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Verpackung

Die Verpackung spielt bei der Güterbeförderung eine große Rolle. Man verwendet verschiedene Verpackungsarten, die in unserem Land für Exportlieferungen existieren. Bei der Verpackung berücksichtigt man alle möglichen Arten des Umladens, die Dauer und die Transportarten. Die Maschinen und Ausrüstungen muss man vor der Verpackung unbedingt schmieren. In jedes Kollo soll man eine Verpackungsliste hineinlegen. Ein Exemplar der Verpackungsliste legt man in die Kiste mit der Ausrüstung hinein oder befestigt an eine Außenseite der Kiste. Wenn man die Ausrüstung oder die Maschine ohne Verpackung absendet, bedeckt man in diesem Fall der Umschlag mit einer dünnen Blechplatte. Schneller und zuverlässiger erfolgt die Beförderung in Containern. Man verwendet diese Art der Beförderung breit und weit. Aber man muss ein einheitliches Containertransportsystem einführen.

Das Containertransportsystem gewährleistet hohe technische und ökonomische Leistungen. An die Markierung stellt man bestimmte Anforderungen. Die Markierung muss den Bestimmungen entsprechen. Sie erfolgt in der Sprache des Verkaufslandes. Jedes Kollo muss folgende Markierung haben wie die Nummer des Kollos, die Bezeichnung des Abnehmers, das Netto- und Bruttogewicht. Die Markierung soll man mit einer Farbe auftragen, die nicht gelöscht werden kann. Wenn es die Spezifik erfordet, so trägt man auf die Verpackung eine zusätzliche Spezialmarkierung auf.

Markierungen von Kisten und unverpackten Maschinen erfolgen von beiden Seiten. Das ist die richtige Markierung.

 

 

Arten der Beförderung

Für die Warenbeförderung kann man den Eisenbahn-, Wasser-, Luftverkehr und die Postsendungen anwenden. Die Transportkosten trägt bei der Beförderung der Fracht der Verkäufer: mit der Eisenbahn bis zur Staatsgrenze seines Landes. Bei der Beförderung mit dem Lastkraftwagen trägt er die Transportkosten bis zur Stelle der Umladung auf die Transportmittel des Käufers; mit einem Schiff (fob Lieferungen) bis zum Ort der Verschiffung der Ware; mit einem Schiff (cif und caf Lieferungen) bis zur Ankunft des Schiffes an den Entladehafen. Bei der Beförderung mit einem Flugzeug trägt der Verkäufer die Transportkosten bis zur Abgabe der Ware für die Weiterbeförderung an die Organisation des Luftverkehrs im Lande des Verkäufers. Per Post kommen die Waren bis zum Bestimmungsort.

Als Lieferdatum beim Eisenbahnverkehr gilt das Datum des Stempels auf dem Eisenbahnfrachtbrief. Beim Autoverkehr gilt das Datum des Dokumentes, das die Annahme der Ware auf die Transportmittel des Käufers bestätigt. Beim Wasserverkehr gilt das Datum des Seefrachtbriefes, beim Luftverkehr - das Datum des Frachtbriefes des Luftverkehrs. Bei den Postsendungen gilt das Datum des Postlieferungsscheines.

Die Übergabe der Ware an den Käufer erfolgt bei dem Schienen- und Autotransport sowie beim Luftverkehr im Augenblick der Umladung der Ware von den Transportmitteln des Verkehrslandes auf die Transportmittel des Käuferlandes, bei dem Wasserverkehr während des Übergangs der Ware über die Bord des Schiffes im Versandhafen. Bei den Postsendungen erfolgt die Übergabe der Ware von dem Verkäufer an den Käufer im Moment der Übergabe der Ware an das Postamt des Verkäuferslandes.

Aber es gibt Fälle, wenn der Käufer und Verkäufer von der Verantwortung für partielle oder vollständige Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (und folglich für die Unversehrtheit der Ware) befreit werden. Diese Fälle sind die Folgerungen der Forcemajeure. Das sind außerordentliche Umstände, wie zum Beispiel das Erdbeben, unerwartete scharfe Witterungsumschläge (перемена погоды) oder Erscheinungen, die die Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich machen.


Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 73 | Нарушение авторских прав


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