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Das Jurastudium in Deutschland
Voraussetzungen des Jurastudiums
Ein Jurastudium mit Staatsexamen ist ausschließlich an Universitäten möglich. Die Zugangsvoraussetzungen hierfür sind das Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife. Für rechtswissenschaftliche Bachelor- oder Masterstudiengänge an Fachhochschulen kannst Du Dich auch mit der Fachhochschulreife einschreiben. Dort ist unter Umständen auch der Zugang für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulreife möglich.
Zulassung zum Jurastudium
Die Zulassung zum Jurastudium ist an einigen Hochschulen durch einen Numerus clausus (NC) beschränkt. Das bedeutet, dass Du eine bestimmte Abschlussnote im Abitur benötigst, um dort zu studieren. Der NC entsteht jedes Semester neu und richtet sich nach der Menge an Bewerbern: Ist der Andrang hoch, steigt auch der NC des Jurastudiums.
Anhand dieser Tabelle kannst Du den NC für das Jurastudium einschätzen. Beachte jedoch, dass er sich jedes Semester ändert.
Aufbau und Inhalte des Jurastudiums
Das Jurastudium dauert meist 9 Semester, also 4,5 Jahre, und endet mit dem 1. Staatsexamen. Danach folgen Referendariat und 2. Staatsexamen. Die gesamte juristische Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Die jeweiligen Inhalte des Jurastudiums unterscheiden sich je nach Bundesland und zwischen den Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten. Besonders die Möglichkeiten im Schwerpunktstudium weichen voneinander ab.
Grundstudium
Das Grundstudium der Rechtswissenschaften vermittelt die Basiskenntnisse der verschiedenen Rechtsgebiete und dauert meist 4 Semester. Es gliedert sich in diese Inhalte:
Jedes Semester stehen Klausuren und teilweise auch Hausarbeiten an. Das Grundstudium schließt mit einer schriftlichen Zwischenprüfung ab.
Hauptstudium
Im Hauptstudium vertiefst Du die Fächer aus dem Grundstudium. Hinzu kommen weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel:
Außerdem besuchst Du je nach Universität Seminare für Schlüsselqualifikationen oder Sprachen. Neben den Pflichtfächern des Hauptstudiums spezialisierst Du Dich im Schwerpunktstudium.
Mögliche Schwerpunktbereiche des Jurastudiums sind:
Staatsexamen
Der universitäre Teil der juristischen Ausbildung schließt mit dem 1. Staatsexamen ab. Dieses besteht zu 70 % aus der staatlichen Prüfung, welche die Inhalte der 3 großen Rechtsgebiete abfragt: Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht. Die restlichen 30 % der Prüfung führen die Universitäten selbst durch. In diesem Teil fragen sie Deinen gewählten Schwerpunktbereich ab. Weil die Universitäten selbst einen Teil der Prüfung übernehmen, kann im engeren Sinne nicht von einem „Staatsexamen“ gesprochen werden. Die offizielle Bezeichnung ist deshalb „Erste juristische Prüfung“.
Referendariat
Das Rechtsreferendariat ist die praktische Ausbildung für Juristen, die offizielle Bezeichnung lautet „Vorbereitungsdienst“. Das Referendariat dauert 2 Jahre und besteht aus mehreren Stationen.
Dies sind die üblichen Stationen im Referendariat:
Zudem kannst Du im Referendariat eine Station selbst wählen. Diese muss in manchen Bundesländern dem studierten Schwerpunktbereich entsprechen. Die Wahlstation kannst Du außerdem im Ausland absolvieren. Im Referendariat bekommst Du bereits ein Gehalt vom Staat gezahlt, das sich „Unterhaltsbeihilfe“ nennt. Es beträgt circa 800 € brutto monatlich.
Staatsexamen
Das 2. Staatsexamen wird nach bundeseinheitlichen Regelungen von den einzelnen Bundesländern durchgeführt. Es besteht aus 7 (im Saarland) bis 11 (in Bayern) Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Beim 2. Staatsexamen liegt der Schwerpunkt stärker auf der aktuellen Rechtsprechung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens bist Du ein „Volljurist“ und kannst als Anwalt, Richter oder Notar tätig werden.
Дата добавления: 2015-10-31; просмотров: 90 | Нарушение авторских прав
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