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Lesen Sie den Text, stellen Sie die Fragen zum Text, gebrauchen Sie die fettgedruckten Nomen. Besprechen Sie die Hauptpunkte des Textes.

Читайте также:
  1. Antworten Sie auf die folgenden Fragen
  2. Aufgabe 13. Lesen Sie den Text und machen Sie die Aufgaben zum Text.
  3. Aufgabe 14. Lesen Sie den Text B.
  4. Aufgabe 26. Bilden Sie Fragen: wer-кто? was-что? wo-где? wie-как? wie viel-сколько? woher- откуда?
  5. Aufgabe 5. Lesen Sie den Text und kreuzen Sie an: Sind Aussagen richtig oder falsch?
  6. Aufgabe 8. Lesen Sie den Text noch einmal. Konzentrieren Sie sich auf die Informationen zu den folgenden Fragen und beantworten Sie dann diese Fragen.
  7. b) Antworten Sie auf die Fragen

Setzen Sie diese Zusammensetzungen ein.

Verfassungsgericht, Ministerrat, Legislaturperiode, Gesetzesvorlage, Staatsgewalt, Gewaltenteilung, Staatsoberhaupt, Rechtsstaat, Gesetzgebungsorgan, Repräsentantenkammer

1. Laut Artikel 1 der Verfassung ist die Republik Belarus ein einheitlicher, demokratischer und sozialer....

2. Die... ist in die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt geteilt.

3. Das Prinzip der... ordnet die staatlichen Funktionen den drei Gewalten zu.

4. Laut Verfassung ist der Rat der Republik das einzige... der Staatsgewalt in der Republik Belarus.

5. Die... beschließt die Gesetze, übt die Kontrolle über die Regierung aus, ordnet die Präsidentenwahlen an und nimmt den Rücktritt des Präsidenten entgegen.

6. Jede... wird zuerst in der Repräsentantenkammer und anschließend im Rat der Republik behandelt, bevor das Gesetz beschlossen wird.

7. Der... der Republik Belarus ist das Zentralorgan der Staatsverwaltung.

 

8. Das... der Republik Belarus ist der Präsident.

9. Die... des Präsidenten der Republik Belarus beträgt fünf Jahre.

10. Laut Artikel 116 wird das... der Republik Belarus aus zwölf Richtern gebildet.

 

5. Finden Sie die russischen Entsprechungen für folgende Wortverbindungen.

1. die Staatsgewalt ausüben

2. sich aus zwei Kammern zusammensetzen

3. die Abgeordneten wählen

4. die Mitglieder berufen

5. die Wahlen anordnen

6. über die Auflösung entscheiden

7. die Gesetzesvorlage behandeln

8. Maßnahmen ergreifen

9. Anordnungen erlassen

10. Akte aufheben

11. die Stabilität sichern

12. die Beschwerden begutachten

 

6. Welche Wortverbindungen wären möglich:

Abgeordneten wählen

Akte...

Anordnungen...

die Beschwerden...

die Stabilität...

Gesetzesvorlage...

Maßnahmen...

Mitglieder...

sich aus zwei Kammern...

Staatsgewalt...

über die Auflösung...

Wahlen...

 

Text 2. Das Parlament der Republik Belarus

Lesen Sie den Text, stellen Sie die Fragen zum Text, gebrauchen Sie die fettgedruckten Nomen. Besprechen Sie die Hauptpunkte des Textes.

Das Parlament - die Nationalversammlung der Republik Belarus - ist das Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Republik Belarus.

Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern, der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik, zusammen. Die Verfassung regelt die zahlenmäßige Stärke und das Verfahren zur Bildung der Kammern. Die Repräsentantenkammer besteht aus 110 Abgeordneten. Wählbar ist jeder Bürger der Republik, der 21. Lebensjahr vollendet hat.

Der Rat der Republik ist die Kammer der Territorialbezogenen Vertretung. Von den Abgeordneten werden für jede Oblast und Stadt Minsk je acht Mitglieder des Rats der Republik in geheimer Abstimmung gewählt. Acht Mitglieder werden vom Präsidenten berufen.

Gemäß der Verfassung darf die Repräsentantenkammer den bericht des Premierministers über Maßnahmenplan der Regierung anhören, eine Mißtrauenserklärung gegenüber der Regierung abgeben, sowie auf Initiative des Premierministers die Frage nach dem Vertrauen zur Regierung behandeln.

Die Repräsentantenkammer setzt die Präsidentenwahl an und nimmt den Rücktritt des Präsidenten entgegen.

Jede Gesetzesvorlage wird, soweit durch die Verfassung nichts anderes vorgeschrieben wird, zunächst in der Repräsentantenkammer und abschließend im Rat der Republik behandelt. Die Verfassung enthält das Recht des Rats der Republik, Erlasse des Präsidenten über die Anordnung von Ausnahme- und Kriegszustand, Voll- und Teilmobilmachung zu behandeln.

Die Legislaturperiode des Parlaments dauert vier Jahre. Die Amtszeit des Präsidenten darf auf Grund des Gesetzes nur im Kriegsfall verlängert werden.

 


Дата добавления: 2015-11-14; просмотров: 90 | Нарушение авторских прав


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