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Die Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei iat ein Zweig der Polizei, der mit der Aufklärung von Straftaten befaßt iat. Die Kriminalpolizei ist zur Verfolgung der begangenen Straftaten berufen. Die Verhinderung von Straftaten durch vorbeugende Maßnahmen ist dagegen die Aufgabe der Vollzugspolizei /auch Schutzpolizei genannt/.
Die Behörden der Kriminalpolizei in den Ländern sind:
Kriminalpolizeistellen, Bezirkskriminalpolizeistellen und..
das Landeskriminalamt oder entsprechende Dienststellen; im
Bund ist es das Bundeskriminalamt.
Als Kriminalpolizei im materiellen /funktionellen/ Sinne können außer den eigentlichen Kriminalbeamten auch andere mit kriminalpolizeilichen Befugnissen ausgestattete Amts-personen tätig werden.
Die Aufgaben der Kriminalpolizei bestehen vor allem im "ersten Zugriff", im Erforschen der begangenen Straftaten und in der Vornahme der bestimmten Maßnahmen. Sie handelt als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft. Einige grundsätzlich in der Zuständigkeit des Richters liegende Anordnungen, z.B. Beschlagnahme oder Durchsuchung, dürfen nur von den Beamten der Kriminalpolizei durchgeführt werden(die Hilfsbeemte der Staatsanwaltschaft sind.
Die Kriminalpolizei kann im Ermittlungsverfahren im notwendigen Fall nicht nur vom Staatsanwalt, sondern auch vom Gericht zur Verfolgung von Straftaten herangezogen werden.
Дата добавления: 2015-08-27; просмотров: 45 | Нарушение авторских прав
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