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Jurastudenten werden in Deutschland zum so genannten «Einheitsjuristen» ausgebildet. Er gilt als «zum Richteramt befähigt» und sollte im Idealfall in allen nur denkbaren rechtlichen Berufen einsatzfähig sein. In der Praxis ist jedoch eine Spezialisierung im Anschluss an das Studium unumgänglich. Im Unterschied zu vielen anderen Fächern wird im Jurastudium der gesamte Stoff im Staatsexamen am Ende des Studiums in vollem Umfang abgefragt.
In einigen Bundesländern führt das Jurastudium in einem Zug zum 1. Staatsexamen. In anderen Bundesländern gilt die Unterteilung in Grund- und Hauptstudium. Die Regelstudienzeit liegt bei ca. 9 Semestern.
Der Stoff des Studiums wird in die Gebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht unterteilt. Alle drei Rechtsgebiete sind Pflichtstoff im Examen. Dazu können (je nach Uni) die Fächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und andere kommen.
Auf dem Weg zum Staatsexamen hat der Student eine Zwischenprüfung abzulegen oder die so genannten kleinen Übungen in allen drei Rechtsgebieten zu schreiben. Darauf folgen die großen Übungen, ebenfalls in allen drei Fächern. Außerdem sind drei Praktika bei Anwälten, Gerichten oder in der Verwaltung vorgeschrieben.
Das Studium der Rechtswissenschaften führt zum 1. juristischen Staatsexamen. Es besteht aus einer unterschiedlichen Anzahl schriftlicher Klausuren, die zum Teil durch eine Hausarbeit ergänzt werden, sowie einer mündlichen Prüfung. Es müssen viele mehrstündige Klausuren geschrieben werden.
Nach dem Inkrafttreten der Reform der Juristenausbildung am 1. Juli 2003 besteht die erste Prüfung aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Das Ergebnis der universitären Prüfung macht dreißig Prozent der Gesamtnote aus. Das Staatsexamen kann einmal wiederholt werden.
Seit einiger Zeit können die Jurastudenten den so genannten Freiversuch in Anspruch nehmen. Wer nach dem 8. Semester (und nicht später) ins Staatsexamen geht und dabei durchfällt, hat die Möglichkeit, das Staatsexamen noch einmal abzulegen. Fällt er dann erneut durch, kann er das Examen einmal wiederholen.
Das 2. Staatsexamen findet nach der zweijährigen Referendarszeit (Refendariat) statt, die sich an das 1. Staatsexamen anschließt.
Mit dem Jurastudium werden sehr umfassende Berufsmöglichkeiten eröffnet. Primär wird der «Einheitsjurist» zum Richter ausgebildet. Allerdings gehen nur die wenigsten Juristen in den Staatsdienst und werden Richter oder Staatsanwalt. Viel häufiger wird der Beruf des Rechtsanwalts gewählt. Man macht sich als Anwalt selbständig oder geht als Angestellter in eine größere Kanzlei. Andere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in der öffentlichen Verwaltung als Beamter. Oder man arbeitet in einer Rechtsabteilung entsprechender Firmen.
I. Kombinieren Sie die passenden Satzhälften.
1. Der «Einheitsjurist» sollte im Idealfall | a. führt zum 1. juristischen Staatsexamen. |
2. Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht | b. bei Anwälten, Gerichten oder in der Verwaltung vorgeschrieben. |
3. In einigen Bundesländern | c. sind Pflichtstoff im Examen. |
4. Außerdem sind drei Praktika | d. gehen in den Staatsdienst. |
5. Das Studium der Rechtswissenschaften | e. aus schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. |
6. Das Staatsexamen besteht | f. einmal wiederholt werden. |
7. Das Staatsexamen kann | g. gilt die Unterteilung in Grund- und Hauptstudium. |
8. Nur die wenigsten Juristen | h. in allen nur denkbaren rechtlichen Berufen einsatzfähig sein. |
Дата добавления: 2015-07-19; просмотров: 415 | Нарушение авторских прав
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I. Vergleichen Sie mit dem Text, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. | | | IV. Beantworten Sie die folgenden Fragen. |