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Bei der Stillen Gesellschaft wird von dem Stillen Gesellschafter in eine bestehende Unternehmung , ohne dass er dabei in irgendeiner Weise nach außen . tritt. bei der



Stille Gesellschaft

Bei der Stillen Gesellschaft wird von dem Stillen Gesellschafter in eine bestehende Unternehmung, ohne dass er dabei in irgendeiner Weise nach außen …………. tritt. … bei der Geschäftsführung steht dem Stillen Gesellschafter nicht zu.

 

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Unternehmung, die von mindestens … Gesellschaftern durch Vertrag gegründet wird. Die Gesellschafter betreiben ein Handelsgeschäft …. Entweder werden alle Namen der Gesellschafter angegeben (Vornamen sind nicht notwendig) oder nur der Name eines Gesellschafters mit einem entsprechenden Zusatz (z.B.... & Co.,... & Sohn, Gebrüder...). Alle Gesellschafter haben …. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem ….

 

Kommanditgesellschaft (KG)

KG ist eine Unternehmung, die von mindestens … Gesellschaftern unter einer gemeinsamen Firma durch Vertrag gegründet wird. Die Firma darf nur die Namen der vollhaftenden Gesellschafter mit ggf. einem Zusatz (... & Co.) enthalten.

Mindestens einer der Gesellschafter ist … (Komplementär) und mindestens ein Gesellschafter ist … (Kommanditist). Die … Gesellschafter haben kein Recht auf Geschäftsführung und Vertretung; sie haben nur ein Kontrollrecht (Einsicht in Papiere, Buchführung und Bilanz sowie ein Widerspruchsrecht bei Handlungen, die über den gewöhnlichen Rahmen der Geschäftstätigkeit hinausgehen. Die … Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage, die … Gesellschaften auch mit ihrem Privatvermögen.

 

GmbH & Co.

Die GmbH & Co. KG und die GmbH & Co. OHG sind rechtlich gesehen …, obwohl sich an ihr auch juristische Personen in Form von Kapitalgesellschaften (hier GmbH) beteiligen. GmbH & Co. KG ist eine GmbH, deren Haftung auf die … begrenzt ist; innerhalb der KG haftet die GmbH mit ihrer vollen …. Bei der GmbH & Co. OHG ist es ähnlich: Auch hier haftet die an der OHG beteiligtet GmbH mit ihrer vollen …; allerdings übt sie' hier nicht alleine die … aus.

 

Eingetragene Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit … Mitgliederzahl. Sie ist in der Regel als Selbsthilfeorganisation geplant und bezweckt die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mit Hilfe …; die Mitglieder wollen also gemeinschaftlich ihre wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen, weil der einzelne in der Regel dazu überfordert ist. Die Genossenschaft ist eine eigene …; für die Gründung sind mindestens … Personen erforderlich. Die Haftung eines jeden Genossen ist auf die … begrenzt, die nicht kleiner als sein Geschäftsanteil sein darf. Die Firma muss dem Gegenstand des Unternehmens entlehnt sein. Die Organe der eG sind ….

 

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Bei der GbR, auch „BGB-Gesellschaft" genannt, haben sich Personen (auch juristische Personen) für eine … zusammengeschlossen. Die Gesellschaft besitzt keine eigene …. Geschäftsführung und Vertretung stehen … Mitgliedern der Gesellschaft zu. Verträge für die Gesellschaft binden … Mitglieder, die den Gläubigern mit ihrem Gesamtvermögen direkt haften.

Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Das Mitbestimmungsrecht in der Gesellschaft ist ebenfalls abhängig von …. Da die Gesellschafter nicht voll haften, haben sie auch nicht automatisch das Recht auf ….

 

 

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Unternehmung, deren Grundkapital in … zerlegt und von Aktionären (Anteilseignern) aufgebracht wird. Sie ist eine eigene … und haftet gegenüber Dritten mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre haften gegenüber der Gesellschaft nur mit … und haben ein Recht auf …. Für die Gründung einer AG waren früher mindestens … Personen erforderlich. Heute können auch weniger als … Personen eine AG gründen. Das Grundkapital muss aber mindestens … betragen. Die Firma ist immer eine …. Als juristische Person handelt die AG nur durch ihre Organe. Die Aktionäre können für die Gesellschaft keine Geschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen. Die drei Organe der AG sind ….



 

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die KGaA ist eine Kombination von …. Mindestens ein Komplementär haftet gegenüber … unbeschränkt, während die Kommanditaktionäre nur mit … haften, für die Aktien ausgegeben werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Unternehmung, deren Stammkapital in … zerlegt und von den Gesellschaftern aufgebracht ist. Die Gesellschafter haften nicht …, sondern nur bis zur ….

Die Gesellschaft hat eine Personenfirma, Sachfirma oder Mischfirma mit dem Zusatz GmbH. Sie ist eine eigene … und handelt nur durch ihre Organe. Die Organe der GmbH …. Sie kann auch einen Aufsichtsrat haben.

Zur Gründung einer GmbH waren früher … Gesellschafter notwendig. Heute kann auch ein Gesellschafter eine GmbH gründen; das Stammkapital muss aber mindestens … betragen.

 

GmbH

GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftung ist beschränkt, da die Gesellschafter nicht persönlich für die Verbindlichkeiten haften. Das Stammkapital – und damit auch die Haftungssumme – beträgt mindestens 25 000 Euro. Eine GmbH kann von einem oder auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Es ist dabei nicht nötig, dass eine an der GmbH-Gründung beteiligte Person die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Die Gesellschafter bestellen einen Geschäftsführer, der die GmbH leitet. Das oberste Organ der GmbH ist jedoch die Gesamtheit der Gesellschafter, die für alle Angelegenheiten der GmbH zuständig ist. Werden mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, muss zusätzlich ein Aufsichtsrat gebildet werden.

Die Rechtsform der GmbH findet man bei kleinen und mittelständigen Unternehmen.

 

AG

AG steht für Aktiengesellschaft. Das Besondere an einer Aktiengesellschaft ist, dass ihr Grundkapital in Aktien zerlegt ist, die man an der Börse handeln kann. Zur Gründung einer AG ist in Deutschland ein Grundkapital von mindestens 50 000 Euro nötig. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Eine Aktiengesellschaft besteht immer aus 3 Organen: Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.

Die Hauptversammlung der AG setzt sich aus allen Aktionären zusammen. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG. Er besteht aus Experten außerhalb des Unternehmens und aus Vertretern der Arbeitnehmer. Er ist verantwortlich für die Bestellung, den Abruf und die Überwachung des Vorstandes. Außerdem ist er verantwortlich für die langfristige Planung. Z.B. für die Verwendung des Gewinns der AG.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Leitung der AG und vertritt sie nach außen. Außerdem beruft er die Hauptversammlung ein. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat gewählt. Besteht er aus mehreren Personen, wird ein Vorsitzender gewählt.

Die Rechtsform AG ist typisch für Großunternehmen.

 

 

Bestimmen Sie die Branchen:

BASF, Logoda, Nestle, Heidelberg, e-on, Siemens, Daimler-Crysler, ADIDAS, Roche.

 

 


Дата добавления: 2015-11-04; просмотров: 16 | Нарушение авторских прав




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