zu diesen Zuordnungen kommen.

Das folgende Sprachmaterial kann Ihnen dabei helfen.

betreffen also sich beziehen auf aufgrund Bezug haben zu da gehören zu demnach passen zu denn sprechen von so zu tun haben mit so dass sich zuordnen lassen weil

a. Stellung der öffentlichen Verwaltung im System der Staatsgewalten

b. Verwaltung und Gesetzgebung/Rechtsprechung

c. Abgrenzung von öffentlicher und privater Verwaltung

d. Gewaltenteilungsprinzip

e. Verwaltung und Regierung

1. ________________________________________________

Die Exekutive umfasst alles das, was nicht zu Gesetzgebung oder Rechtsprechung gehört. Während die Gesetzgebung grundsätzlich abstrakt-generelle Regelungen, nämlich die Gesetze, erlässt, ist es wesentliche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, diese in konkret-­individuelle Regelungen umzusetzen. Die Rechtsprechung schließlich be­fasst sich mit der Kontrolle der Tätigkeiten der anderen Gewalten.

Die scheinbar eindeutige Trennung der drei Gewalten wird immer wieder durchbrochen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Verwaltung ab­strakt-generelle Regelungen in Form von Rechtsverordnungen erlässt (vgl. Art. 80 GG) und damit Gesetzgebungsaufgaben wahrnimmt.

Umgekehrt führen aber auch Gesetzgebungsorgane oder die Rechtspre­chung Verwaltungsaufgaben durch.

Demgegenüber kann die Verwaltung keine Rechtsprechungsaufgaben wahr­nehmen, da sich dies angesichts der unabdingbaren Unabhängigkeit der Richter nicht mit einer hierarchisch gegliederten Verwaltung vereinbaren lässt.

2. ______________________________________________

Eine letzte Abgrenzung ist gegenüber dem Handeln von Regierungsorga­nen, also dem anderen Teil der Exekutive, vorzunehmen. Regierungshand­lungen sind die Maßnahmen der politischen Staatsführung. Die Festlegung der Richtlinien der Politik oder das Handeln gegenüber anderen Staaten gehören damit nicht zur Verwaltung. In diesen Fällen nehmen die Regie­rungsorgane (z.B. die Bundesminister) Aufgaben der Regierungsgewalt (sog. Gubernative) wahr. Die Entscheidungen der Gubernative sind in der Regel gerichtsfreie Hoheitsakte. Nur ausnahmsweise ist eine verfassungsgerichtliche Nachprüfung möglich.

Aber auch Regierungsorgane können Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Minister Weisungen an untergeordnete Behörden erteilt.

2. Folgende Sätze beziehen sich auf den Text. Prüfen Sie, ob die Sätze inhaltlich korrekt sind. Wenn ja, finden Sie eine entsprechende Stelle im Text, wenn nicht, korrigieren Sie die Sätze.

  R F
1. Die Öffentliche Verwaltung Ist Verpflichtet, die Gesetze zu erlassen.    
2. Die Rechtsprechung überwacht die Tätigkeiten der anderen Gewalten.    
3. Die Verwaltung kann nicht Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsaufgaben wahrnehmen.    
4. Die Regierung legt die politischen Richtlinien fest.    
5. Die Verwaltung darf nur ihre Aufgaben wahrnehmen.    

 

3. Was passt wozu? Ordnen Sie zu:

Regierung Verwaltung

Vollzug der Gesetze, politische Führungsaufgabe, staatsleitende Befugnisse, Organisationsgewalt, Gesetzesinitiative

 

4. Formen Sie nach dem folgenden Beispiel um.

Beispiel: Zusammenstellung -Man stellt(e) die Grundrechte zusammen. der Grundrechte - Die Grundrechte werden⁄wurden zusammengestellt.

a) Kontrolle der Tätigkeiten der Gewalten __________________________________

b) Trennung der drei Gewalten ___________________________________________

c) Erlass der Rechtsverordnungen _________________________________________
d) Wahrnehmung der Gesetzgebungsaufgaben _______________________________

e) Führung der Staatspolitik _____________________________________________

f) Festlegung der Richtlinien der Politik ____________________________________

g) Erteilung der Weisungen ______________________________________________

 

5. Im Text erfahren Sie über die Abgrenzung zu Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem Handeln von Regierungsorganen. Erzählen Sie darüber kurz und sagen Sie, was Sie davon halten.

 

6. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche:

a) Принцип разделения властей предполагает, что определённый вид государственной деятельности осуществляется строго определёнными государственными органами.

b) Управленческая деятельность является преобладающей в реализации функций государственной администрации, но не принадлежащей исключительно к её ведению.

c) Управленческую деятельность осуществляют в определённой степени и органы законодательной власти (это внутриорганизационная деятельность парламента, бюджетная деятельность и т.п.), и суды (например, управление юстицией).

d) По своему содержанию такая деятельность парламента также относится к управлению в материальном смысле.

e) С другой стороны, органы государственного управления при определённых условиях могут осуществлять правотворческую деятельность (например, нормативно-правовые акты правительства, содержащие общеобязательные правила поведения).

f) Кроме того, сугубо теоретически (а ранее это существовало и фактически) органы государственного управления могут осуществлять юрисдикционную (наказательную) деятельность.

C Rechtliche Aspekte

1. Bestimmen Sie, zu welcher Verwaltung gehören dieVerwaltung des eigenen Vermögens, die Verwaltung eines Mietshauses oder die Verwaltung einer Firma? Begründen Sie Ihre Meinung, indem Sie folgende Redemittel benutzen.


Дата добавления: 2015-10-28; просмотров: 59 | Нарушение авторских прав


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Актуальность проблемы.| Redemittel: Begründung / Argument

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