Студопедия
Случайная страница | ТОМ-1 | ТОМ-2 | ТОМ-3
АрхитектураБиологияГеографияДругоеИностранные языки
ИнформатикаИсторияКультураЛитератураМатематика
МедицинаМеханикаОбразованиеОхрана трудаПедагогика
ПолитикаПравоПрограммированиеПсихологияРелигия
СоциологияСпортСтроительствоФизикаФилософия
ФинансыХимияЭкологияЭкономикаЭлектроника

Staatsaufbau der bukdesrepublik Deutschland (BRD)



STAATSAUFBAU der BUKDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (BRD)

Die Bundesrepublik Deutschland liegt in Mitteleuropa. Sie ist von neun Nachbarstaaten umgeben: Dänemark im Norden, den Niederlanden, Belgien, Luxemburgund Frankreich im Westen, der Schweiz und Österreich im Süden und von Tschechien und Polen im Osten. Eingebunden in die Europäische Union und die Nato, bildet Deutschland eine Brücke zwischen Ost und West.

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist 357 000 km2 groß. Die Grenzen der Bundesrepublik haben eine Länge von insgesamt 3758 km.

Deutschland zählt über 82 Millionen Einwohner und ist mach Russland der bevölkerungsreichste Staat Europas.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklen­burg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die ' Bundesländer gliedern sich in kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden.

Die obersten Staatsorgane der BRD sind: Bundestag, Bundesrat, Bundesprä­sident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Verfassungsorgane mit vorwiegend legislativen Aufgaben sind der Bundestag und der Bundes­rat. Die exekutiven Aufgaben nehmen vor allem die Bundesregierung und der Bundeskanzler, der ihr vorsteht, wahr. Die Funktionen der Rechtsprehung kommen auf Verfassungsebene dem Bundesverfassungsgericht zu.

Das Staatsoberhaupt derBundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsi­dent. Er wird, von der Bundesversammlung gewählt, einem Verfassungsorgan das nur zu diesem Zweck zusammentritt. Es besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Gewählt wird der Bundespräsident mit der Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung für eine Amtszeit von 5 Jahren. Nur die einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Bundespräsident hat vor allem Repräsentative Befugnisse: Er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich. Im Namen des Bundes schließt er Verträge mit ausländischen Staaten ab, er beglaubigt, und empfängt die Botschafter. Die Außenpolitik selbst ist die Sache der Regierung. Der Bundespräsident ernennt und entlässt die Bundesrichter und die anderen Bundesbeamten. Er kann auch Straftäter begnadigen. Er prüft das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen und verkündet sie. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor, und auf Vorschlag des Kanzlersernennt und entlässt er die Bundesminister. Findet der Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung des Bundestages, kann er der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestages auflösen. Trotz seiner repräsentativen Aufgaben kann der Bundes­präsident als ausgleichende, neutrale Kraft über dem politischen Tageskampf eine große persönliche Autorität gewinnen.

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird vom Volk auf 4 Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrol­le der Regierung. Das Plenum des Bundestages ist das Forum der großen parlamentarischen Auseinandersetzungen, vor allem, wenn dort entscheiden­de Fragen der Außen- und Innenpolitik diskutiert werden. In den Sitzun­gen der Parlamentsausschüsse wird die entscheidende Vorarbeit für jedes Gesetz geleistet. Seine Ausschüsse hat der Bundestag in Anlehnung an die Ressorteinteilung der Bundesregierung eingerichtet. Das reicht vom Auswärtigen Ausschuss über den Sozialausschuss bis hin zum Haushaltsausschuss, der eine besondere Bedeutung hat, da er die Budgethoheit des Parlaments verkörpert. An den Petitionsausschuss kann sich jeder Bürger wenden. Die meisten Gesetzentwürfe stammen von der Bundes Regierung, der kleinere Teil wird aus der Mitte des Parlaments oder auch vom Bundesrat eingebracht. Die Gesetzentwürfe durchlaufen im Bundestag drei Lesungen und werden in der Regel einmal dem zuständigen Ausschuss zugeleitet. In der dritten Lesung wird entgültig abgestimmt. Ein Gesetz ist angenommen (mit Ausnahme der Verfassungsänderungen), wenn es die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Abgeordneten erhält.



Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt bei der Gesetz­gebung und Verwaltung mit. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen oder deren Bevollmächtigte. Je nach der Einwohnerzahl haben die Bundesländer 3, 4, 5 oder 6 Stimmen, sie können nur einheitlich ab­gegeben werden. Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustim­mung des Bundesrates. Zustimmungsbedürftig sind Gesetze dann, wenn sie in die Finanzen oder Verwaltungshoheit der Bundesländer eingreifen.

In jedem Fall erfordern Verfassungsänderungen die Zustimmung des Bundesrates. In den übrigen Fällen hat der Bundesrat lediglich ein Recht zum Einspruch, den der Bundestag überstimmen kann. Können sich der Bundes­tag und Bundesrat nicht einigen, muss der aus den Mitgliedern beider Häu­ser zusammengesetzte Vermittlungsausschuss tätig werden, der meist einen Kompromiss aushandeln kann. Aus dem Kreis der Ministerpräsidenten der Bundesländer wählt der Bundesrat nach einem feststehenden Turnus für jeweils ein Jahr seinen Präsidenten. Der Präsident des Bundesrates nimmt die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser verhindert ist.

Die Bundesregierung, das Kabinett, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministerin. Der Bundeskanzler nimmt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Bundesministern eine selbständige, hervorgehobene Stellung ein. Er führt im Bundeskabinett den Vorsitz. Ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu. Er wählt die Minister aus und macht den für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Der Bundeskanzler entscheidet außerdem über die Zahl der Mi­nister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Er bestimmt die Richtlinie der Regierungspolitik. Nicht zu Unrecht wird das deutsche Regierungssy­stem als „Kanzlerdemokratie bezeichnet. Der Bundeskanzler ist das einzige vom Bundestag gewählte Kabinettsmitglied, und er allein ist ihm verantwortlich. Der Bundestag, der unter besonderen Bedingungen gegen den Bundeskanzler ein Misstrauensvotum aussprechen kann, muss zugleich nach der Mehrheit seiner Stimmen einen Nachfolger wählen. Misstrauensvoten gegen einzelne Minister kennt das Grundgesetz nicht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es entscheidet in Streitigkeiten zwischen Bund und Län­dern oder zwischen einzelnen Bundesorganen. Nur dieses Gericht darf fest stellen, obeine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet und deshalb verfassungswidrig ist. In diesem Fall ordnet es die Auflösung der Partei an. Es prüft Bundes- und Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetzt. Darüber hinaus hat jeder Bürger das Recht eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn er sich durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Die Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat auf zwölf Jahre gewählt.


Дата добавления: 2015-11-05; просмотров: 21 | Нарушение авторских прав




<== предыдущая лекция | следующая лекция ==>
Unit 19: St. Valentine’s Day (February 14) | 

mybiblioteka.su - 2015-2024 год. (0.01 сек.)