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Ein neuer Menschenrechtsrat

 

Die Genfer Menschenrechtskommission soll von einem neuen Menschenrechtsrat mit erweiterten Befugnissen als siebtem Hauptorgan abgelöst werden. Insbesondere soll dieser mit 2/3-Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen können. Am 15. März 2006 beschloss die UN-Generalversammlung mit 170 Zustimmungen, 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen – gegen den Willen der USA – den UN-Menschenrechtsrat als Nachfolger der UN-Menschenrechtskommission zu gründen. Im Juni 2006 traf der neue Menschenrechtsrat zu seiner konstituierenden Sitzung erstmals zusammen. Deutschland wurde aus der Gruppe der westlichen Mitgliedsstaaten mit den meisten Stimmen in den Rat gewählt.[1] [2]

Mehr Kompetenzen für den Generalsekretär

 

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen soll bei Personal- und Haushaltsfragen mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten. Zusammen mit einer Straffung der UN-Verwaltung soll dies die Managementstrukturen der Organisation effizienter gestalten.

 

Auf der UN-Vollversammlung am 28. April 2006 lehnten die Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländern diesen Plan mit 108 zu 50 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Sie befürchten einen Verlust ihres Einflusses, da die Macht in der Organisation zu zentralisiert werden würde. Die USA, die Europäische Union und Japan standen hinter dem Annan-Plan.

Mehr Mittel für die Entwicklungshilfe

 

Annan fordert von den Mitgliedsstaaten, 0,7 % des Bruttosozialproduktes für die Entwicklungshilfe aufzubringen (was in der Beschlussfassung jedoch nicht ausdrücklich vorgeschrieben worden ist), wozu sich die "reicheren" Staaten eigentlich bereits 1970 bereit erklärt hatten. Dies sei auch ein Element in der Bekämpfung des Terrorismus.

Weitere Vorschläge

 

In der Zivilgesellschaft werden weitere Vorschläge diskutiert, so zum Beispiel:

Deutschland in den Vereinten Nationen

 

Die Bundesrepublik Deutschland trat ebenso wie die Deutsche Demokratische Republik am 18. September 1973 als 133. und 134. Mitgliedstaat den Vereinten Nationen bei. Seit der Wiedervereinigung und Überwindung der 40-jährigen Teilung am 3. Oktober 1990 ist das vereinte Deutschland in den Vereinten Nationen vertreten.


Дата добавления: 2015-08-18; просмотров: 70 | Нарушение авторских прав


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