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Text IV. Bildungswesen in der Schweiz

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Das Bildungswesen ist in der Schweiz größtenteils eine kantonale Angelegenheit. Es bestehen mehrere selbständige Bildungssysteme. Bei aller Vielfalt und zahlreichen lokalen Unterschieden gibt es doch gewisse Gemeinsamkeiten. Der Kindergarten wird überall freiwillig besucht und staatlich finanziert, die obligatorische Schulzeit dauert meistens neun Jahre und umfasst die Primarschule (4, 5 oder 6 Jahre). Die meisten Kinder werden mit 7 Jahren eingeschult.

Die Schulverwaltung wird in vielen Kantonen direkt durch die Bürger kontrolliert. Sie untersteht oft einer politischen Behörde, die vom Volk gewählt wird und je nach dem Kanton Schulpflege, Schulrat oder Schulkommission heißt. In vielen Kantonen werden die Volksschullehrer für eine bestimmte Amtszeit vom Volk gewählt.

Maturitätsschulen (Gymnasien), die auch Kantonsschulen genannt werden, gibt es heutzutage nicht nur in den größeren Städten, sondern auch fast in allen Kleinregionen. Für die finanzielle Unterstützung solcher Schulen sind die Kantone verantwortlich. In der Regel schließt ein Absolvent (Maturand) die Maturitätsschule mit einer eidgenössischen Maturitätsprüfung ab, die als Zulassungsausweis zu allen Hochschulen dient. Der Abschluss des Gymnasiums heißt Matura. Es lassen sich folgende spezielle Gymnasialklassen unterscheiden: Typ A: Altsprachliches Gymnasium; Typ B: Gymnasium mit Latein und modernen Sprachen; Typ C: Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium; Typ D: Neusprachliches Gymnasium; Typ E: Wirtschaftsgymnasium. Alle Gymnasien sorgen für gute Allgemeinbildung ihrer Schüler. Die Absolventen einer Maturitätsschule sind in der Regel 19 Jahre alt.

Andere Mittelschulen. Für die zukünftigen Primarlehrer sind in einigen Kantonen so genannte Lehrerseminare oder Unterseminare eingerichtet. Nach dem Abschluss dieser Seminare bekommen ihre Absolventen einen kantonalen Maturitätsausweis, der die Befugnis zum Besuch eines Oberseminars gibt, womit dann ihre Lehrerbildung abschließt. In beschränktem Maße berechtigt dieser Maturitätsausweis auch zum Besuch einzelner Fakultäten der Hochschule.


Die Prinzipien der Berufsausbildung bestimmt der Bund, während die Kantone ihre Durchführung in die Tat umsetzen. Die traditionelle Form dieser Ausbildung ist die Meisterlehre. Die Hochschulen. Viele Hochschulen der Schweiz sind alt und traditionsreich, die sich auf Wirtschafts- und Sozialwissenschaften spezialisiert. Nach 8–12 Semestern Studienzeit, einer bestandenen Prüfung und Begutachtung einer größeren wissenschaftlichen Arbeit erwerben die meisten Studenten der Universität das Lizentiat. Um Doktor zu werden, muss man zusätzlich studieren und eine Dissertation einreichen. Die Mediziner müssen das Staatsexamen ablegen. Anschließend erwerben sie zusätzlich den Doktortitel. Das Studium an den Technischen Hochschulen wird mit einem Diplom abgeschlossen. In einem Ergänzungsstudium kann man den Titel eines Doktors der technischen Wissenschaften, der Naturwissenschaften oder der Mathematik erwerben.

Eine ständige Weiterbildung der Bürger wird in der Schweiz hauptsächlich derer privater Initiative überlassen. Dabei bestehen zahlreiche lokale Formen wie Elternbildung, Fernunterricht, Bildungsreisen, Volkshochschulen.

Die angewandte Forschung und Entwicklung werden in der Schweiz in erster Linie von der Privatwirtschaft investiert (zu 85 %). Die Aufgabe des Schweizerischen Wissenschaftsrates besteht darin, den Bundesrat in Fragen der nationalen und internationalen Wissenschaft zu beraten. Die Stiftung Schweizerischer Nationalfonds für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung unterstützt die Forschungsarbeiten an den Hochschulen und die langfristigen nationalen Forschungsprogramme. Außerdem fördert er den wissenschaftlichen Nachwuchs, gibt Mittel für die Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen und trägt zur internationalen Zusammenarbeit bei.

Texterläuterungen:

die Maturitätsschule – полная средняя школа (общеобразовательная школа типа гимназии)

die Begutachtung – экспертиза, проверка

die Weiterbildung – повышение квалификации

der Schweizerische Wissenschaftsrat – Швейцарский научный совет.

 


Дата добавления: 2015-09-06; просмотров: 163 | Нарушение авторских прав


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