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Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung. Für die Mehrheit der Bürger sind sie die einzige Form der direkten Teilnahme am politischen Prozess. Alle anderen Arten von Partizipation sind mit einem deutlichen höheren Aufwand verbunden.
Wahlen sind die wichtigste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Durch Wahlen wird die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt. Wahlen sind das wirksame Instrument demokratischer Kontrolle: Wenn die Wähler mit der Politik der Regierenden unzufrieden sind, können sie diese abwählen und einen Machtwechsel herbeiführen.
Die Bürger der Bundesrepublik wählen ihre Bundestagsabgeordneten nach einem Wahlsystem, das Verhältnis- und Mehrheitswahl in der so genannten personalisierten Verhältniswahl miteinander verbindet. Von den 598 Mandaten des Bundestages wird die Hälfte durch Mehrheitswahl in 299 Wahlkreisen vergeben. Dabei wählen die Bürger mit ihrer Erststimme einen konkreten Kandidaten. Für jeden Wahlkreis wird nur ein Mandat vergeben. Den Wahlkreis gewinnt der Kandidat, der mit einfacher Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Zugleich aber wählen die Bürger mit ihrer Zweitstimme - der so genannten Kanzlerstimme ‑ eine bestimmte Parteiliste. Ausschließlich aus den bundesweit abgegebenen Zweitstimmen ergibt sich dann die Stärke der Parteien im Bundestag.
Beachtung finden allerdings nur jene Parteien, die die Sperrklausel von fünf Prozent überwunden haben. Für die Verteilung der Sitze ist dies dann relevant, wenn von einer Partei mehr Direktkandidaten mit der Erststimme in den Bundestag gelangen, als diese Partei anteilig über die Zweitstimmen erreichen konnte. Aus diesem Umstand heraus entstehen die so genannten Überhangmandate, die den Bundestag über die Zahl von 598 Abgeordneten hinaus vergrößern können. So sind beispielsweise in der aktuellen Legislaturperiode durch 16 Überhangmandate insgesamt 614 Abgeordnete im Bundestag vertreten. In der Bundesrepublik ist das Recht, wählen zu gehen, an die Vollendung des 18. Lebensjahres gebunden. Volljährig müssen auch die Kandidaten sein, die sich für ein Bundestagsmandat bewerben.
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 85 | Нарушение авторских прав
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II. Finden Sie die passenden russischen Entsprechungen. | | | I. Vergleichen Sie mit dem Text, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. |