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Artikel 19

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  1. Artikel 1

(1) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(2) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

 

· zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages bestehen

· die namentliche Abstimmung durchführen

· die Grundrechtsteile der deutschen Verfassung bestimmen

· das staatliche Aufsichtsrecht

· die Zuständigkeit des Gerichts bestimmen

· die absolute / relative Mehrheit erhalten

· den Haushaltplan annehmen

· der Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

· der Genehmigung des Staates bedürfen

· das Verfahren aussetzen / einstellen

· die BRD gegenüber anderen Staaten vertreten

· die Kontrolle ausüben

· der internationalen Kontrolle unterworfen sein

· den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilen

· über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten entscheiden

· als Republik gründen

· Rechte wahrnehmen (Abgeordnete)

· die Internationalen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen ratifizieren

· wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte

· das Recht erwerben

· sich in Ländern gliedern

· Immunität geniessen

· ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

· hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen

· das Recht einräumen

· Verträge mit den auswärtigen Staaten abschließen

· Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben

· die gleichen Bedingungen für leibliche und seelische Entwicklung schaffen

· das Recht erlischtä

· in einer Zivilsache verhandeln

· einen Vertreter empfangen

· eine strafbare Handlung begehen

· eine Beschwerde wegen Verletzung von Menschenrechten richten

· eine ausreichende Lebensgrundlage haben

· die Verteilung der Kompetenzen ausführlich regeln

· diplomatische Beziehungen aufnehmen / abbrechen

· auf frischer Tat ertappen

· die Unantastbarkeit der Würde des Menschen

· Bekämpfung von Seuchengefahr und Naturkatastrophen

· bei Amtsantritt einen Eid leisten

· Abbruch der diplomatischen Beziehungen erklären

· den Bundestag auflösen

· die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

· zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbrauchen

· dem Bundestag obliegt es, den Verteidigungsfall festzustellen

· Botschafter beglaubigen

· die Richtlinen der Politik bestimmen

· unmittelbar geltendes Recht

· die Grundrechte verwirken

· die Richtlinien der Politik einhalten und verwirklichen

· die Ratifizierung des Vertrages vornehmen

· zur Beratung vorlegen

· die Freiheit des Glaubens (= die Glaubensfreiheit)

· dem Wohle der Allgemeinheit dienen

· kooperationsbereit sein

· einen internationalen Vertrag abschließen / kündigen

· durch den Bundespräsidenten erfolgen

· die Freiheit des Gewissens (= die Gewissensfreiheit)

· die Staatsangehörigkeit entziehen

· den Notstand erklären

· die Neutralitatserklärung abgeben

· die erforderliche Mehrheit erreichen

· die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses (= die Bekenntnisfreiheit)

· an das Ausland ausliefern

· seine Entlassung verlangen

· die Ratifikationsurkunden austauschen

· die Verantwortlichkeit einschränken

· das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit

· in den Bundesrat entsenden

· das Gesetz tritt in Kraft

· den Bundestag einberufen

· an das komplizierte Wahlverfahren gebunden sein

· die Rechte anderer verletzen

· die Stimme abgeben

· die Gesetzvorlage billigen

· das Gesetz verkünden

· den Minister im Kabinett behalten

· gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößen

· nach der Weisung der Landesregierung erfolgen

· das Gesetz tritt außer Kraft

· einer internationalen Organisation beitreten

· der Minister tritt… zurück

· die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern

· Einspruch gegen den Beschluß einlegen

· das Gesetz gilt / ist in Kraft

· das Begnadigungsrecht ausüben

· Anwendung finden

· benachteiligt oder bevorzugt warden

· der Zustimmung bedürfen

· das Gericht anrufen

· den Schluß und Wiederbeginn der Sitzung bestimmen

· Meinungsverschiedenheiten bestehen

· ungestörte Religionsausübung gewährleisten

· bei der Gesetzgebung mitwirken

· vor Gericht laden

· einen Beschluss über (Akk) fassen

· über die Entlassung eines Ministers entscheiden

· die Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten

· Gesetze durchführen

· das Recht besitzen

· einen Gesetzentwurf einbringen

· den Nachfolger wählen

· unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen

· Neuwahlen ausschreiben

· das Recht entsteht

· über den Gesetzentwurf abstimmen

· die Regierung bilden

· die Gesetze und Verträge beschliessen

· in drei Lesungen übers das Gesetz beraten

· das Recht geltend machen

· Aufgaben und Befugnisse festlegen (das Grundgesetz)

· das Vertrauen aussprechen

· gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen warden

· das Gesetzgebungsverfahren vorschreiben

· das Recht verletzen

· einen Ausschuß bilden

· das Misstrauensvotum ablehnen

· die Gerechtigkeit und die Rechtssicherheit gewährleisten

· einen Einspruch gegen das beschloßene Gesetz einlegen

· ehrenamtlicher Richter

· den Vermittlungsausschuß anrufen

· den Entwurf des Haushaltsplanes erarbeiten

· die Tätigkeit des Staates an Gesetz und Recht binden

· den Antrag auf Änderung des Gesetzes ablehnen

· die Ordnungswidrigkeit

· den Untersuchungsausschuß einberufen

· den Haushaltsentwurf verabschieden (die Regierung)

· das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

· die Gesetzvorlage einem Ausschuß überweisen

· der Bundestag ist dafür zuständig,…

· die ordentliche / außerordentliche Tagung ansetzen

· sich an das Haushaltgesetz halten

· auf drei Pfeilern basieren

· dem Bundestag zur Beratung vorlegen

· damit wird gesichert, dass…

· die Geschäftsordnung festlegen

· natürlich begründeten Menschenrechte

· über die Betätigung wachen

· über jede Bestimmung der Gesetzvorlage abstimmen

· es ist ausgeschlossen, dass…

· über den Haushalt beraten

· den Haushaltin allen Einzelheiten prüfen (der Haushaltsausschus)

· bei der Kindererziehung versagen

· eine Bestimmung des Grundgesetzes verletzen

· der Kanzler ist dafür verantwortlich, dass…

· eine wichtige Entscheidung treffen

· politisch ausgerichteten Staatsbürgerrechte

· öffentliche Schule / Bekenntnisschule

· den Gesetzbeschluß aufheben

· der Präsident ist befugt…

 


Дата добавления: 2015-08-17; просмотров: 55 | Нарушение авторских прав


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